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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
10.01.13, 11:36
Aktualisiert
10.01.13, 11:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung  der Veränderungssperre)

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Stadt Jülich Jülich, 10. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22. Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre (Vorlage-Nr. 324/2012) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 (1)f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Geltungsdauer der am 21.07.2011 beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ wird um 1 Jahr verlängert. §2 Die Verlängerung der Veränderungssperre wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung rechtsverbindlich.