Daten
Kommune
                    Jülich
                Größe
                        11 kB
                    Datum
                        05.07.2012
                    Erstellt
                        10.01.13, 11:36
                    Aktualisiert
                        10.01.13, 11:36
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                Stadt Jülich
Jülich, 10. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
20.
Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße"
Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlage-Nr. 248/2012)
Stadtverordneter Laufs bemerkt, dass es eine Anregung der Anwohner gebe, im unteren
Bereich eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Diese sei jedoch auch schon ein paar
Jahre alt und er bitte hier um Darstellung des aktuellen Sachverhalts.
Stadtverordnete Stauch erläutert, dass es in der Vergangenheit mit den Anwohnern, der
Polizei und dem Ordnungsamt einen Ortstermin gegeben habe, bei dem u. a. die Möglichkeit
erörtert wurde, die Parkflächen an den Straßenseiten versetzt anzubringen, so dass hierdurch
eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt wird. Dies wurde seitens der Polizei bei dem
Ortstermin so nicht mitgetragen. In der kommenden Woche sei ein weiterer Ortstermin zur
Erörterung vorgesehen.
Beigeordneter Schulz bemerkt, dass es bei dem jetzigen Beschluss nicht um die Abwägung
von Anregungen und Beschwerden geht sondern nur darum, ob dem Investor die
grundsätzliche Möglichkeit eröffnet werden soll, das Projekt weiter vorzubereiten.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die in den beiden Anlageschreiben vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen. Eine
gutachterliche Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis:
1.
Die festgestellten Verkehrsbelastungen sind für den hier vorhandenen
Straßenquerschnitt als verträglich anzusehen. Aus der neuen Wohnbebauung sind ca.
35 zusätzliche Fahrten pro Tag zu erwarten, was einer Verkehrszunahme von lediglich
ca. 2,1 % entspricht und somit unproblematisch ist.
2.
Die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten sind zeitweise, oftmals von den
Anwohnern der dortigen Wohnbebauungen, stark genutzt, da diese nicht über eigene
Stellplätze auf den jeweiligen Wohnstücken verfügen. Hierdurch herrscht zeitweise
entsprechender Parkdruck, welcher jedoch durch die neuen Anwohnerverkehre
aufgrund der vorgesehenen privaten Stellplätze auf dem B-Plangrundstück nicht
verschärft wird.
Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt.
            
         
                    