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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße" Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
10.01.13, 11:36
Aktualisiert
10.01.13, 11:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße"
Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 10. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. Bebauungsplan Koslar Nr. 25 "Theodor-Heuss-Straße" Beschluss über Anregungen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlage-Nr. 248/2012) Stadtverordneter Laufs bemerkt, dass es eine Anregung der Anwohner gebe, im unteren Bereich eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Diese sei jedoch auch schon ein paar Jahre alt und er bitte hier um Darstellung des aktuellen Sachverhalts. Stadtverordnete Stauch erläutert, dass es in der Vergangenheit mit den Anwohnern, der Polizei und dem Ordnungsamt einen Ortstermin gegeben habe, bei dem u. a. die Möglichkeit erörtert wurde, die Parkflächen an den Straßenseiten versetzt anzubringen, so dass hierdurch eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt wird. Dies wurde seitens der Polizei bei dem Ortstermin so nicht mitgetragen. In der kommenden Woche sei ein weiterer Ortstermin zur Erörterung vorgesehen. Beigeordneter Schulz bemerkt, dass es bei dem jetzigen Beschluss nicht um die Abwägung von Anregungen und Beschwerden geht sondern nur darum, ob dem Investor die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet werden soll, das Projekt weiter vorzubereiten. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die in den beiden Anlageschreiben vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen. Eine gutachterliche Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis: 1. Die festgestellten Verkehrsbelastungen sind für den hier vorhandenen Straßenquerschnitt als verträglich anzusehen. Aus der neuen Wohnbebauung sind ca. 35 zusätzliche Fahrten pro Tag zu erwarten, was einer Verkehrszunahme von lediglich ca. 2,1 % entspricht und somit unproblematisch ist. 2. Die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten sind zeitweise, oftmals von den Anwohnern der dortigen Wohnbebauungen, stark genutzt, da diese nicht über eigene Stellplätze auf den jeweiligen Wohnstücken verfügen. Hierdurch herrscht zeitweise entsprechender Parkdruck, welcher jedoch durch die neuen Anwohnerverkehre aufgrund der vorgesehenen privaten Stellplätze auf dem B-Plangrundstück nicht verschärft wird. Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt.