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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
10.01.13, 11:36
Aktualisiert
10.01.13, 11:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des     Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Jülich Jülich, 10. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 18. Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Vorlage-Nr. 249/2012) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012 Seite 2 Stadtverordneter Garding erklärt sich zu diesem Beratungspunkt befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Stadtverordneter Capellmann stellt für die CDU-Stadtratsfraktion den Antrag, den Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung auf 18 m zu vergrößern. Seitens der Stadtverordneten Cremerius und Frey wird für die FDP- und JÜLStadtratsfraktion für den Verwaltungsvorschlag plädiert, da es sich bei der Festlegung auf 8 m schon um einen Kompromiss handelt und die Befürchtung besteht, dass das Projekt bei einer weiteren Einschränkung nicht weitergeführt wird. Auf die Frage von Stadtverordneten Frey, ob der Investor von der Stadt Ersatz der ihm bereits entstandenen Kosten verlangen kann und ob er hier rechtliche Schritte einleiten kann erläutert Rechtsdezernentin Haffner, dass man sich noch in dem Stadium des Aufstellungsbeschlusses und der Entscheidung über Anregungen und Bedenken befindet, so dass sich die Angelegenheit noch nicht so sehr verfestigt habe, dass der Investor Ansprüche stellen könne. Bürgermeister Stommel erklärt den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion für den gegenüber dem Verwaltungsvorschlag weitergehenden Antrag und lässt zunächst über diesen und danach über den Verwaltungsvorschlag abstimmen. Beschluss: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 23, Enthaltungen: 0 Antrag CDU-Stadtratsfraktion: a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander werden die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 wie folgt berücksichtigt: Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze entlang des Freiwalder Weges wird auf 18 m vergrößert. Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der vorhandenen Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt, zumal die Parkplätze zum „von-Schöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der Dreigeschossigkeit handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare Konzeption, die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der Umgebung (Studentenwohnungen und Fachhochschule auf der einen und Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite) angepasste Bauweise. Der Bebauungsplan setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über NN fest. Das entspricht etwa der Höhe der ehem. Hofanlage. Der Bereich der benachbarten Studentenwohnungen hat eine max. Höhenfestsetzung von 118 m über NN. b) Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Beschluss: Ja-Stimmen: 27, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 2 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012 Beschlussvorschlag der Verwaltung: a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und Seite 3 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012 Seite 4