Daten
Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
08.01.13, 18:28
Aktualisiert
08.01.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 8. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.3
Treppenlift in der Stadthalle
Anfrage des Herrn Klaus Pfeiffer vom 28.06.2012
(Vorlage-Nr. 336/2012)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012
Seite 2
Anfrage:
Ohne Abstimmung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Fakt 1:
Am 08.10.2008 schlossen wir einen Vertrag, der die Reparatur und Modernisierung des
Treppenliftes betraf. Ich verpflichte mich, die Kosten zu tragen; im Gegenzug durfte ich die
Kosten über Spenden refinanzieren. Diese Tätigkeit wurde mit dem Begriff Patenschaft
umschrieben. In der PUB-Sitzung am 30.10.2008 wurde dies öffentlich gemacht und die
Unterstützung des Vorhabens zugesagt. Vor und nach diesem Vertrag nannten Sie in zwei
Briefen diese Tätigkeit auch „Bürgerschaftliches Engagement“. An anderen Stellen werden
solche Tätigkeiten (z.B. Reparaturdienst) auch unter dem Begriff Ehrenamt geführt.
Frage 1:
Unterfallen diese so beschriebenen Ehrenämter den einschlägigen Regeln der
Gemeindeordnung NRW?
Antwort:
§ 28 GO NRW regelt die ehrenamtliche Tätigkeit und das Ehrenamt. Eine ehrenamtliche
Tätigkeit ist mit einer Heranziehung verbunden, welche einen Verwaltungsakt darstellt. Ein
Ehrenamt und die damit verbundene Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis, ist nur zur
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zulässig. Beides trifft hier nicht zu.
Fakt 2:
Am 30.01.2009 brachen Sie mit einer Veröffentlichung im Jülich-Magazin meine
Spendensammlung zur Refinanzierung meiner vorgeleisteten Kosten ab.
Aus welchem Anlass; wurden die Veröffentlichung und der Wortlaut mit mir abgesprochen?
Antwort:
Anlass war die wiederhergestellte Funktionstüchtigkeit des Treppenliftes. Die städtische
Pressearbeit erfolgt unabhängig. Aus vorangehendem Schriftverkehr zu einem von Ihnen
eingereichten Artikel, waren Ihnen wesentliche Inhalte der späteren Veröffentlichung bereits
bekannt.
Fakt 3: Sie verpflichteten sich, den mir dadurch entstandenen Schaden zu bezahlen.
Frage 3:
Wollen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen oder muss die Stadt die Kosten tragen?
Wenn ja, aus welchem „Topf“ und mit welcher Ermächtigung?
Mit Schreiben vom 28.01.2009 wurde seitens der Stadt Jülich Ihnen gegenüber die
Bereitschaft erklärt, Ihnen den über die gesammelten Spenden hinausgehenden Betrag zu
erstatten. Die Erstattung erfolgte aus dem Produktsachkonto „Bauunterhaltung Stadthalle“.
Frage 4:
Um welche Beträge handelt es sich aufgeteilt nach Reparaturkosten und Rechtskosten?
Antwort:
Die Gesamtreparaturkosten sind Ihnen bekannt (3.082,01 €). Der bei der Stadt Jülich auf
Grund der Erklärung der Übernahme der weiteren Kosten verbleibende Betrag beläuft sich,
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012
Seite 3
wie Ihnen auch bekannt, auf 1.350,00 €.
Rechtskosten sind nur entstanden, weil Sie nicht bereit waren, die eingenommenen Spenden
in tatsächlicher Höhe zu nennen und nachzuweisen. Sie haben das Klageverfahren betrieben.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2012
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