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Beschlusstext (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 - Entlastung des Bürgermeisters -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
08.01.13, 18:28
Aktualisiert
08.01.13, 18:28
Beschlusstext (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009
- Entlastung des Bürgermeisters -)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 8. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.07.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 (Vorlage-Nr. 335/2012) Stadtverordneter Laufs stellt klar, dass die nunmehr vorliegende Eröffnungsbilanz in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses auf Grund des Zeitdrucks in kurz aufeinanderfolgenden Sitzungen komprimiert beraten werden musste. Da die Eröffnungsbilanz sehr umfangreich sei, blieb wenig Zeit, die ganzen Textpassagen durchzuarbeiten. Kritik über er daran, dass die politischen Gremien auf die Vorlage der Unterlagen sehr lange haben warten müssen und nunmehr, drei Jahre nach Erstellen der Eröffnungsbilanz, auch schon eine Inventur hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin weist er darauf hin, dass in der Eröffnungsbilanz noch Teile fehlen, die er zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen könne und die noch in den weiteren Jahresabschlüssen ergänzt werden müssten. Aus den vorgenannten Gründen werde er sich bei der Abstimmung über die Eröffnungsbilanz enthalten. Stadtverordnete Kolonko-Hinssen schließt sich dem an. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 6 1. Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009 in der Fassung vom 02.07.2012. 3. Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Jülich zum 01.01.2009.