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Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche) Beschlussvorlage (Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling
Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 132/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 19.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 132/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 19.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag für 2010 und Verwendungsnachweis für 2009 des CVJM Wesseling Hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit im ev. Gemeindezentrum an der Apostelkirche Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis für 2009 wird als ordnungsgemäß anerkannt. Der CVJM erhält für das Jahr 2010 für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Gemeindezentrum der Apostelkirche in Wesseling einen Zuschuss in Höhe von 17.460,00 €. Die Mittel werden den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit entnommen. Über diesen Zuschuss ist bis zum 31.3.2011 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Christliche Verein Junger Menschen (CVJM Wesseling) hat mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1.9.2009 für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Gemeindezentrum der Apostelkirche in Wesseling für das Jahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 16.780,00 € erhalten. Der CVJM hat am 18.5.2010 den Verwendungsnachweis verspätet, jedoch inhaltlich korrekt, im Bereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wesseling eingereicht. Die Einnahmen und Ausgaben waren im Anhang zum Verwendungsnachweis ordnungsgemäß aufgeführt. In der o.g. Einrichtung wurden für Wesselinger Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis ca. 14 Jahren Hausaufgabenbetreuung, Mittagsverpflegung und Freizeitaktivitäten angeboten. Die Einrichtung ist an 4 Tagen pro Woche jeweils von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet und wird täglich von ca. 20 Kindern und Jugendlichen besucht. Es ist hervorzuheben, dass der CVJM Wesseling seit Jahren sehr eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und der Streetwork der Stadt Wesseling kooperiert. Zurzeit besuchen 10 sozial benachteiligte Kinder auf Vermittlung des ASD regelmäßig die Einrichtung. Darüber hinaus stellt der CVJM das Gemeindezentrum unentgeltlich als Freizeittreff für Jugendliche mit Migrationshintergrund zu Verfügung. Dieses Angebot wird jeden Freitagabend von einer Mitarbeiterin der städt. Streetwork betreut. 2. Lösung Die offene Kinder- und Jugendarbeit des CVJM Wesseling wird von der Verwaltung sehr positiv bewertet. Die Verwaltung schlägt vor, dem CVJM Wesseling einen Zuschuss von insgesamt 17.640,00 € zur Fortführung der oben beschriebenen offenen Kinder- und Jugendarbeit in der bisherigen Konzeption zu gewähren. Eigenanteil des Trägers: Der Antragsteller erhält nach eigenen Angaben von der evangelischen Kirchengemeinde Wesseling keinen finanziellen Zuschuss zur o.g. Einrichtung. Jedoch stellt die Kirchengemeinde die Räume (inkl. Reinigung und Energiekosten) unentgeltlich zur Verfügung. 3. Alternativen Vgl. Anlage „Antrag des CVJM Wesseling vom 22.4.2010“ Durch die im Antrag beschriebene neue Konzeption würde das o.g. Angebot nach den Sommerferien in einer erweiterten Öffnungszeit durchführt werden. Zuschussbedarf: 18.825,00 € In diesem Fall könnte der folgende Zuschussantrag nicht mehr in voller Höhe bewilligt werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit entnommen. Hier stand ein Ansatz von 29.000,00 € zur Verfügung. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.3.2010 wurden bereits 9.000,00 € für Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe (Ferienfahrten, etc.) gebunden.