Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP829/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen
Sozialausschuss der Stadt Bedburg wie folgt:
Mitglieder
den
Familien-,
Bildungs
Stellvertretende Mitglieder *
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
*) persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
und
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW
(SchulG) unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des
Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, Herrn
................................... als seitens der Katholischen Kirche sowie Frau/Herrn
................................... als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu
ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Familien, Bildungs- und
Sozialausschuss.
Weiterhin beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG unter der
Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von
§ 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt
Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss.
Zudem beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg gemäß § 58 Abs. 4 GO Frau
Waltraud Güttes als sachkundige Einwohnerin sowie als deren Stellvertreter Herrn
Lambert Brosch als Vertreter des Stadtsportverbandes in den Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss zu bestellen.
Beschlussvorlage WP8-29/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009
beschlossen, einen Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu bilden, der aus 13
stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll.
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der
Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss mindestens sieben Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss
demnach maximal sechs sachkundige Bürger angehören.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Bedburg beschlossen hat, für
die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. Da in diesem
Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur
Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu
Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden.
Da der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss auch die
Schulausschusses abdecken soll, wird auf Folgendes hingewiesen:
Aufgaben
des
Hinsichtlich der Bildung und Besetzung eines Schulausschusses ist § 85 Schulgesetz
NRW (siehe Anlage) zu beachten. Gemäß § 85 Abs. 1 SchulG können die Gemeinden für
die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden.
Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so ist gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 SchulG
je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer
Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Aufgrund eines
vorliegend gebildeten gemeinsamen Ausschusses ist ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3
SchVG allerdings auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.
Die Namen der seitens der Kirchen zu benennenden Personen werden spätestens zur
Sitzung nachgereicht.
Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG können zudem auch Vertreter der Schulen zur
ständigen Beratung berufen werden. Der Rat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob die
jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg – wie in der Vergangenheit auch –
als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss berufen werden sollen. Auch diese Berufung würde unter der Maßgabe
gelten, dass ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3 SchulG auf die Gegenstände des
Schulausschusses beschränkt ist.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Schulleiter in ihrer
Stadtschulleiterkonferenz die interne Absprache getroffen haben, dass in Form eines
rollierenden Systems immer je ein Vertreter der Grund- und der weiterführenden Schulen
an den Ausschussitzungen teilnehmen.
Zudem schlägt die Verwaltung den Ratsmitgliedern vor, gemäß § 58 Abs. 4 GO Frau
Waltraud Güttes als sachkundige Einwohnerin sowie als deren Stellvertreter Herrn
Lambert Brosch in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu bestellen.
Beschlussvorlage WP8-29/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Infolge der Gründung des Stadtsportverbandes Bedburg hatten die Ratsmitglieder diese
Bestellung auf Anregung der Verwaltung bereits in der Ratssitzung am 17.03.2009
vorgenommen. Frau Güttes ist Vorsitzende, Herr Brosch stellvertretender Vorsitzender
des Stadtsportverbandes. Aufgrund der nunmehr erfolgten Ausschussneubildung muss
auch diese Bestellung erneut vorgenommen werden.
Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die
ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP8-28/2009) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-29/2009
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