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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP829/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen Sozialausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder den Familien-, Bildungs Stellvertretende Mitglieder * 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 *) persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss und STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, Herrn ................................... als seitens der Katholischen Kirche sowie Frau/Herrn ................................... als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Familien, Bildungs- und Sozialausschuss. Weiterhin beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss. Zudem beschließen die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg gemäß § 58 Abs. 4 GO Frau Waltraud Güttes als sachkundige Einwohnerin sowie als deren Stellvertreter Herrn Lambert Brosch als Vertreter des Stadtsportverbandes in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu bestellen. Beschlussvorlage WP8-29/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 beschlossen, einen Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu bilden, der aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen soll. Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 GO, wonach die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf, müssen dem Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss mindestens sieben Ratsmitglieder angehören. Es dürfen dem Ausschuss demnach maximal sechs sachkundige Bürger angehören. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Bedburg beschlossen hat, für die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. Da in diesem Ausschuss auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden. Da der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss auch die Schulausschusses abdecken soll, wird auf Folgendes hingewiesen: Aufgaben des Hinsichtlich der Bildung und Besetzung eines Schulausschusses ist § 85 Schulgesetz NRW (siehe Anlage) zu beachten. Gemäß § 85 Abs. 1 SchulG können die Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen einen Schulausschuss bilden. Kommt es zur Bildung eines Schulausschusses, so ist gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 SchulG je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Aufgrund eines vorliegend gebildeten gemeinsamen Ausschusses ist ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3 SchVG allerdings auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. Die Namen der seitens der Kirchen zu benennenden Personen werden spätestens zur Sitzung nachgereicht. Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG können zudem auch Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat hat diesbezüglich zu entscheiden, ob die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg – wie in der Vergangenheit auch – als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss berufen werden sollen. Auch diese Berufung würde unter der Maßgabe gelten, dass ihre Mitwirkung gemäß § 85 Abs. 3 SchulG auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt ist. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Schulleiter in ihrer Stadtschulleiterkonferenz die interne Absprache getroffen haben, dass in Form eines rollierenden Systems immer je ein Vertreter der Grund- und der weiterführenden Schulen an den Ausschussitzungen teilnehmen. Zudem schlägt die Verwaltung den Ratsmitgliedern vor, gemäß § 58 Abs. 4 GO Frau Waltraud Güttes als sachkundige Einwohnerin sowie als deren Stellvertreter Herrn Lambert Brosch in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zu bestellen. Beschlussvorlage WP8-29/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Infolge der Gründung des Stadtsportverbandes Bedburg hatten die Ratsmitglieder diese Bestellung auf Anregung der Verwaltung bereits in der Ratssitzung am 17.03.2009 vorgenommen. Frau Güttes ist Vorsitzende, Herr Brosch stellvertretender Vorsitzender des Stadtsportverbandes. Aufgrund der nunmehr erfolgten Ausschussneubildung muss auch diese Bestellung erneut vorgenommen werden. Bezüglich des grundsätzlichen Verfahrens zur Besetzung der Ausschüsse wird auf die ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur personellen Besetzung des Hauptund Finanzausschusses (WP8-28/2009) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-29/2009 Seite 4