Daten
Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
13.12.13, 17:04
Aktualisiert
13.12.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 13. Dezember 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 21.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Planung einer Lichtsignalanlage (LSA) in Jülich B56/L14 „Königshäuschen“
(Vorlagen-Nr.484/2013)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Die Kreuzung B56/L14 „Königshäuschen“ ist seit geraumer Zeit als Unfallhäufungsstelle
bekannt. Dies bedeutet, dass in einem bestimmten Zeitraum – hier 1 Jahr – mindestens 3
Unfälle (Schwerer Sachschaden, Verletzte, Getötete) durch die Polizei aufgenommen
wurden. Im Rahmen der entsprechenden Voruntersuchungen wurden die
Unfalldatenlisten durch die Polizei erstellt.
Die häufigsten Unfälle fanden demnach in folgendem Teilbereich statt:
a) B56: Geradeaus-/Rechtsabbiegeverkehr von Jülich in Richtung Aldenhoven bzw.
Koslar
b) L14: Linkseinbiegeverkehr von Koslar in Richtung Jülich
Der Unfallhäufungspunkt wurde in der Überörtlichen Unfallkommission
(Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, Stadt Jülich als Straßenverkehrsbehörde,
Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger sowie die
Kreispolizeibehörde Düren) beraten.
In der entsprechenden Sitzung der Überörtlichen Unfallkommission unter Vorsitz des
Kreises Düren wurde beschlossen, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW prüft, ob die
Einrichtung einer LSA in o.g. Teilbereich des Knotenpunktes möglich ist.
Gemäß Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr
vom 11.03.2008 sind die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der
Unfallkommission gebunden.
Die Prüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW hat ergeben, dass die Einrichtung
einer LSA zur Regelung der potentiellen Hauptkonfliktströme, nämlich Geradeaus- und
Rechtsabbiegeverkehr aus Jülich in Richtung Aldenhoven bzw. Koslar und
Linkseinbieger aus Koslar in Richtung Jülich, fachtechnisch möglich ist.
Entsprechend der Straßenverkehrsordnung hat die jeweilige Straßenverkehrsbehörde, hier
Stadt Jülich, die für Bau und Betrieb einer LSA notwendigen Planunterlagen aufzustellen
(Kosten ca. 4.000,00 €).
Nach Auftragserteilung und Erstellung der Planungsunterlagen sind diese im Rahmen des
gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW als zuständiger Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde Düren
abzustimmen.
Nachdem die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung durch die
Straßenverkehrsbehörde getroffen wird, werden Bau und Betrieb der LSA durch Straßen
NRW vorgenommen.
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.11.2013
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