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Beschlusstext (Planung einer Lichtsignalanlage (LSA) in Jülich B56/L14 „Königshäuschen“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
13.12.13, 17:04
Aktualisiert
13.12.13, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Planung einer Lichtsignalanlage (LSA) in Jülich B56/L14 „Königshäuschen“ (Vorlagen-Nr.484/2013) Mitteilung: Ohne Abstimmung Die Kreuzung B56/L14 „Königshäuschen“ ist seit geraumer Zeit als Unfallhäufungsstelle bekannt. Dies bedeutet, dass in einem bestimmten Zeitraum – hier 1 Jahr – mindestens 3 Unfälle (Schwerer Sachschaden, Verletzte, Getötete) durch die Polizei aufgenommen wurden. Im Rahmen der entsprechenden Voruntersuchungen wurden die Unfalldatenlisten durch die Polizei erstellt. Die häufigsten Unfälle fanden demnach in folgendem Teilbereich statt: a) B56: Geradeaus-/Rechtsabbiegeverkehr von Jülich in Richtung Aldenhoven bzw. Koslar b) L14: Linkseinbiegeverkehr von Koslar in Richtung Jülich Der Unfallhäufungspunkt wurde in der Überörtlichen Unfallkommission (Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, Stadt Jülich als Straßenverkehrsbehörde, Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger sowie die Kreispolizeibehörde Düren) beraten. In der entsprechenden Sitzung der Überörtlichen Unfallkommission unter Vorsitz des Kreises Düren wurde beschlossen, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW prüft, ob die Einrichtung einer LSA in o.g. Teilbereich des Knotenpunktes möglich ist. Gemäß Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 11.03.2008 sind die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden. Die Prüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW hat ergeben, dass die Einrichtung einer LSA zur Regelung der potentiellen Hauptkonfliktströme, nämlich Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr aus Jülich in Richtung Aldenhoven bzw. Koslar und Linkseinbieger aus Koslar in Richtung Jülich, fachtechnisch möglich ist. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung hat die jeweilige Straßenverkehrsbehörde, hier Stadt Jülich, die für Bau und Betrieb einer LSA notwendigen Planunterlagen aufzustellen (Kosten ca. 4.000,00 €). Nach Auftragserteilung und Erstellung der Planungsunterlagen sind diese im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde Düren abzustimmen. Nachdem die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen wird, werden Bau und Betrieb der LSA durch Straßen NRW vorgenommen. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.11.2013 Seite 2