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Beschlussvorlage (Gestaltungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Gestaltungssatzung) Beschlussvorlage (Gestaltungssatzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf Satzung der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten vom Aufgrund des § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – In der Fassung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert am 12.12.2006 (GV. NRW S.615) i.V.m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV.NW. 2023), Zuletzt geändert am 24.06.2008 (GV NRW S. 514) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Festsetzungen gelten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/Kirchherten –Teilgebiet zwischen Weidgasse und Düstersgäßchen– gemäß beiliegendem Plan, der als Anlage der Satzung beigefügt ist. §2 Dachform Als Dachform ist ausschließlich das Satteldach (SD) zulässig. Die Teildachflächen müssen gleiche Neigungen aufweisen, soweit sie gegenüber liegen. §3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte Dachaufbauten müssen von Giebelwänden einen Mindestabstand von 1,25 m einhalten. §4 Werbeanlagen Werbeanlagen mit mehr als 1 m² Flächengröße sowie Werbeanlagen mit Wechsel-, Lauf- oder Blinklicht sind unzulässig. LaCittà – Gestaltungssatzung BP 9 / Kirchherten §5 Einfriedungen Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie angrenzen, als grüne Hecke bis zu einer Höhe von 75 cm zulässig. Die Vorgartenflächen werden hierbei begrenzt durch die Straßenbegrenzungslinie und die dahinterliegende vordere Baugrenze. §6 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen der §§ 2 bis 8 dieser Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. LaCittà – Gestaltungssatzung BP 9 / Kirchherten