Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP817/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der Erftland Kommunale
Wohnungsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis als Vertreter der Stadt Bedburg
Frau/Herrn ______________________________________ zu entsenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft
mbH im Rhein-Erft-Kreis stellt die Stadt Bedburg ein Aufsichtsratsmitglied. Eine Stellvertretung ist
lt. Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen.
Die bestellten Mitglieder bleiben für die Dauer der kommunalen Wahlperiode, längstens jedoch bis
drei Monate nach erfolgter Kommunalwahl im Amt. Eine erneute Bestellung ist möglich. (§ 10 Abs.
3 des Gesellschaftervertrages)
Die Räte der als Gesellschafter beteiligten Kommunen sind berechtigt, den von ihnen bestellten
Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen zu erteilen und sie aus wichtigem Grund kraft Ratsbeschluss
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorzeitig abzuberufen.
Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer sein. Sie dürfen auch nicht als
Angestellte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum
kann der Aufsichtsrat einzelne Mitglieder zu Vertretern von verhinderten Geschäftsführern
bestellen. In dieser Zeit dürfen sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder ausüben. (§ 10 Abs.
Abs. 5 und 7 des Gesellschaftervertrages).
Gemäß § 113 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung
des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht
eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet
der Rat.
In der abgelaufenen Wahlperiode war Herr Norbert Michels als Mitglied in den Aufsichtsrat
entsandt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-17/2009
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-17/2009
Sitzungsvorlage
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