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Beschlusstext (Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
13.12.13, 17:04
Aktualisiert
13.12.13, 17:04
Beschlusstext (Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. Dezember 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.11.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.7 Winterdienst an Haltestellen vor privaten Grundstücken (Vorlagen-Nr.488/2013) Mitteilung: Ohne Abstimmung Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es für die Mitarbeiter des Bauhofs durch die Übernahme des Winterdienstes im Bereich von Wartehallen vor privaten Grundstücken (als freiwillige Leistung) schwierig ist, die Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Zukünftig soll daher gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Jülich verfahren werden. Demnach sind alle Anlieger verpflichtet, die Flächen entlang ihres Grundstückes schnee- und eisfrei zu halten. Zu diesen Flächen gehören auch die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse. Die betroffenen Anlieger werden durch ein Anschreiben und eine Veröffentlichung im Stadtmagazin informiert. Dadurch wird es dem Bauhof ermöglicht, der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Gebäuden im Stadtgebiet besser nachzukommen.