Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP828/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Bedburg wie folgt:
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder *
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
*) persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 aufgrund
der Vorgabe der Gemeindeordnung NRW (GO) beschlossen, einen Haupt- und
Finanzausschuss zu bilden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Hinzu kommt der
Bürgermeister, der kraft Gesetzes Vorsitzender dieses Ausschusses ist.
Eine Mitgliedschaft von sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern ist im
Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 59 GO nicht
zulässig.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Bedburg beschlossen hat, für
die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. (In einem
Ausschuss, für den auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur
Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu
Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden.)
Hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse ist § 50 Abs. 3 GO einschlägig. Der
Gesetzgeber gibt dabei den Fraktionen die Möglichkeit, sich zunächst über die Besetzung
der Ausschüsse zu einigen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO kann dann durch den
einstimmigen Beschluss der Ratsmitglieder die Besetzung erfolgen.
Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben
wird. Stimmenthaltung und ungültige Stimmen hindern den einstimmigen Beschluss nicht.
Eine Gegenstimme reicht allerdings aus, den einheitlichen Wahlvorschlag zum Scheitern
zu bringen.
Kommt ein einstimmiger Beschluss nicht zustande, so ist nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl über die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen und Gruppen
abzustimmen. Für das Abstimmungsverfahren gilt § 50 Abs. 3 Sätze 2 und 3 GO. Das
Verhältniswahlverfahren richtet sich nach dem Zählverfahren Hare/Niemeyer.
Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der (in der Sitzung abgegebenen) Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das Los. (siehe als Anlage beigefügtes Rechenbeispiel)
Über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse ist in einem Wahlgang abzustimmen. Dies
gilt auch, wenn der Ausschuss aus unterschiedlichen Mitgliedern (Ratsmitglieder und
sachkundige Bürger) besteht.
Der Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschüsse kein Stimmrecht.
Den Fraktionsvorsitzenden wird zur Vorbereitung der Ausschussbesetzung – für
den Fall eines einheitlichen Wahlvorschlages – ein Vordruck übermittelt, aus dem
hervorgeht, wie viele Positionen die Fraktion optimalerweise besetzen kann.
Beschlussvorlage WP8-28/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, steht die Verwaltung gerne für
Rückfragen bzw. ein interfraktionelles Gespräch zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
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