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Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP828/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Personelle Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg wie folgt: Mitglieder Stellvertretende Mitglieder * 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 *) persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 aufgrund der Vorgabe der Gemeindeordnung NRW (GO) beschlossen, einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes Vorsitzender dieses Ausschusses ist. Eine Mitgliedschaft von sachkundigen Bürgern oder sachkundigen Einwohnern ist im Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 59 GO nicht zulässig. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Bedburg beschlossen hat, für die Mitglieder der Ausschüsse jeweils persönliche Stellvertreter zu wählen. (In einem Ausschuss, für den auch sachkundige Bürger zugelassen sind, sollten grundsätzlich nur Ratsmitglieder zu Stellvertretern für die Ratsmitglieder und nur sachkundige Bürger zu Stellvertretern für die sachkundigen Bürger gewählt werden.) Hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse ist § 50 Abs. 3 GO einschlägig. Der Gesetzgeber gibt dabei den Fraktionen die Möglichkeit, sich zunächst über die Besetzung der Ausschüsse zu einigen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO kann dann durch den einstimmigen Beschluss der Ratsmitglieder die Besetzung erfolgen. Der einheitliche Wahlvorschlag kommt zustande, solange keine Gegenstimme abgegeben wird. Stimmenthaltung und ungültige Stimmen hindern den einstimmigen Beschluss nicht. Eine Gegenstimme reicht allerdings aus, den einheitlichen Wahlvorschlag zum Scheitern zu bringen. Kommt ein einstimmiger Beschluss nicht zustande, so ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl über die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen und Gruppen abzustimmen. Für das Abstimmungsverfahren gilt § 50 Abs. 3 Sätze 2 und 3 GO. Das Verhältniswahlverfahren richtet sich nach dem Zählverfahren Hare/Niemeyer. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der (in der Sitzung abgegebenen) Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (siehe als Anlage beigefügtes Rechenbeispiel) Über die Besetzung der einzelnen Ausschüsse ist in einem Wahlgang abzustimmen. Dies gilt auch, wenn der Ausschuss aus unterschiedlichen Mitgliedern (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) besteht. Der Bürgermeister hat bei der Besetzung der Ausschüsse kein Stimmrecht. Den Fraktionsvorsitzenden wird zur Vorbereitung der Ausschussbesetzung – für den Fall eines einheitlichen Wahlvorschlages – ein Vordruck übermittelt, aus dem hervorgeht, wie viele Positionen die Fraktion optimalerweise besetzen kann. Beschlussvorlage WP8-28/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, steht die Verwaltung gerne für Rückfragen bzw. ein interfraktionelles Gespräch zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-28/2009 Seite 3