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Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
11.04.14, 17:05
Aktualisiert
11.04.14, 17:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 11. April 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.116/2014) StV Bourguignon führt aus, dass man die Bedenken der Bürger zur geplanten Erweiterung berücksichtigen solle. Insbesondere das 40 m hohe Lager sei bedenklich, aber auch der Zustand der verfallenden Gebäude der alten Fabrik. StV Hoven schließt sich seinem Vorredner an. Durch die Brückenkonstruktion entsteht der Eindruck als führe man in ein Gewerbegebiet. Es stellt sich die Frage, was man tun können um Einfluß auf das Vorhaben zu nehmen. Beigeordneter Schulz erklärt dass man die Bedenken beim Bauherren vorbringen könne, dass aber bei zu weitgehenden Einschränkungen irgendwann die Maßnahme nicht mehr rentabel sei. Ohne die Brücke, die für die Produktionsabläufe notwendig ist, geht die Erweiterung nicht. Eine Verknüpfung mit der Forderung hinsichtlich der verfallenden Gebäude am alten Standort sei rechtlich nicht möglich. StV Hoven regt an, dass der Bauherr die Maßnahme im Ausschuss vorstellen solle und dabei erläutern könne, wie viel er zurücknehmen könne. Beigeordneter Schulz weist auf die lange Zeit bis zur nächsten Sitzung hin. StV Laufs äußert ebenfalls Bedenken. Er verweist auf den bereits für die andere Seite aufgestellten B-Plan, von dem man jahrelang nichts mehr gehört habe. Damals sollte das Lager auf der linken Seite des Ortseinganges errichtet werden. Des weiteren ist jetzt das angrenzende Naturschutzgebiet betroffen. Lt. Beigeordneten Schulz hat Herr Eichhorn dargelegt, dass mit der neuen Planung eine bessere Nutzung verbunden ist. Wegen der Größe der Investition könne eine Zeitverzögerung problematisch werden. Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass seitens des Ausschusses Bedenken gegen die Verbindungsbrücke, die Höhe des Bauwerkes aber auch zum Zustand der alten Gebäude bestehen. Der Ausschuss wünsche sich eine Vorstellung des Vorhabens in der Sitzung. Ob vor der Kommunalwahl noch eine Sondersitzung stattfinden kann oder erst der neue Ausschuss das Thema berät lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Der Ausschuss spricht sich einstimmig für eine Zurückstellung aus. Beschluss: Die Beschlussfassung wird zurückgestellt Einstimmig Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des vorhandenen Papierverarbeitenden Betriebes schaffen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 27.03.2014 Seite 2