Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
11.04.14, 17:05
Aktualisiert
11.04.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 11. April 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 27.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.1
Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau
Inden bis Abbauende
(Vorlagen-Nr.159/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Mit Schreiben vom 31.10.2013 hat die RWE Power AG den Sonderbetriebsplan
betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende bei der
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, zur Zulassung
eingereicht. Die Stadt Jülich ist zur Stellungnahme aufgefordert.
Anlass ist die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans. Diese Änderung betrifft die Anlage
eines Restsees statt einer Verfüllung. Gegenstand des Verfahrens war auch eine
artenschutzrechtliche Bewertung.
Im vorliegenden Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten
und das artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher
Betroffenheiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dargelegt, dokumentiert und
die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt.
Zweck der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung ist, artenschutzrechtliche
Betroffenheiten zu vermeiden, zeitlich vorgezogen im räumlichen Zusammenhang
auszugleichen oder den Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu wahren bzw. die
Herstellung des Erhaltungszustands nicht zu behindern. Es sollen möglichst die
Lebensräume und Funktionen wiederhergestellt werden, die tagebaubedingt verloren
gehen.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Nutzung der Gehölzlebensräume in der neuen Indeaue
- Maßnahmen in den landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen (z.B.
Wildkräutereinsaat, Luzerneeinsaat, Ackerbrachen, Lerchenfenster, etc.)
- Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse, Schwalben, Turmfalken, Steinkäuze,
Eulen
Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen.