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Beschlusstext (Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
11.04.14, 17:05
Aktualisiert
11.04.14, 17:05
Beschlusstext (Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 11. April 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende (Vorlagen-Nr.159/2014) Mitteilung: Ohne Abstimmung Mit Schreiben vom 31.10.2013 hat die RWE Power AG den Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, zur Zulassung eingereicht. Die Stadt Jülich ist zur Stellungnahme aufgefordert. Anlass ist die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans. Diese Änderung betrifft die Anlage eines Restsees statt einer Verfüllung. Gegenstand des Verfahrens war auch eine artenschutzrechtliche Bewertung. Im vorliegenden Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten und das artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Betroffenheiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dargelegt, dokumentiert und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt. Zweck der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung ist, artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu vermeiden, zeitlich vorgezogen im räumlichen Zusammenhang auszugleichen oder den Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu wahren bzw. die Herstellung des Erhaltungszustands nicht zu behindern. Es sollen möglichst die Lebensräume und Funktionen wiederhergestellt werden, die tagebaubedingt verloren gehen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: - Nutzung der Gehölzlebensräume in der neuen Indeaue - Maßnahmen in den landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen (z.B. Wildkräutereinsaat, Luzerneeinsaat, Ackerbrachen, Lerchenfenster, etc.) - Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse, Schwalben, Turmfalken, Steinkäuze, Eulen Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen.