Daten
Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
26.03.14, 17:07
Aktualisiert
26.03.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 26. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 13.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)
- Stellungsnahme der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.34/2014)
StV Hoven und StV H. P. Schmitz bemängeln, dass die Stadt Jülich keine eigene
Stellungnahme abgegeben habe. Seitens der Stadt Jülich sollte mehr Druck ausgeübt
werden. Es wird auf die Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund vom
17.10.2013 verwiesen und gebeten die Stellungnahme der Stadt Jülich um den Beschluß
des Ausschusses für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und
Gemeindebundes vom 1.10.2013 bzw. 4.10.2013 zu ergänzen. Auch wird die
Waldinanspruchnahme für die Windenergie bemängelt. Hier soll der Beschluß um die
Stellungnahme der Stadt Heimbach zu Kap. 7.3 mit in den städt. Beschluß aufgenommen
werden.
Der Beschlußvorschlag wird wie folgt ergänzt:
c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre
Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die
Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze
der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten
Bewertung zu berücksichtigen.“
d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme
Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren
Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von
Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nicht entgegensteht. Diese
Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der
Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die
Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige
Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind
breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen
erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des
erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige
Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem
nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem
harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle
Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den
Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden
Nutzung und Konfliktmaximierung.
Beschluss:
Einstimmig
a) Zeichnerische Festlegungen:
Die Karte „Zeichnerische Festlegungen“ Maßstab 1:300 000 (1cm in der Karte = 3 km in
der Natur) ist im vorgelegten Maßstab nicht geeignet, die Festlegungen
- Gebiete für den Schutz der Natur
- Grünzüge
- Überschwemmungsbereiche
- Gebiete für den Schutz des Wassers
und die nachrichtlichen Darstellungen
- Siedlungsraum
- Freiraum
- Oberflächengewässer
- Braunkohlenabbau
für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen auszuweisen.
b) Textteil
Die Stadt Jülich unterstützt die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme der
Entwicklungsgesellschaft indeland, die als Anlage beigefügt ist.
Außerdem fordert die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch
Hydraulic Fracturing (Fracking) als Grundsatz unter Punkt 9. „Rohstoffversorgung“
aufzunehmen.
c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre
Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die
Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze
der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten
Bewertung zu berücksichtigen.“
d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme
Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren
Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von
Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nihct entgegensteht. Diese
Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der
Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die
Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige
Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind
breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen
erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des
erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige
Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem
nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014
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harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle
Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den
Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden
Nutzung und Konfliktmaximierung.
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014
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