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Beschlusstext (Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) - Stellungsnahme der Stadt Jülich -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
26.03.14, 17:07
Aktualisiert
26.03.14, 17:07
Beschlusstext (Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)
- Stellungsnahme der Stadt Jülich -) Beschlusstext (Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)
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- Stellungsnahme der Stadt Jülich -)

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Stadt Jülich Jülich, 26. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) - Stellungsnahme der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.34/2014) StV Hoven und StV H. P. Schmitz bemängeln, dass die Stadt Jülich keine eigene Stellungnahme abgegeben habe. Seitens der Stadt Jülich sollte mehr Druck ausgeübt werden. Es wird auf die Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund vom 17.10.2013 verwiesen und gebeten die Stellungnahme der Stadt Jülich um den Beschluß des Ausschusses für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes vom 1.10.2013 bzw. 4.10.2013 zu ergänzen. Auch wird die Waldinanspruchnahme für die Windenergie bemängelt. Hier soll der Beschluß um die Stellungnahme der Stadt Heimbach zu Kap. 7.3 mit in den städt. Beschluß aufgenommen werden. Der Beschlußvorschlag wird wie folgt ergänzt: c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten Bewertung zu berücksichtigen.“ d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nicht entgegensteht. Diese Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden Nutzung und Konfliktmaximierung. Beschluss: Einstimmig a) Zeichnerische Festlegungen: Die Karte „Zeichnerische Festlegungen“ Maßstab 1:300 000 (1cm in der Karte = 3 km in der Natur) ist im vorgelegten Maßstab nicht geeignet, die Festlegungen - Gebiete für den Schutz der Natur - Grünzüge - Überschwemmungsbereiche - Gebiete für den Schutz des Wassers und die nachrichtlichen Darstellungen - Siedlungsraum - Freiraum - Oberflächengewässer - Braunkohlenabbau für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen auszuweisen. b) Textteil Die Stadt Jülich unterstützt die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme der Entwicklungsgesellschaft indeland, die als Anlage beigefügt ist. Außerdem fordert die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch Hydraulic Fracturing (Fracking) als Grundsatz unter Punkt 9. „Rohstoffversorgung“ aufzunehmen. c) Die Stadt Jülich stellt fest, dass die raumordnerischen Festlegungen des LEPEntwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit unangemessen einschränken. Die Stadt Jülich lehnt den LEPEntwurf daher in der vorliegenden Fassung ab und fordert die Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Überfachlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten und dabei die Anregungen der beigefügten Bewertung zu berücksichtigen.“ d) Zum Ziel 7.3-3 Waldinanspruchnahme Zu diesem Ziel wird im Entwurf erläutert, dass wegen der geringen unmittelbaren Flächeninanspruchnahme die Nutzungsfunktion des Waldes einer Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in der Regel nihct entgegensteht. Diese Aussage kann nicht nachvollzogen werden. Da nicht nur die Standortflächen der Windkraftanlagen zu betrachten sind, sondern darüber hinaus die Zuwegungstrassen für den Antransport der Anlagenteile sowie die notwendige Unterhaltung dauerhaft angelegt und freigehalten werden müssen. Hierzu sind breite Schneisen zwischen den einzelnen Standorten der Windkraftanlagen erforderlich. Darüber hinaus sind Leitungstrassenkorridore zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das Verbundnetz erforderlich. Durch derartige Zerschneidungen von zusammenhängenden Waldgebieten wird das Waldökosystem nachhaltig gestört. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014 Seite 2 harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränken den Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führen zu einer überlagernden Nutzung und Konfliktmaximierung. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 13.02.2014 Seite 3