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Beschlusstext (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Beschlusstext (Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 06.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13. Lehrschwimmbecken Koslar und Welldorf (Vorlagen-Nr.425/2013 1. Ergänzung) Ausschussmitglied Schmitz sieht keine Notwendigkeit für eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Koslar, da es sich gezeigt hat, dass die Schwimmstunden der Grundschulen im Bad in Welldorf abgedeckt werden können. Dezernentin Esser führt aus, dass dem Ausschuss das Thema Lehrschwimmbecken erneut vorgelegt wurde, damit er sich aus schulischer und sportfachlicher Sicht zur Zukunft der Lehrschwimmbecken äußern kann. Sie erinnert daran, dass der Gutachter eine Sanierung des Beckens in Koslar aufgrund seines im Gegensatz zu dem in Welldorf besseren baulichen und technischen Zustand empfohlen hat. Sie verweist auf die Gefahr, dass bei einem Ausfall des Beckens in Welldorf ohne Sanierung des Beckens in Koslar dann gar kein Lehrschwimmbecken zur Verfügung stehen würde. Ausschussmitglied Dr. Baumgarten bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass im Nachtragshaushalt für die Sanierung des Koslarer Beckens 160.000,-- € stehen und fragt sich, woher diese Mittel auf einmal kommen. Dies sehen auch weitere Ausschussmitglieder so. Insgesamt besteht die Auffassung, dass auch diese Thematik in die Haushaltsberatungen gehört. Dort könne dann die Entscheidung getroffen werden, ob mit den Mitteln nicht auch andere Maßnahmen realisiert werden können. Daher wird die Angelegenheit ohne Abstimmung in die Haushaltsberatungen verwiesen. Beschlussentwurf: 1 Aufgrund der Empfehlungen des Gutachtens über die Lehrschwimmbecken wird das Becken in Koslar saniert und wieder in Betrieb genommen. 2. Das Lehrschwimmbecken in Welldorf wird ohne aufwendige Sanierungsmaßnahmen solange als möglich weiter betrieben. 3. Mittel in Höhe von € 160.000,-- sind im Nachtragshaushalt - Produktsachkonto 21 211 004 01 52 11 030 Sanierung Lerschwimmbecken eingestellt.