Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport
am 06.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule
(Vorlagen-Nr.47/2014)
Mehrere Ausschussmitglieder betonen, dass ein neues Konzept bereits seit längerem
angefordert sei und dieses die Verwaltung ohne zusätzliches Personal erstellen können
müsste. Mittel für zusätzliche Stellen seien nicht vorhanden.
Dezernentin Esser erwidert, dass unabhängig von der organisatorischen Zuordnung der
Musikschule grundsätzlich keine personellen Kapazitäten für die Erstellung eines
Konzeptes frei seien. Dieses Konzept und den damit verbundenen umfänglichen Prozess
der Öffnung der Musikschule für die städtischen Schulen könne niemand nebenbei
leisten.
Auch Dezernent Vogel verweist darauf, dass er bisher als zuständiger Dezernent aufgrund
der Neuorganisation der Volkshochschule nicht an einem Konzept habe arbeiten können.
Auch er sehe die Leistungsfähigkeit der Verwaltung für neue zusätzliche Aufgaben am
Ende, daher komme ja auch der Vorschlag der Verwaltung.
Ausschussmitglied Schmitz erwartet, dass sich die Verwaltung innerhalb von zwei
Wochen das Konzept der Volkshochschule Monheim beschafft und dieses im
Arbeitskreis Schule präsentiert. Bis zur Märzsitzung dürfe keine Zeit verloren gehen. In
der weiteren Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass das Konzept nicht im
Arbeitskreis, sondern in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt wird.
Die Vorsitzende lässt zunächst über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 16
a) Es wird Einvernehmen bzgl. der Verlagerung der Musikschule vom Dezernat IV
zum Dezernat V bei gleichzeitiger Schaffung der dargestellten personellen
Kapazitäten hergestellt.
b) Es wird für die Dauer von zunächst 2 Jahren eine zusätzliche 0,5 Stelle
(Stellenwertigkeit voraussichtlich Entgeltgruppe 10, Stufe 2) zur Erarbeitung der
Reorganisation der Musikschule eingerichtet.