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Beschlusstext (Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Beschlusstext (Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 06.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule (Vorlagen-Nr.47/2014) Mehrere Ausschussmitglieder betonen, dass ein neues Konzept bereits seit längerem angefordert sei und dieses die Verwaltung ohne zusätzliches Personal erstellen können müsste. Mittel für zusätzliche Stellen seien nicht vorhanden. Dezernentin Esser erwidert, dass unabhängig von der organisatorischen Zuordnung der Musikschule grundsätzlich keine personellen Kapazitäten für die Erstellung eines Konzeptes frei seien. Dieses Konzept und den damit verbundenen umfänglichen Prozess der Öffnung der Musikschule für die städtischen Schulen könne niemand nebenbei leisten. Auch Dezernent Vogel verweist darauf, dass er bisher als zuständiger Dezernent aufgrund der Neuorganisation der Volkshochschule nicht an einem Konzept habe arbeiten können. Auch er sehe die Leistungsfähigkeit der Verwaltung für neue zusätzliche Aufgaben am Ende, daher komme ja auch der Vorschlag der Verwaltung. Ausschussmitglied Schmitz erwartet, dass sich die Verwaltung innerhalb von zwei Wochen das Konzept der Volkshochschule Monheim beschafft und dieses im Arbeitskreis Schule präsentiert. Bis zur Märzsitzung dürfe keine Zeit verloren gehen. In der weiteren Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass das Konzept nicht im Arbeitskreis, sondern in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt wird. Die Vorsitzende lässt zunächst über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 16 a) Es wird Einvernehmen bzgl. der Verlagerung der Musikschule vom Dezernat IV zum Dezernat V bei gleichzeitiger Schaffung der dargestellten personellen Kapazitäten hergestellt. b) Es wird für die Dauer von zunächst 2 Jahren eine zusätzliche 0,5 Stelle (Stellenwertigkeit voraussichtlich Entgeltgruppe 10, Stufe 2) zur Erarbeitung der Reorganisation der Musikschule eingerichtet.