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Beschlusstext (Anfrage 01/2014 der UWG JÜL vom 21.01.2014 hier: Situation der Jülicher Schulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
109 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Beschlusstext (Anfrage 01/2014 der UWG JÜL vom 21.01.2014
hier: Situation der Jülicher Schulen) Beschlusstext (Anfrage 01/2014 der UWG JÜL vom 21.01.2014
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 06.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 3.1 Anfrage 01/2014 der UWG JÜL vom 21.01.2014 hier: Situation der Jülicher Schulen (Vorlagen-Nr.57/2014) Anfrage: Anfrage zur Situation der Jülicher Schulen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Rates, Zur Klarstellung unterschiedlichster Aussagen und zumindest für unser Verständnis unklarer Äußerungen auch der Verwaltung stellen wir folgende Anfrage zur Situation der Schulen in Jülich: 1. Wie sind die aktuellen Anmeldezahlen an den Grundschulen? (hier sind schon bestimmte Zahlen im Umlauf, weswegen wir eine Aussage der Verwaltung zur Klarstellung fordern) 2. Wie gedenkt die Stadt Jülich das Thema Inklusion an den Jülicher Schulen umzusetzen?  Wie gedenkt die Stadt mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten umzugehen?  Wie sind die einzelnen Schulen auf diese Veränderung vorbereitet?  Welche Fortbildungen wurden, werden durchgeführt und welche Schulen nehmen diese wahr?  Welchen baulichen Bedarf zieht die Umsetzung der Inklusion nach sich?  Welche Kosten kommen auf die Stadt Jülich zu? Welche Kosten übernehmen andere (z. B. Kreis Düren, Landschaftsverband…)?  Weitere Fragen zu den Kosten verschiedenster Maßnahmen: 3. Welche Kosten sind bisher für die Sanierung Schulzentrum verausgabt worden? 4. Mit welchen Kosten (vor dem Hintergrund der Gesamtkosten) ist in Zukunft noch zu rechnen? 5. Welche Kosten sind dabei durch Zuschüsse/Fördermittel gedeckt? 6. Welche Kosten verbleiben demnach als Eigenmittel der Stadt? 7. Welche zusätzlichen Mittel, die nicht in dem ursprünglichen Förderantrag enthalten sind, wurden, bzw. werden im sogenannten Umfeld zusätzlich bereitgestellt? (Kosten, die nicht in bisher veranschlagten Mitteln enthalten sind z. B. für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Außenanlagen, Umplanungen, Zuwegungen, Verkehrsanbindungen, Erschließung…)? 8. Welche Gesamtkosten verursachte der Neubau der KGS, incl. aller Einrichtungen und Nebenarbeiten (incl. aller Kosten für Einrichtungen, Außenanlagen, Zuwegungen, Verkehrsanbindungen, Erschließung…)? 9. Welcher Kostenanteil muss hiervon aus dem Haushalt der Stadt getragen werden? Zu 1. Die Fertigstellung ist abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel. Nach Aussage des stellv. Niederlassungsleiters sind diese derzeit noch nicht freigegeben. Zu 2. Verkehrsaufkommen L 14 n – freie Strecke – ca. 4.200 Kfz/24 h (9% LKW) Zu 3. Entlastung ca. 60 % auf 1.400 Kfz/24 h Zu 4. Ja, nach Fertigstellung der Baumaßnahme (laufendes Verfahren, PUB 14.3.2012). Zu 5. L 14 (alt) wird zur Kreisstraße runtergestuft. Zu 6. Ja Zu 7. Entfällt Zu 8. Eine Kostenermittlung ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers (Straßen NRW). Schätzungen des Tiefbauamtes: ca. 400 T € Zu 9. Grundsätzlich möglich, die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehres müsste jedoch überprüft werden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 06.02.2014 Seite 2 Zu 10. Kosten für den Neubau des Teilstückes mit Aufweitungen der Einmündungsbereiche: ca. 200 T €, Rückbau der Alttrasse ca. 70 T € Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 06.02.2014 Seite 3