Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
29.01.14, 17:07
Aktualisiert
29.01.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Januar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates
am 11.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Informationsveranstaltung mit RA Thomas Klein und
Mitarbeitern der Polizeiwache Jülich
(Vorlagen-Nr.478/2013)
Herr Happe und Herr Sommer informieren über Prävention und Opferschutz anhand von
praktischen Fallbeispielen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Bürger in
Jülich, die aus dem Ausland zugewandert sind und noch nicht vertraut damit sind, wie sie
Hilfe erhalten können, wenn sie Opfer einer Straftat werden oder eine solche beobachten.
Zu folgenden Themen geben die Herren Happe und Sommer Auskunft:
Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
sie stehen Opfern zur Seite, die ihre Situation nach der Straftat schildern; kommt der
Polizei eine Straftat zur Kenntnis, dann m u s s Strafanzeige stellen, selbst wenn das
Opfer von einer Anzeige absehen möchte
zur Prävention von Straftaten versieht die Polizei Streifendienst
ab 2014 werden vor Ort 2 Kommissariate zur Ermittlung von Straftaten eingerichtet
Zur Kommunikation mit Opfern u.a. stehen der Polizei amtlich bestellte Dolmetscher zur
Verfügung. Die Aufsicht über die amtlich bestellten Dolmetscher obliegt dem
Amtsgericht. Dort gibt es eine Liste aller zugelassenen Dolmetscher. Beschwerden über
fehlerhaftes Dolmetschen sind demnach an das Amtsgericht Jülich zu richten.
Solche Beschwerden treten heute selten auf, da inzwischen auch die Polizei über
mehrsprachige Beamte (z.B. weiss-russ. Dialekt, türkisch-sprachig) verfügt, die
hinzugezogen werden können bei Vernehmungen und Erfassen von Anzeigen.
Bei kleineren Delikten, bei denen ausländische Studenten Opfer sind, sollte eine
Vertrauensperson mit den jeweiligen Sprachkenntnissen das Opfer begleiten und bei der
Aufnahme der Anzeige dolmetschen. Im Nachhinein muss durch einen amtlich
zugelassenen Dolmetscher eine Überprüfung erfolgen. Die Leitstelle der Polizeiwache ist
zuständig für das Finden eines zugelassenen Dolmetschers. Die Beauftragung geht zu
Lasten der Staatskasse, da es sich um polizeilich notwendige Ermittlungsschritte handelt.
Bei der Vernehmung wird der/ die Vernommene durch die Polizei über das
Aussageverweigerungsrecht belehrt und über das Recht auf anwaltlichen Beistand.
Über die Anwalthotline der Aachener Anwaltskammer können Rechtsanwälte erfragt
werden. In der Regel kommen in Jülich ansässige Anwälte auch vor Ort in die
Polizeistation, wenn dies gewünscht wird. Die Kosten trägt zunächst der Vernommene.
Frau Shemet schildert in den letzten Monaten gehäuft aufgetretene Fälle von
Telefonanrufen bei russisch-sprachigen Familien, bei denen „Landsleute“ dringend um
eine Geldübergabe baten, da ein Familienmitglied des Angerufenen angeblich in Not sei.
Nach Recherchen der Polizei handelt es sich überwiegend bei solchen Anrufen um
Versuche, mit Unwahrheiten Geld zu erpressen (Anrufer aus russ. Föderation) oder um
Überprüfung, ob der Angerufene nicht zu Hause ist und das Haus unbeaufsichtigt ist mit
dem Hintergrund der Einbruchsabsicht (Anrufer aus Slowenien).
Es wird um Mitteilung über solche Anrufe an die Polizeiwache gebeten, denn die Polizei
registriert solche Fälle, bearbeitet diese und wertet sie täglich aus. Oft jedoch wird die
Telefonnr. des Anrufers unterdrückt oder verfälscht im Telefondisplay des Angerufenen
übermittelt.
Grundsätzlich gilt: die Polizei ist unter der Notrufnr. 110 immer zu erreichen. Nicht nur
in akuten Notsituationen und bei direkten Straftaten sondern auch wenn Bürger etwas
beobachten, was ihnen seltsam vorkommt und was die Sicherheit gefährden könnte, sollte
man diese Notrufnr. wählen!
Beschluss:
Entfällt
Entfällt
Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 11.12.2013
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