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Beschlusstext (Informationsveranstaltung mit RA Thomas Klein und Mitarbeitern der Polizeiwache Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
29.01.14, 17:07
Aktualisiert
29.01.14, 17:07
Beschlusstext (Informationsveranstaltung mit RA Thomas Klein und
Mitarbeitern der Polizeiwache Jülich) Beschlusstext (Informationsveranstaltung mit RA Thomas Klein und
Mitarbeitern der Polizeiwache Jülich)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates am 11.12.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Informationsveranstaltung mit RA Thomas Klein und Mitarbeitern der Polizeiwache Jülich (Vorlagen-Nr.478/2013) Herr Happe und Herr Sommer informieren über Prävention und Opferschutz anhand von praktischen Fallbeispielen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Bürger in Jülich, die aus dem Ausland zugewandert sind und noch nicht vertraut damit sind, wie sie Hilfe erhalten können, wenn sie Opfer einer Straftat werden oder eine solche beobachten. Zu folgenden Themen geben die Herren Happe und Sommer Auskunft: Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sie stehen Opfern zur Seite, die ihre Situation nach der Straftat schildern; kommt der Polizei eine Straftat zur Kenntnis, dann m u s s Strafanzeige stellen, selbst wenn das Opfer von einer Anzeige absehen möchte zur Prävention von Straftaten versieht die Polizei Streifendienst ab 2014 werden vor Ort 2 Kommissariate zur Ermittlung von Straftaten eingerichtet Zur Kommunikation mit Opfern u.a. stehen der Polizei amtlich bestellte Dolmetscher zur Verfügung. Die Aufsicht über die amtlich bestellten Dolmetscher obliegt dem Amtsgericht. Dort gibt es eine Liste aller zugelassenen Dolmetscher. Beschwerden über fehlerhaftes Dolmetschen sind demnach an das Amtsgericht Jülich zu richten. Solche Beschwerden treten heute selten auf, da inzwischen auch die Polizei über mehrsprachige Beamte (z.B. weiss-russ. Dialekt, türkisch-sprachig) verfügt, die hinzugezogen werden können bei Vernehmungen und Erfassen von Anzeigen. Bei kleineren Delikten, bei denen ausländische Studenten Opfer sind, sollte eine Vertrauensperson mit den jeweiligen Sprachkenntnissen das Opfer begleiten und bei der Aufnahme der Anzeige dolmetschen. Im Nachhinein muss durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher eine Überprüfung erfolgen. Die Leitstelle der Polizeiwache ist zuständig für das Finden eines zugelassenen Dolmetschers. Die Beauftragung geht zu Lasten der Staatskasse, da es sich um polizeilich notwendige Ermittlungsschritte handelt. Bei der Vernehmung wird der/ die Vernommene durch die Polizei über das Aussageverweigerungsrecht belehrt und über das Recht auf anwaltlichen Beistand. Über die Anwalthotline der Aachener Anwaltskammer können Rechtsanwälte erfragt werden. In der Regel kommen in Jülich ansässige Anwälte auch vor Ort in die Polizeistation, wenn dies gewünscht wird. Die Kosten trägt zunächst der Vernommene. Frau Shemet schildert in den letzten Monaten gehäuft aufgetretene Fälle von Telefonanrufen bei russisch-sprachigen Familien, bei denen „Landsleute“ dringend um eine Geldübergabe baten, da ein Familienmitglied des Angerufenen angeblich in Not sei. Nach Recherchen der Polizei handelt es sich überwiegend bei solchen Anrufen um Versuche, mit Unwahrheiten Geld zu erpressen (Anrufer aus russ. Föderation) oder um Überprüfung, ob der Angerufene nicht zu Hause ist und das Haus unbeaufsichtigt ist mit dem Hintergrund der Einbruchsabsicht (Anrufer aus Slowenien). Es wird um Mitteilung über solche Anrufe an die Polizeiwache gebeten, denn die Polizei registriert solche Fälle, bearbeitet diese und wertet sie täglich aus. Oft jedoch wird die Telefonnr. des Anrufers unterdrückt oder verfälscht im Telefondisplay des Angerufenen übermittelt. Grundsätzlich gilt: die Polizei ist unter der Notrufnr. 110 immer zu erreichen. Nicht nur in akuten Notsituationen und bei direkten Straftaten sondern auch wenn Bürger etwas beobachten, was ihnen seltsam vorkommt und was die Sicherheit gefährden könnte, sollte man diese Notrufnr. wählen! Beschluss: Entfällt Entfällt Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 11.12.2013 Seite 2