Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP847/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Betreff:
Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die der
Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Hauptsatzung zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 eine
neue Ausschussstruktur beschlossen. Da es in der nunmehr begonnenen 8. Wahlperiode
statt eines Hauptausschusses wieder einen gemeinsamen Haupt- und Finanzausschuss
geben wird, ist unter anderem aus diesem Grund eine Anpassung der Hauptsatzung
erforderlich (siehe § 6 Absatz 4, § 9 und § 10 Absatz 3).
Neben einigen redaktionellen Anpassungen (siehe u.a. § 11 Absatz 1 und § 15 Absatz 2)
empfiehlt sich darüber hinaus auch eine Änderung der Hauptsatzung in folgenden
Punkten:
§ 3 – Einteilung des Stadtgebietes in Ortschaften
Die Änderung in Absatz 2 wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 24.11.2009 vollzogen
und ist hier nur noch einmal nachrichtlich aufgeführt. Der vorherige Satz 4 wurde
gestrichen, ein neuer Satz 4 zur Bezeichnung der Ortsvorsteher als Ortsbürgermeister
wurde eingefügt.
§ 7 – Integrationsrat (bisher: Ausländerbeirat)
Die Regelungen zum Ausländerbeirat sind in der Gemeindeordnung zwischenzeitlich
durch entsprechende Regelungen zum Integrationsrat (§ 27 GO) ersetzt worden. Obwohl
die Regelung komplett gestrichen werden könnte, da sie infolge der nunmehr geltenden
Rechtslage nicht mehr zwingend in der Hauptsatzung festzuhalten ist, schlägt die
Verwaltung vor, einen entsprechenden Passus aufzunehmen.
§ 11 – Aufwandsentschädigung
Der in Absatz 2 als Satz 2 neu eingefügte Satz resultiert aus einer Änderung der
Gemeindeordnung infolge des GO-Reformgesetzes vom 09. Oktober 2007, wonach ein
stellvertretendes Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist, auch unabhängig vom
Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld
erhält (siehe § 45 Absatz 4 Nr. 3 GO).
§ 12 – Genehmigung von Rechtsgeschäften
Absatz 3 soll dahingehend geändert werden, dass unter den Begriff „Leitende
Dienstkräfte“ neben dem Bürgermeister nicht die Beigeordneten, sondern infolge des
Verzichts auf die Wahl eines Beigeordneten stattdessen der bzw. die Allgemeine
Vertreter/in zu fassen ist.
Ehemaliger § 14 – Beigeordnete
Da derzeit die Wahl einer/eines Beigeordneten durch den Rat nicht gewünscht ist, kann
diese Regelung gestrichen werden.
Ehemaliger § 17 – Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Dieser Paragraph kann gestrichen werden, da die bisher dort genannten Beträge auch in
der Haushaltssatzung festgelegt werden können.
Aus Praktikabilitätsgründen wird die Hauptsatzung nicht geändert, sondern komplett
neugefasst.
Beschlussvorlage WP8-47/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
In der Anlage zur Sitzungsvorlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen sowie der
vorgeschlagenen neuen Fassung der Hauptsatzung beigefügt. Die Änderungen sind
entsprechend markiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat die Hauptsatzung gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3
GO nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (hier: 19) beschließen kann.
Der Bürgermeister hat grundsätzlich Stimmrecht. Dies gilt gemäß § 73 Absatz 3 Satz 4
GO nicht bezüglich § 14 „Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche
Entscheidungen“.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.11.2009
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-47/2009
Seite 3