Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Beschlussvorlage (Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP847/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Betreff: Vorberatung einer neuen Hauptsatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die der Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Hauptsatzung zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2009 eine neue Ausschussstruktur beschlossen. Da es in der nunmehr begonnenen 8. Wahlperiode statt eines Hauptausschusses wieder einen gemeinsamen Haupt- und Finanzausschuss geben wird, ist unter anderem aus diesem Grund eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich (siehe § 6 Absatz 4, § 9 und § 10 Absatz 3). Neben einigen redaktionellen Anpassungen (siehe u.a. § 11 Absatz 1 und § 15 Absatz 2) empfiehlt sich darüber hinaus auch eine Änderung der Hauptsatzung in folgenden Punkten: § 3 – Einteilung des Stadtgebietes in Ortschaften Die Änderung in Absatz 2 wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 24.11.2009 vollzogen und ist hier nur noch einmal nachrichtlich aufgeführt. Der vorherige Satz 4 wurde gestrichen, ein neuer Satz 4 zur Bezeichnung der Ortsvorsteher als Ortsbürgermeister wurde eingefügt. § 7 – Integrationsrat (bisher: Ausländerbeirat) Die Regelungen zum Ausländerbeirat sind in der Gemeindeordnung zwischenzeitlich durch entsprechende Regelungen zum Integrationsrat (§ 27 GO) ersetzt worden. Obwohl die Regelung komplett gestrichen werden könnte, da sie infolge der nunmehr geltenden Rechtslage nicht mehr zwingend in der Hauptsatzung festzuhalten ist, schlägt die Verwaltung vor, einen entsprechenden Passus aufzunehmen. § 11 – Aufwandsentschädigung Der in Absatz 2 als Satz 2 neu eingefügte Satz resultiert aus einer Änderung der Gemeindeordnung infolge des GO-Reformgesetzes vom 09. Oktober 2007, wonach ein stellvertretendes Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist, auch unabhängig vom Eintritt des Vertretungsfalles für die Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld erhält (siehe § 45 Absatz 4 Nr. 3 GO). § 12 – Genehmigung von Rechtsgeschäften Absatz 3 soll dahingehend geändert werden, dass unter den Begriff „Leitende Dienstkräfte“ neben dem Bürgermeister nicht die Beigeordneten, sondern infolge des Verzichts auf die Wahl eines Beigeordneten stattdessen der bzw. die Allgemeine Vertreter/in zu fassen ist. Ehemaliger § 14 – Beigeordnete Da derzeit die Wahl einer/eines Beigeordneten durch den Rat nicht gewünscht ist, kann diese Regelung gestrichen werden. Ehemaliger § 17 – Über- und außerplanmäßige Ausgaben Dieser Paragraph kann gestrichen werden, da die bisher dort genannten Beträge auch in der Haushaltssatzung festgelegt werden können. Aus Praktikabilitätsgründen wird die Hauptsatzung nicht geändert, sondern komplett neugefasst. Beschlussvorlage WP8-47/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage In der Anlage zur Sitzungsvorlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen sowie der vorgeschlagenen neuen Fassung der Hauptsatzung beigefügt. Die Änderungen sind entsprechend markiert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat die Hauptsatzung gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 GO nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (hier: 19) beschließen kann. Der Bürgermeister hat grundsätzlich Stimmrecht. Dies gilt gemäß § 73 Absatz 3 Satz 4 GO nicht bezüglich § 14 „Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen“. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.11.2009 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-47/2009 Seite 3