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Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes  in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes  in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP820/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH im Rhein-ErftKreis Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der Erftland-Holding GmbH im RheinErft-Kreis als Vertreter der Stadt Bedburg Frau/Herrn ______________________________zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Erftland Holding GmbH im Rhein-Erft-Kreis stellt die Stadt Bedburg ein Aufsichtsratsmitglied. Eine Stellvertretung ist lt. Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Die bestellten Mitglieder bleiben für die Dauer der kommunalen Wahlperiode, längstens jedoch bis drei Monate nach erfolgter Kommunalwahl im Amt. Eine erneute Bestellung ist möglich. (§ 10 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages). Die Räte der als Gesellschafter beteiligten Kommunen sind berechtigt, den von ihnen bestellten Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen zu erteilen und sie aus wichtigem Grund kraft Ratsbeschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorzeitig abzuberufen. Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer sein. Sie dürfen auch nicht als Angestellte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne Mitglieder zu Vertretern von verhinderten Geschäftsführern bestellen. In dieser Zeit dürfen sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder ausüben. (§ 10 Abs. Abs. 6 und 8 des Gesellschaftervertrages). Gemäß § 113 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. In der abgelaufenen Wahlperiode war Herr Norbert Michels als Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-20/2009 Seite 2