Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP870/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40 31 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Betreff:
Entwicklung der Schülerbeförderungskosten
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 wurde
aufgrund eines Prüfauftrages im Rahmen der Beratung der politischen Zielvorgaben zum Produkt
`Schülerbeförderungskosten´ eine sehr detaillierte Verwaltungsvorlage zur Kostenstruktur
vorgelegt. Im einzelnen wurden die Kostenveränderungen der nachfolgend aufgeführten
Schülerbeförderungsarten dargestellt:
a) mittels eines Schülerjahrestickets der REVG/ RVK [alle Schulen],
b) mittels Taxen und/ oder Kleinbussen [Grundschulen Kaster und Kirchherten; Kaiskorb,
Hahnerhof],
c) mittels der Eltern bei entsprechender Kostenerstattung [vorrangig Kaster; 0,13 €/ km],
d) der Kooperationsfahrten zum Erftgymnasium [Silverberg-Gymnasium],
e) der Sportfahrten [alle Schulen],
f) der Praktikafahrten [weiterführende Schulen].
In der vorgenannten Ausschusssitzung wurde - einstimmig - der Beschluss gefasst, die
Kostenentwicklung der RVK/ REVG weiter kritisch zu verfolgen, im übrigen die bisherige Praxis
beizubehalten.
In 2009 wurden für die Schülerbeförderung insgesamt Kosten in Höhe von rd. 415.000 €
verursacht; aufgeteilt auf die einzelnen Beförderungsarten ergibt sich für den Zeitraum 2006 bis
2009 folgendes Bild:
Beförderungsart
2006
Schülerjahresticket
Taxen/ Kleinbusse Primarstufe
2007
2008
2009 *
318.205
331.943
329.508
339.308
6.803
7.744
8.057
7.719
Taxen/ Kleinbusse Sec I
1.400
Eltern (Primarstufe)
4.655
3.053
936
427
Koop-/ Sportfahrten
62.691
64.074
65.345
63.342
Praktikafahrten
3.465
4.776
3.709
3.209
395.819
411.590
407.555
415.405
Gesamt
Da die o. a. Datei nicht unbedingt aussagekräftig ist, wird nachfolgend die Entwicklung der
Fahrschülerzahlen - insgesamt und aufgeteilt in die jeweiligen Zonen - sowie die
Kostenentwicklung der Schülertickets dargestellt; in den Schuljahren 2004/ 05 bis 2009/ 10 stellen
diese sich wie folgt dar:
Schuljahr
GS Bedburg
GS Kirdorf
GS Kaster
GS Kirchherten
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Fahrschüler insgesamt
Beschlussvorlage WP8-70/2009
04/05
49
1
23
60
126
155
360
774
05/06
06/07
50
0
64
124
126
411
775
40
0
32
58
101
130
463
824
07/08
34
0
34
56
86
140
448
798
08/09
38
0
16
44
74
139
435
746
09/10
39
0
4
44
74
135
428
724
Seite 2
STADT BEDBURG
Schuljahr
04/05
Zone 1
Zone 2
Zone 1
Zone 2
05/06
501
250
Schuljahr
Seite: 3
Sitzungsvorlage
04/05
28,00 / 28,50
38,00 / 37,00
498
277
05/06
30,20
38,60
06/07
488
304
06/07
33,00
42,30
07/08
476
288
07/08
35,10
44,80
08/09
444
286
08/09
37,00
47,30
09/10
441
279
09/10
38,20
48,90
*) in 2004 wurde seitens der REVG / RVK ein geänderten Tarifsystem [1 Ort = eine Zone] eingeführt
Bezüglich der Schülerbeförderungskosten mittels Schülerjahresticket weist die Verwaltung, wie
bereits ausführlich in der Vorlage im Mai 2007 dargestellt, darauf hin, dass der
Nahverkehrsplanung - einschließlich Schülerbeförderung - ein sehr differenziertes
Abrechnungssystem zugrunde liegt. So werden die sog. Ortsbuslinien [für Bedburg die Linie 987]
zu 100 % durch die jeweilige Kommune getragen, während die Kosten der sog. Regionallinien
[entsprechend der jeweiligen Nutzkilometer pro Kommune] lediglich anteilig in Rechnung gestellt
werden. Dies bedeutet, dass durch Änderungen in den Auslastungsraden der einzelnen Linien
Mehr-/ bzw. Minderzahlungen, selbstverständlich jedoch auch Streichungen von Linien, resultieren
[können]. Diese auch nur annähernd zu beziffern, ist der Verwaltung nicht möglich.
Betreffend des differenzierten Abrechnungssystems weist die Verwaltung auch auf die - zumindest
wirtschaftlich betrachtet - nicht unbedingt nachvollziehbare Preisgestaltung der RVK hin. So ist das
Schülerjahresticket - dieses gilt für Fahrten zwischen Wohn- und Schulort, montags bis freitags bis
18.00 Uhr und samstags bis 15.00 Uhr für die Dauer eines Schuljahres mit Ausnahme der
Schulferien - teurer als das `4-er Ticket´. Im Ergebnis einer verwaltungsseitig erstellten
Vergleichsberechnung würde die Abwicklung der Schülerbeförderung mittels `4-er Tickets´ der
Stadt eine Ersparnis von jährlich rd. 40.000 € erbringen. Diese, ausweislich der REVG,
offensichtlich durch die RVK verbundweit gewollte Preisgestaltung, erschließt sich der Verwaltung
nicht und sollte - auch politisch - in den entsprechenden Gremien kritischst hinterfragt werden.
Befördert mit Taxen und/ oder Kleinbussen werden ausschließlich Schülerinnen und Schüler aus
Kaiskorb, Hahnerhof, Ostenhof, Weiler Hohenholz sowie derzeit an vier Nachmittagen in der
Woche Schüler/-innen aus Bedburg-Rath, die an der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der
Sekundarstufe I teilnehmen. Im Grundschulbereich werden derzeit aktuell vier Schüler/-innen
mittels Taxen befördert; bei insgesamt 7.700,- € p. a. entspricht dies rd. 1.900,- € pro Schüler/-in.
Die Beförderung der Schüler/-innen aus Bedburg-Rath stellt lediglich eine Interimslösung dar;
kurz-/ mittelfristig ist hier die Installation einer zusätzlichen Buslinie angedacht, welche - bei derzeit
durchschnittlich fünf Schüler/-innen pro Tag - wirtschaftlich betrachtet nicht darstellbar ist.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung rein informativ darauf hin, dass für den
Schulträger keine Beförderungspflicht besteht; vielmehr obliegt dem Schulträger nach der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) die Pflicht, die kostengünstigste Beförderungsart zu
wählen, wobei die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich Vorrang vor den
anderen Beförderungsarten hat. Aufgrund der nicht vorhandenen bzw. zumindest für die
Schülerinnen und Schüler nicht zumutbaren Anbindung der vorgenannten Ortsteile - mit
Ausnahme Bedburg-Rath - an den ÖPNV, bestehen seit Jahren/ Jahrzehnten entsprechende
Verträge mit ortsansässigen Taxiunternehmen. Die entsprechend der SchfkVO wirtschaftlichste
Beförderungsart wäre eine Beförderung durch die Eltern; die hierbei entstehenden Kosten beliefen
sich auf jährlich rd. 150 € bis 205 € je Schüler.
Bei den Schülerbeförderungsarten `Kooperationsfahrten, Sport- und Praktikafahrten´ werden
verwaltungsseitig keine Handlungsalternativen gesehen.
Beschlussvorlage WP8-70/2009
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 04.01.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-70/2009
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