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Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerbeförderungskosten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerbeförderungskosten) Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerbeförderungskosten) Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerbeförderungskosten) Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerbeförderungskosten)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP870/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 31 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Betreff: Entwicklung der Schülerbeförderungskosten Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 wurde aufgrund eines Prüfauftrages im Rahmen der Beratung der politischen Zielvorgaben zum Produkt `Schülerbeförderungskosten´ eine sehr detaillierte Verwaltungsvorlage zur Kostenstruktur vorgelegt. Im einzelnen wurden die Kostenveränderungen der nachfolgend aufgeführten Schülerbeförderungsarten dargestellt: a) mittels eines Schülerjahrestickets der REVG/ RVK [alle Schulen], b) mittels Taxen und/ oder Kleinbussen [Grundschulen Kaster und Kirchherten; Kaiskorb, Hahnerhof], c) mittels der Eltern bei entsprechender Kostenerstattung [vorrangig Kaster; 0,13 €/ km], d) der Kooperationsfahrten zum Erftgymnasium [Silverberg-Gymnasium], e) der Sportfahrten [alle Schulen], f) der Praktikafahrten [weiterführende Schulen]. In der vorgenannten Ausschusssitzung wurde - einstimmig - der Beschluss gefasst, die Kostenentwicklung der RVK/ REVG weiter kritisch zu verfolgen, im übrigen die bisherige Praxis beizubehalten. In 2009 wurden für die Schülerbeförderung insgesamt Kosten in Höhe von rd. 415.000 € verursacht; aufgeteilt auf die einzelnen Beförderungsarten ergibt sich für den Zeitraum 2006 bis 2009 folgendes Bild: Beförderungsart 2006 Schülerjahresticket Taxen/ Kleinbusse Primarstufe 2007 2008 2009 * 318.205 331.943 329.508 339.308 6.803 7.744 8.057 7.719 Taxen/ Kleinbusse Sec I 1.400 Eltern (Primarstufe) 4.655 3.053 936 427 Koop-/ Sportfahrten 62.691 64.074 65.345 63.342 Praktikafahrten 3.465 4.776 3.709 3.209 395.819 411.590 407.555 415.405 Gesamt Da die o. a. Datei nicht unbedingt aussagekräftig ist, wird nachfolgend die Entwicklung der Fahrschülerzahlen - insgesamt und aufgeteilt in die jeweiligen Zonen - sowie die Kostenentwicklung der Schülertickets dargestellt; in den Schuljahren 2004/ 05 bis 2009/ 10 stellen diese sich wie folgt dar: Schuljahr GS Bedburg GS Kirdorf GS Kaster GS Kirchherten Hauptschule Realschule Gymnasium Fahrschüler insgesamt Beschlussvorlage WP8-70/2009 04/05 49 1 23 60 126 155 360 774 05/06 06/07 50 0 64 124 126 411 775 40 0 32 58 101 130 463 824 07/08 34 0 34 56 86 140 448 798 08/09 38 0 16 44 74 139 435 746 09/10 39 0 4 44 74 135 428 724 Seite 2 STADT BEDBURG Schuljahr 04/05 Zone 1 Zone 2 Zone 1 Zone 2 05/06 501 250 Schuljahr Seite: 3 Sitzungsvorlage 04/05 28,00 / 28,50 38,00 / 37,00 498 277 05/06 30,20 38,60 06/07 488 304 06/07 33,00 42,30 07/08 476 288 07/08 35,10 44,80 08/09 444 286 08/09 37,00 47,30 09/10 441 279 09/10 38,20 48,90 *) in 2004 wurde seitens der REVG / RVK ein geänderten Tarifsystem [1 Ort = eine Zone] eingeführt Bezüglich der Schülerbeförderungskosten mittels Schülerjahresticket weist die Verwaltung, wie bereits ausführlich in der Vorlage im Mai 2007 dargestellt, darauf hin, dass der Nahverkehrsplanung - einschließlich Schülerbeförderung - ein sehr differenziertes Abrechnungssystem zugrunde liegt. So werden die sog. Ortsbuslinien [für Bedburg die Linie 987] zu 100 % durch die jeweilige Kommune getragen, während die Kosten der sog. Regionallinien [entsprechend der jeweiligen Nutzkilometer pro Kommune] lediglich anteilig in Rechnung gestellt werden. Dies bedeutet, dass durch Änderungen in den Auslastungsraden der einzelnen Linien Mehr-/ bzw. Minderzahlungen, selbstverständlich jedoch auch Streichungen von Linien, resultieren [können]. Diese auch nur annähernd zu beziffern, ist der Verwaltung nicht möglich. Betreffend des differenzierten Abrechnungssystems weist die Verwaltung auch auf die - zumindest wirtschaftlich betrachtet - nicht unbedingt nachvollziehbare Preisgestaltung der RVK hin. So ist das Schülerjahresticket - dieses gilt für Fahrten zwischen Wohn- und Schulort, montags bis freitags bis 18.00 Uhr und samstags bis 15.00 Uhr für die Dauer eines Schuljahres mit Ausnahme der Schulferien - teurer als das `4-er Ticket´. Im Ergebnis einer verwaltungsseitig erstellten Vergleichsberechnung würde die Abwicklung der Schülerbeförderung mittels `4-er Tickets´ der Stadt eine Ersparnis von jährlich rd. 40.000 € erbringen. Diese, ausweislich der REVG, offensichtlich durch die RVK verbundweit gewollte Preisgestaltung, erschließt sich der Verwaltung nicht und sollte - auch politisch - in den entsprechenden Gremien kritischst hinterfragt werden. Befördert mit Taxen und/ oder Kleinbussen werden ausschließlich Schülerinnen und Schüler aus Kaiskorb, Hahnerhof, Ostenhof, Weiler Hohenholz sowie derzeit an vier Nachmittagen in der Woche Schüler/-innen aus Bedburg-Rath, die an der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I teilnehmen. Im Grundschulbereich werden derzeit aktuell vier Schüler/-innen mittels Taxen befördert; bei insgesamt 7.700,- € p. a. entspricht dies rd. 1.900,- € pro Schüler/-in. Die Beförderung der Schüler/-innen aus Bedburg-Rath stellt lediglich eine Interimslösung dar; kurz-/ mittelfristig ist hier die Installation einer zusätzlichen Buslinie angedacht, welche - bei derzeit durchschnittlich fünf Schüler/-innen pro Tag - wirtschaftlich betrachtet nicht darstellbar ist. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung rein informativ darauf hin, dass für den Schulträger keine Beförderungspflicht besteht; vielmehr obliegt dem Schulträger nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) die Pflicht, die kostengünstigste Beförderungsart zu wählen, wobei die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungsarten hat. Aufgrund der nicht vorhandenen bzw. zumindest für die Schülerinnen und Schüler nicht zumutbaren Anbindung der vorgenannten Ortsteile - mit Ausnahme Bedburg-Rath - an den ÖPNV, bestehen seit Jahren/ Jahrzehnten entsprechende Verträge mit ortsansässigen Taxiunternehmen. Die entsprechend der SchfkVO wirtschaftlichste Beförderungsart wäre eine Beförderung durch die Eltern; die hierbei entstehenden Kosten beliefen sich auf jährlich rd. 150 € bis 205 € je Schüler. Bei den Schülerbeförderungsarten `Kooperationsfahrten, Sport- und Praktikafahrten´ werden verwaltungsseitig keine Handlungsalternativen gesehen. Beschlussvorlage WP8-70/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 04.01.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-70/2009 Seite 4