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Beschlusstext (Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
18.03.13, 18:26
Aktualisiert
18.03.13, 18:26
Beschlusstext (Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. März 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 21.02.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdebetrieb Güsten" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nr.70/2013) Beigeordneter Schulz erklärt, dass die Angelegenheit noch nicht beschlussreif sei, da noch eine notwendige Stellungnahme fehle. Der Betreiber sei aber zuversichtlich, diese bis zur kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachreichen zu können. Daher wird vorgeschlagen, die Vorlage ohne Beschlussfassung passieren zu lassen. Beschlussentwurf: Der Ausschuss spricht sich bei 1-Enthaltung mehrheitlich dafür aus, die Vorlage ohne Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. a) 1. Die Anregungen des Kreises Düren werden wie folgt berücksichtigt: Die Stellungnahmen „Kreisentwicklung und Straßen“ sowie „Wasserwirtschaft“ werden im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren in Absprache mit dem Kreis Düren abgearbeitet. Die Stellungnahme „Landschaftspflege und Naturschutz“ wird durch die Vorlage eines neuen Fachbeitrages erledigt. 2. Die Anregung der Unterschriftenaktion (19 Unterschriften, ungeprüft) werden wie folgt berücksichtigt: Fragen der Neuversiegelung und der Qualität der vorhandenen Oberflächen werden im Landschafts-Fachbeitrag abgearbeitet, der mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt ist. Die Frage des Bedarfs der Normhalle und des Ausbildungsstandes der Pferde sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Das gilt auch für die Mietverhältnisse in der Vergangenheit. 4 Reitbetriebe in einem Umkreis vom 2,5 km (ca. 20 qkm) sind im ländlichen Raum angemessen. Die Rentabilität eines Betriebes wird im Flächennutzungsplanverfahren nicht geprüft. Die Intensivtierhaltung bezieht sich auf den ursprünglichen "„Umweltbericht“ und ist nicht mehr relevant. Die Ausgleichsbepflanzung wird in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde festgelegt. Das Landschaftsbild ist Thema im Fachbeitrag. Die artgerechte Haltung wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Pachtverträge sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Die Äußerungen zum Zustand 2005 sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Nach der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine landwirtschaftliche Privilegierung nicht erforderlich. Die Entsorgung des Schutzwassers wird im Baugenehmigungsverfahren geklärt. Das gilt auch für die notwendigen Stellplätze. Die Parksituation im Umfeld ist von der Ordnungsbehörde zu prüfen und nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Nach Aussage des Gutachters ist mit Beeinträchtigungen der Friedhofsruhe nicht zu rechnen. b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Pferdebetrieb Güsten“ wird beschlossen. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 21.02.2013 Seite 2