Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP848/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32 96 21
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2010 und
b) der neunundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurden Gebühren für abgeschlossene Wohnungen in Höhe von
8,93 €/m²/Monat und für Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 107,69 €/Person
beschlossen.
Das Objekt ist in seiner Gesamtgröße mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten nicht
unerheblich überdimensioniert. Dennoch muss festgestellt werden, dass zu diesen Konditionen
kaum ein kleineres, `ausreichend dimensioniertes´, Gebäude zu finanzieren wäre.
Die Abrechnung für das Jahr 2008 schließt mit einem Defizit in Höhe von 10.171,75 € ab; wurde in
den Vorjahren die defizitäre Bewirtschaftung hingenommen, besteht nunmehr durch eine
Spezifizierung der Gebührenbedarfsberechnung die Möglichkeit einer separaten Ausweisung der
neutralen, nicht gebührenrelevanten Kosten. Bislang ging das aus der Nichtbelegung resultierende
Defizit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts.
Unter Berücksichtigung der zu deckenden Spitzen könnten - soweit dies möglich wäre - 55 % der
vorgehaltenen Flächen bei den „Familienwohnungen“ zurückgebaut werden. Hierbei handelt es
sich somit um nicht gebührenrelevante - neutral ausgewiesene - Kosten. Die notwendigen
Vorhaltekosten sind hingegen über einen m² Schlüssel auf die Nutzer umzulegen. Die Kosten für
die Sammelunterkünfte werden auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt.
Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergäbe sich somit für 2010 eine
Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 16,01 €/ m² bzw. 167,77 € pro Bewohner in den
Sammelunterkünften. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom
Kommunalabgabengesetz NRW [KAG NRW] geforderte Kostendeckung nicht überschritten.
Damit Defizite aus Vorjahren nicht zu erheblichen Schwankungen führen, kann gem. § 6 KAG
NRW ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde gelegt werden, wobei
Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre
ausgeglichen sein soll; das Defizit aus 2008 soll somit in den Jahren 2009 - 2011 verrechnet sein.
Bei einer Verrechnung/ Verteilung des Defizits aus den Vorjahren auf die Jahre 2010 und 2011,
ergäbe sich somit für 2010 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 13,57 €/m² bzw.
151,62 € Bewohner in den Sammelunterkünften.
Die neunundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist [Anlage 2] beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-48/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 24.11.2009
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-48/2009
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