Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
03.07.14, 17:04
Aktualisiert
03.07.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 3. Juli 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates
am 12.02.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Informationsveranstaltung zu den Integrationsratswahlen 2014 mit dem
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW und
Mitarbeitern des Wahlamtes
(Vorlagen-Nr.37/2014)
Der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW erläutert die Novelle des § 27 GO
NRW, welche am 18.12.13 vom Landtag verabschiedet wurde. Er geht insbesondere auf
die Kompetenzen und Funktionen der Integrationsräte ein und auf die Möglichkeit der
Mitgestaltung auf kommunalpolitischer Ebene.
Der Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW erläutert die Musterwahlordnung
und erklärt die Unterschiede zwischen Einzelkandidatur und Listenwahl. Im Rahmen
einer von der Kommune zu erlassenen Wahlordnung kann eine Stellvertreterwahl
festgelegt werden.
Das Rechtsamt gibt Erläuterungen zu einer möglichen Vorgehensweise in Jülich
(Einrichtung von Wahlvorstand und Wahllokalen/ Wahlbezirke) und geht auf Fristen ein,
die gewahrt werden müssen, damit eine Wahl am 25. Mai 2014 wahlorganisatorisch
durchgeführt werden kann. So müssen die Kandidatenvorschläge bis zum 7. April
eingereicht werden. Das Rechtsamt beantwortet grundsätzliche Fragen zum kommunalen
Wahlrecht.
Die beiden Vertreter des Landesintegrationsrates NRW betonen, dass die Entscheidung
zur freiwilligen Einrichtung eines Integrationsrates aus ihrer Sicht grundsätzlich zeigt, ob
die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten in der Kommune gewünscht
ist oder nicht (Präsentation als Anlage beigefügt).
Die stellvertretende Vorsitzende gibt einen Tätigkeitsbericht für die laufende
Legislaturperiode (als Anlage beigefügt).
Beschluss:
Einstimmig
Entfällt