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Antrag FDP (Erstellung eines flächendeckenden Alarmierungskonzeptes in Katastrophenfällen unter Berücksichtigung eines stationären Alarmierungssystems mittels Sirenen im Kreis Euskirchen; hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.10.2001)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag FDP (Erstellung eines flächendeckenden Alarmierungskonzeptes in Katastrophenfällen unter Berücksichtigung eines stationären Alarmierungssystems mittels Sirenen im Kreis Euskirchen;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.10.2001) Antrag FDP (Erstellung eines flächendeckenden Alarmierungskonzeptes in Katastrophenfällen unter Berücksichtigung eines stationären Alarmierungssystems mittels Sirenen im Kreis Euskirchen;
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.10.2001)

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Kreistagsfraktion Euskirchen Hans Reiff Fraktionsvorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Postfach 1145 53861 Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Datum: A 445/alt 07.05.2002 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.12.2002 Kreistag 19.12.2002 Erstellung eines flächendeckenden Alarmierungskonzeptes in Katastrophenfällen unter Berücksichtigung eines stationären Alarmierungssystems mittels Sirenen im Kreis Euskirchen; hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 18.10.2001 Die FDP-Fraktion beantragt unter Bezug auf die einschlägigen Vorschriften der Geschäftsordnung, in der Kreistagssitzung am 07.11.2001 folgenden Beschluß zu fassen: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, für die Zivilbevölkerung des Kreises Euskirchen ein flächendeckendes Alarmierungskonzept in Katastrophenfällen zu erstellen und dabei insbesondere den Aufbau eines stationären Alarmierungssystems zu berücksichtigen. Begründung Die grauenvollen Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA ließen in erschreckender Weise deutlich werden, mit welchen bislang nicht vorstellbaren Gefährdungen auch in den anscheinend sicherheitstechnisch gut gerüsteten Staaten der zivilisierten Welt gerechnet werden muß. Als Konsequenz daraus werden allenthalben die Anforderungen an die äußere und innere Sicherheit drastisch erhöht. Ziele der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus waren zwar in besonderem Maße einige besonders gefährdete Institutionen und Objekte, jedoch können nach den Erkenntnissen aus der jüngeren Vergangenheit Weiterungen auf bislang ungefährdet erscheinende Bevölkerungskreise nicht ausgeschlossen werden. Die FDP-Fraktion legt Wert darauf, dass es sich hierbei um eine nüchterne und unaufgeregte Feststellung und nicht etwa um den Versuch handelt, Gefahren heraufzubeschwören. Ebenso wichtig ist es uns, dass die Politik nicht den Eindruck erweckt, sie könne 100 %ige Sicherheit garantieren. Zwar sind grundsätzlich die Kompetenzen eindeutig auf Bundes- und Landesebene angesiedelt. Auf Kreisebene sollte aber der verständlichen 2 Beunruhigung zumindest insoweit entgegengewirkt werden, als die Frage der Alarmierung der Bürgerschaft in Katastrophenfällen offengelegt wird. Da "Handy- bzw. Computernotrufe" technisch nicht ausgereift und Radio-, TV- sowie mobile Lautsprecherdurchsagen nicht flächendeckend wirksam sind, ist dabei - nach dem sukzessiven Abbau in der Vergangenheit - eine Wiederaufbrüstung mit staitonären Alarmsirenen ins Auge zu fassen. Da in diesem Zusammenhang möglicherweise haushaltswirksame Beschlüsse gefasst werden müssen, sollte ein solches Alarmierungskonzept mit den notwendigen finanziellen Auswirkungen kurzfristig vorgelegt werden. Mit freundlichem Gruß gez. Dr. Ingo Wolf MdL (Fraktionsvorsitzender)