Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
140/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.05.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 140/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
26.05.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.3.2010 wurden zur Förderung der o.g. Maßnahmen im
Jahr insgesamt Mittel in Höhe von 9.000 € beschlossen.
Ferner wurde die Verwaltung gebeten, die Antragsteller der letzten Jahre schriftlich über die Förderhöhen
und –richtlinien für das Jahr 2010 zu informieren und sie um kurzfristige Antragstellung ihrer Maßnahmen zu
bitten. Dies ist zeitnah erfolgt. Die Frist wurde auf den 15.5.2010 festgelegt.
Nach diesem Termin sind alle eingegangen Anträge ausgewertet worden. Die Ergebnisse sind als Anlage der
Vorlage beigefügt.
Somit sind von den bewilligten 9.000 € bereits ca. 6.000 € für diese Maßnahmen gebunden. Es ist wichtig
darauf hinzuweisen, dass in diesen Anträgen die exakten Teilnehmerzahlen nicht erfasst wurden, sondern
lediglich die geplante Teilnehmerzahl. Die Anzahl der sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ist in
diesem Zusammenhang ebenfalls als Prognose zu verstehen.
Die Verwaltung wird nach dem o.g. Einsendetermin eingereichte Anträge nach Eingangsdatum und
vorhandenen Restmitteln bearbeiten und entsprechend bewilligen. Sind alle Mittel verausgabt, kann eine
Bewilligung und Auszahlung nicht mehr erfolgen.