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Mitteilungsvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010 Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 12:51
Aktualisiert
18.06.10, 12:51
Mitteilungsvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010
Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 140/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010 Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.05.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 140/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 26.05.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen etc. im Jahr 2010 Hier: Sachstandsbericht der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.3.2010 wurden zur Förderung der o.g. Maßnahmen im Jahr insgesamt Mittel in Höhe von 9.000 € beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung gebeten, die Antragsteller der letzten Jahre schriftlich über die Förderhöhen und –richtlinien für das Jahr 2010 zu informieren und sie um kurzfristige Antragstellung ihrer Maßnahmen zu bitten. Dies ist zeitnah erfolgt. Die Frist wurde auf den 15.5.2010 festgelegt. Nach diesem Termin sind alle eingegangen Anträge ausgewertet worden. Die Ergebnisse sind als Anlage der Vorlage beigefügt. Somit sind von den bewilligten 9.000 € bereits ca. 6.000 € für diese Maßnahmen gebunden. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in diesen Anträgen die exakten Teilnehmerzahlen nicht erfasst wurden, sondern lediglich die geplante Teilnehmerzahl. Die Anzahl der sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls als Prognose zu verstehen. Die Verwaltung wird nach dem o.g. Einsendetermin eingereichte Anträge nach Eingangsdatum und vorhandenen Restmitteln bearbeiten und entsprechend bewilligen. Sind alle Mittel verausgabt, kann eine Bewilligung und Auszahlung nicht mehr erfolgen.