Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Ahrtalradweg hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Ahrtalradweg
hier: Sachstandsbericht) Info GB (Ahrtalradweg
hier: Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 77/2003 20.05.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 11.06.2003 Ahrtalradweg hier: Sachstandsbericht Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 221 Abt.: 66.2 Wie in Info 65/2003 zur Ausschussitzung am 12.02.2003 dargelegt, waren für den Ahrtalradweg noch weitergehende Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden erforderlich. Hierzu fand am 13.05.2003 ein umfassender Abstimmungstermin vor Ort statt, der nun zu endgültigen Regelungen von Ausbauart und Trassenführung geführt hat. Am Abstimmungstermin nahmen, neben dem Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Euskirchen und dem Kreis, das Bundesamt für Naturschutz, das Umweltministerium NRW, das Landesamt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten und die Höhere Landschaftsbehörde teil. In Rahmen der Ortsbegehung wurden verschiedene Alternativen diskutiert, die unter den Beteiligten zu folgendem einvernehmlichen Ergebnis führten: 1. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und der Landschaftspflegerischen Begleitplanung muss die Variante eines straßenbegleitenden Rad-/Gehwegs entlang der B 258 von der Kläranlage Blankenheim beginnend bis zum Nonnenbachtal nicht mehr weiter – wie anfangs vom BfN gefordert - untersucht werden, da dieser Variante im Rahmen der örtlichen Begutachtung ein erheblich höherer Eingriff gegenüber der geplanten Trasse auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg bzw. Bahndamm zugeordnet wurde. 2. Da die gewählte Radwegtrasse teilweise über ausgewiesene Reitwege führt, sind aktive Lenkungsmaßnahmen zu installieren und ggf. alle zu Gebote stehenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reitnutzung des geplanten Radweges zu unterbinden. Die sich derzeit auf der zukünftigen Radwegtrasse befindlichen Reitwege werden, wie in den angefügten Plänen eingetragen, auf anderen Wegen ausgewiesen. 3. Die Trassenführung beim ehemaligen Bahnhof Freilingen soll ohne den geplanten Verschwenk weiterverfolgt werden. Falls durch den Verschwenk eine günstigere Verhandlungsposition zugunsten des Projektes Ahr 2000 erreicht wird, kann an dem heute geplanten Verschwenk festgehalten werden. Hierzu ist die Zustimmung des Bundesamtes für Naturschutz einzuholen. 4. Im Bereich der Zufahrt Vellerhof wird von der heutigen Planung über den Bahndamm abgewichen und die Radwegeplanung entsprechend der Alternative der Höheren Landschaftsbehörde weiterverfolgt. Sollte sich beim Betrieb des Radwegs zeigen, dass diese Seite - 2 steigungsreichere Linienführung von den Radfahrern nicht angenommen wird und trotz Ausschilderung über den Bahndamm gefahren wird, wird nach einem Nutzungszeitraum von 2 Jahren darüber entschieden, ob eine Befestigung des Bahndammabschnitts in wassergebundener Form nachträglich aufgebracht wird. 5. Die Anschüttung des Stützbauwerks bei Dreimühlen kann in der geplanten Form erfolgen. 6. Im Bereich Erdlenhecken erfolgt die Trassierung über den vorhandenen Wirtschaftsweg in der Talaue in bituminöser Bauweise. 7. Für die bituminös befestigten Abschnitte ist grundsätzlich eine mit Kalksteinzuschlag aufgehellte bituminöse Deckschicht aufzubringen. 8. Die Befestigung der Wegabschnitte erfolgt analog der folgenden Auflistung: a. Kläranlage Gippental bis Lorenbusch: Asphalt b. Lorenbusch bis Fischteiche bei Lindscheidsbüschen: wassergebunden c. Fischteiche bis Rastplatz südlich dem Viadukt: Asphalt d. Rastplatz südlich Viadukt bis Zufahrtsweg Vellerhof: wassergebunden e. Gefällestrecke bei der Zufahrt Vellerhof bis zum Bahndamm bei „Der Leienberg“: Asphalt f. Bahndamm bei „Der Leienberg“ bis vor die Eisenbahnbrücke im Lampertsbachtal: wassergebunden g. Eisenbahnbrücke im Lampertsbachtal bis zur Kreisgrenze bei Ahrdorf: Asphalt Die einzelnen Abschnittsabgrenzungen sind den angefügten Übersichtslageplänen zu entnehmen. Die o.g. Vereinbarungen wurden vorbehaltlich der Regelung getroffen, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger im Einvernehmen mit der Gemeinde Blankenheim als zukünftiger Unterhaltungsträger den vorangegangenen Festlegungen zunächst zustimmen muss. Weiter wurde im Rahmen der Bauwerkssanierung die Erstellung von Bauwerksbüchern zu den in der Trasse liegenden Brücken und Stützmauern vom beauftragten Ingenieurbüro abgerufen. Nach Vorgabe des Landesbetriebs Straßenbau kann mit den notwendigen Gehölzarbeiten im Herbst 2003 begonnen werden. In Vertretung I. V.: gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)