Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 77/2003
20.05.2003
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
11.06.2003
Ahrtalradweg
hier: Sachstandsbericht
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 221
Abt.: 66.2
Wie in Info 65/2003 zur Ausschussitzung am 12.02.2003 dargelegt, waren für den Ahrtalradweg
noch weitergehende Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden erforderlich. Hierzu fand am
13.05.2003 ein umfassender Abstimmungstermin vor Ort statt, der nun zu endgültigen Regelungen
von Ausbauart und Trassenführung geführt hat.
Am Abstimmungstermin nahmen, neben dem Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Euskirchen und dem Kreis, das Bundesamt für Naturschutz, das Umweltministerium NRW, das Landesamt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten und die Höhere Landschaftsbehörde teil.
In Rahmen der Ortsbegehung wurden verschiedene Alternativen diskutiert, die unter den Beteiligten zu folgendem einvernehmlichen Ergebnis führten:
1. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und der Landschaftspflegerischen Begleitplanung muss die Variante eines straßenbegleitenden Rad-/Gehwegs entlang der B
258 von der Kläranlage Blankenheim beginnend bis zum Nonnenbachtal nicht mehr weiter
– wie anfangs vom BfN gefordert - untersucht werden, da dieser Variante im Rahmen der
örtlichen Begutachtung ein erheblich höherer Eingriff gegenüber der geplanten Trasse auf
dem vorhandenen Wirtschaftsweg bzw. Bahndamm zugeordnet wurde.
2. Da die gewählte Radwegtrasse teilweise über ausgewiesene Reitwege führt, sind aktive
Lenkungsmaßnahmen zu installieren und ggf. alle zu Gebote stehenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reitnutzung des geplanten Radweges zu unterbinden. Die sich derzeit auf der zukünftigen Radwegtrasse befindlichen Reitwege werden, wie
in den angefügten Plänen eingetragen, auf anderen Wegen ausgewiesen.
3. Die Trassenführung beim ehemaligen Bahnhof Freilingen soll ohne den geplanten Verschwenk weiterverfolgt werden. Falls durch den Verschwenk eine günstigere Verhandlungsposition zugunsten des Projektes Ahr 2000 erreicht wird, kann an dem heute geplanten Verschwenk festgehalten werden. Hierzu ist die Zustimmung des Bundesamtes für Naturschutz einzuholen.
4. Im Bereich der Zufahrt Vellerhof wird von der heutigen Planung über den Bahndamm abgewichen und die Radwegeplanung entsprechend der Alternative der Höheren Landschaftsbehörde weiterverfolgt. Sollte sich beim Betrieb des Radwegs zeigen, dass diese
Seite - 2 steigungsreichere Linienführung von den Radfahrern nicht angenommen wird und trotz
Ausschilderung über den Bahndamm gefahren wird, wird nach einem Nutzungszeitraum
von 2 Jahren darüber entschieden, ob eine Befestigung des Bahndammabschnitts in wassergebundener Form nachträglich aufgebracht wird.
5. Die Anschüttung des Stützbauwerks bei Dreimühlen kann in der geplanten Form erfolgen.
6. Im Bereich Erdlenhecken erfolgt die Trassierung über den vorhandenen Wirtschaftsweg in
der Talaue in bituminöser Bauweise.
7. Für die bituminös befestigten Abschnitte ist grundsätzlich eine mit Kalksteinzuschlag aufgehellte bituminöse Deckschicht aufzubringen.
8. Die Befestigung der Wegabschnitte erfolgt analog der folgenden Auflistung:
a. Kläranlage Gippental bis Lorenbusch:
Asphalt
b. Lorenbusch bis Fischteiche bei Lindscheidsbüschen:
wassergebunden
c. Fischteiche bis Rastplatz südlich dem Viadukt:
Asphalt
d. Rastplatz südlich Viadukt bis Zufahrtsweg Vellerhof:
wassergebunden
e. Gefällestrecke bei der Zufahrt Vellerhof bis zum Bahndamm bei „Der Leienberg“:
Asphalt
f.
Bahndamm bei „Der Leienberg“ bis vor die Eisenbahnbrücke im Lampertsbachtal:
wassergebunden
g. Eisenbahnbrücke im Lampertsbachtal bis zur Kreisgrenze
bei Ahrdorf:
Asphalt
Die einzelnen Abschnittsabgrenzungen sind den angefügten Übersichtslageplänen zu entnehmen.
Die o.g. Vereinbarungen wurden vorbehaltlich der Regelung getroffen, dass der Landesbetrieb
Straßenbau NRW als Baulastträger im Einvernehmen mit der Gemeinde Blankenheim als zukünftiger Unterhaltungsträger den vorangegangenen Festlegungen zunächst zustimmen muss.
Weiter wurde im Rahmen der Bauwerkssanierung die Erstellung von Bauwerksbüchern zu den in
der Trasse liegenden Brücken und Stützmauern vom beauftragten Ingenieurbüro abgerufen.
Nach Vorgabe des Landesbetriebs Straßenbau kann mit den notwendigen Gehölzarbeiten im
Herbst 2003 begonnen werden.
In Vertretung
I. V.: gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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