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Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl) Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl) Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl) Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl) Beschlussvorlage (Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 85/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -01- 27.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 85/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 27.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl Beschlussentwurf: Die in der Konzeption festgelegte dezentrale Beratungsarbeit der Familien- und Erziehungsberatung für Wesseling und Brühl wird fortgesetzt. Die dafür eingerichtete Planstelle wird dauerhaft fortgeführt. Sachdarstellung: 1. Problem Die im Jahr 2009 von den beiden Jugendhilfeausschüssen in Brühl und Wesseling beschlossene Konzeption für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl hat drei wesentliche neue Ziele gesetzt: Regionale Präsenz der Beratungsarbeit in Wesseling und Brühl Präsenz und Zusammenarbeit in den Familienzentren in Wesseling und Brühl Aufgabenwahrnehmung bei besonderen Beratungsfällen und Hilfen zur Erziehung für die beiden Jugendämter Dazu musste das Team der Beratungsstelle mit einer weiteren Planstelle erweitert werden. Diese Stelle wurde zunächst nur bis zum 30.09.2010 eingerichtet. Die beabsichtigte Wirkung konnte in den letzten Monaten nachweislich erreicht werden. Durch die Brühler Nebenstelle konnte die Erreichbarkeit und Nutzung durch Brühler Ratsuchende weiter gesteigert werden. In der Beratung wurde ein ausgewogenes und den Bevölkerungsanteilen entsprechender Nutzeranteil für beide Städte erreicht werden. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Familienzentren erleichtert für viele Ratsuchende die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle und die Beratungsarbeit für die beiden Jugendämter konnte intensiviert werden. Die entsprechenden Daten dazu sind im Tätigkeitsbericht der Familien- und Erziehungsberatungsstelle zu ersehen (vgl. Vorlage Nr. 84/2010). Die auf Grundlage der Konzeption ausgeführte Beratungstätigkeit kann jedoch nur bei Fortbestand der Planstelle aufrechterhalten werden. Deshalb sind eine ausreichende Personalausstattung und eine gute personelle Besetzung jetzt sicherzustellen. Der Kooperationspartner Stadt Brühl hält die Stellenbesetzung für die Beratungsstelle auf dem bisherigen Stand weiterhin für erforderlich und die dezentrale Präsenz mit der Hauptstelle in Wesseling und der Nebenstelle in Brühl für unverzichtbar. Zur Orientierung ist als Anlage auch eine Vergleichsübersicht über die Erziehungsberatungsstellen in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises beigefügt. Diese Übersicht belegt, dass die Brühl-Wesselinger Beratungsstelle selbst bei Erhalt der noch befristeten Stelle die zweitgeringste Personalbesetzung im RheinErft-Kreis hat. Zudem gibt es Überlegungen zu einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit der Beratungsstelle für Wesseling und Brühl mit einer weiteren Nachbarkommune. Dies lässt sich jedoch ebenfalls nur auf dem aktuellen Stand der Personalbesetzung und Aufrechterhaltung des derzeitigen Konzepts realisieren. Eine derartige interkommunale Zusammenarbeit würde für alle Beteiligten weitere Synergieeffekte und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. 2. Lösung Die zunächst befristet eingerichtete zusätzliche Planstelle wird dauerhaft fortgeführt und das Personal weiterbeschäftigt. Die Familien- und Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII gehört zu den Pflichtleistungen der Jugendhilfe. Die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die beiden Städte Wesseling und Brühl mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den Betrieb einer gemeinsamen Familien- und Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft der Stadt Wesseling geregelt. Die fachliche Ausrichtung und Aufgabenstellung der Wesseling-Brühler Beratungsstelle wurde durch die beiden Jugendhilfeausschüsse der Städte Wesseling und Brühl im Jahr 2009 festgelegt. Dieses in beiden Ausschüssen beschlossene Konzept setzt die Angebotspalette und die regionale Präsenz mit einer Hauptstelle in Wesseling und einer dauerhaften Nebenstelle in Brühl fest. Dieses Konzept erfordert die personelle Besetzung mit mindestens fünf Vollzeitberaterstellen für die beiden Städte Wesseling und Brühl. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt als Orientierungswert für die personelle Besetzung von Erziehungsberatungsstellen ein Verhältnis von vier Planstellen auf 10.000 Kinder und Jugendliche an. Wesseling und Brühl haben insgesamt rund 15.000 Kinder und Jugendliche. Dies würde zu einer notwendigen Besetzung mit sechs Vollzeitberatungsstellen führen. Selbst mit vollständiger Besetzung der bisher eingerichteten fünf Stellen bewegt sich die Wesseling-Brühler Beratungsstelle etwa 17 % unterhalb der Personalempfehlung. Seit Ausgabe der Empfehlung ist zudem die Aufgabenstellung der Prävention und der Zusammenarbeit mit den Familienzentren hinzugekommen. In Wesseling und Brühl bestehen in diesem Sommer 10 Familienzentren. Diese zusätzliche Aufgabenstellung ist in die Personalempfehlung des BMFSFJ noch nicht eingeflossen. Ohne die Besetzung der jetzt frei werden Stellen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist die in der Konzeption vorgesehene Aufgabenspektrum und die regionale Präsenz in Wesseling und Brühl nicht sicherzustellen. Die Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dieser Effekt ist besonders erwünscht, weil mit der Inanspruchnahme der Beratung in der Familien- und Erziehungsberatung kritischen Entwicklungsverläufen von Kindern und Jugendliche häufig bereits zu einem frühen Zeitpunkt begegnet werden kann. Dies ist vor allem im Hinblick auf andernfalls erforderliche Hilfen durch die Jugendämter der beiden beteiligten Städte besonders beabsichtigt. In dem Maße, wie die Beratung durch die Beratungsstelle nicht sichergestellt ist, schlägt der Beratungsbedarf oder die spätere Erzieherische Hilfe durch die ASD unmittelbar auf die Belastung der Jugendämter durch und löst dort zusätzlichen Aufwand aus. Die Personalkosten für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle werden durch das Land mit einem Förderbetrag von 51.205,00 € für fünf Vollzeitstellen (Stand 2009) bezuschusst. Die Personal- und Sachkosten (plus eines Verwaltungsaufschlags von 7,5 %) werden durch die Städte Wesseling und Brühl nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt und gemeinsam getragen. Im Zuge der Vorbereitung einer neuen Konzeption und der erfolgten Neuausrichtung wurde die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl um eine Stelle erweitert. Dies wurde erforderlich, weil beide Städte die folgenden Ziele aufgestellt bzw. zu erfüllen hatten: • Regionale Präsenz der Beratungsarbeit in Wesseling und Brühl • Präsenz und Zusammenarbeit in den Familienzentren in Wesseling und Brühl • Aufgabenwahrnehmung bei besonderen Beratungsfällen und Hilfen zur Erziehung für die beiden Jugendämter Wenn diese bisher nur befristet eingerichtete Stelle nicht unmittelbar und dauerhaft weiterbesetzt wird, können diese Effekte nicht weiter erzielt werden. In der Folge sind erhöhte Aufwendungen bei den Jugendämtern zu tragen, weil insbesondere die besonderen Beratungsbedarfe für die Jugendämter nicht gedeckt werden können und hier dann kostenträchtige Aufträge an andere Anbieter vergeben werden müssten. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Familien- und Erziehungsberatung bleiben in dem bisherigen Kostenrahmen bestehen. Die Personalkosten für die Stelle sind in der Aufstellung des Haushaltes bereits berücksichtigt worden. Die Kosten für die Stelle reduzieren sich um einen Landeszuschuss, der in Höhe von zurzeit 10.291 € (Stand 2009) je Vollzeitmitarbeiter/in in kommunalen Erziehungsberatungsstellen gewährt wird. Die Kosten des Personals der Beratungsstelle werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Städten aufgeteilt. Die jährlichen Kosten für Wesseling belaufen sich für die Fortführung der Stelle auf etwa 22.000 €. Anlage: Vergleichsübersicht: Erziehungsberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis Personalausstattung (nur Fachkräfte) der EB-Stellen im Rhein-Erft-Kreis (Stand: 10.12.2009) Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKfE) empfiehlt 4 hauptamtliche Fachkräfte auf 10 000 Kinder- und Jugendliche (also 1 GanztagsFachkraft auf 2500 Klienten). Danach ergeben sich in den Erziehungsberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis folgende Verhältnisse (bei Zugrundelegung von 18 % Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren an der Gesamtbevölkerung (Quelle: IT NRW)): Erftstadt Kerpen Pulheim Hürth Stelle Kinder u. Jugendliche StellenEmpfehlung BKfE Vorhandene Stellen 9 342 Bedburg/ Elsdorf Frechen Brühl-Wesseling Bergheim 11 592 9 756 10 710 8 300 8 820 15 100 11 214 3,7 4,6 3,9 4,3 3,3 3,5 6 4,5 7,18 7,75 4 4 3 3 5 3 1 : 1301 1 : 1496 1 : 2 439 1 : 2 677 1 : 2 766 1 : 2940 1 : 3 020 1 : 3 738 1 2 3 4 5 6 7 8 Schlüssel (Kinder pro Berater) Rangplatz Anmerkungen: Die Familien- u. Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl liegt im Vergleich zu allen anderen Stellen im Rhein-Erft-Kreis nach wie vor personell auf einem schlechten (vorletzten) Rangplatz, obwohl sie sich durch die zusätzliche Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle in 2008 vom schlechtesten Rangplatz auf Platz 7 (von 8) verbessern konnte. Sollte in 2010 die befristete Vollzeitstelle wieder wegf,allen, wäre die personelle Versorgung der Bevölkerung mit institutionaler Erziehungsberatung auf einem unverantwortbaren Tiefstand. Auf einen Berater fielen dann fast 4.000 Klienten (Kinder und Jugendliche). Die BkfE-Empfehlungen wären bei weitem nicht eingehalten.