Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
85/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-01-
27.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 85/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
27.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Fortsetzung der dezentralen Präsenz der Familien- und Erziehungsberatung in Wesseling und Brühl
Beschlussentwurf:
Die in der Konzeption festgelegte dezentrale Beratungsarbeit der Familien- und Erziehungsberatung für
Wesseling und Brühl wird fortgesetzt. Die dafür eingerichtete Planstelle wird dauerhaft fortgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Jahr 2009 von den beiden Jugendhilfeausschüssen in Brühl und Wesseling beschlossene Konzeption
für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl hat drei wesentliche neue Ziele
gesetzt:
Regionale Präsenz der Beratungsarbeit in Wesseling und Brühl
Präsenz und Zusammenarbeit in den Familienzentren in Wesseling und Brühl
Aufgabenwahrnehmung bei besonderen Beratungsfällen und Hilfen zur Erziehung für die beiden
Jugendämter
Dazu musste das Team der Beratungsstelle mit einer weiteren Planstelle erweitert werden. Diese Stelle
wurde zunächst nur bis zum 30.09.2010 eingerichtet.
Die beabsichtigte Wirkung konnte in den letzten Monaten nachweislich erreicht werden. Durch die Brühler
Nebenstelle konnte die Erreichbarkeit und Nutzung durch Brühler Ratsuchende weiter gesteigert werden. In
der Beratung wurde ein ausgewogenes und den Bevölkerungsanteilen entsprechender Nutzeranteil für beide
Städte erreicht werden. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Familienzentren erleichtert für viele
Ratsuchende die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle und die Beratungsarbeit für die beiden Jugendämter
konnte intensiviert werden. Die entsprechenden Daten dazu sind im Tätigkeitsbericht der Familien- und
Erziehungsberatungsstelle zu ersehen (vgl. Vorlage Nr. 84/2010).
Die auf Grundlage der Konzeption ausgeführte Beratungstätigkeit kann jedoch nur bei Fortbestand der
Planstelle aufrechterhalten werden. Deshalb sind eine ausreichende Personalausstattung und eine gute
personelle Besetzung jetzt sicherzustellen. Der Kooperationspartner Stadt Brühl hält die Stellenbesetzung für
die Beratungsstelle auf dem bisherigen Stand weiterhin für erforderlich und die dezentrale Präsenz mit der
Hauptstelle in Wesseling und der Nebenstelle in Brühl für unverzichtbar.
Zur Orientierung ist als Anlage auch eine Vergleichsübersicht über die Erziehungsberatungsstellen in den
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises beigefügt. Diese Übersicht belegt, dass die Brühl-Wesselinger
Beratungsstelle selbst bei Erhalt der noch befristeten Stelle die zweitgeringste Personalbesetzung im RheinErft-Kreis hat.
Zudem gibt es Überlegungen zu einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit der Beratungsstelle für
Wesseling und Brühl mit einer weiteren Nachbarkommune. Dies lässt sich jedoch ebenfalls nur auf dem
aktuellen Stand der Personalbesetzung und Aufrechterhaltung des derzeitigen Konzepts realisieren. Eine
derartige interkommunale Zusammenarbeit würde für alle Beteiligten weitere Synergieeffekte und
wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
2. Lösung
Die zunächst befristet eingerichtete zusätzliche Planstelle wird dauerhaft fortgeführt und das Personal
weiterbeschäftigt.
Die Familien- und Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII gehört zu den Pflichtleistungen der Jugendhilfe.
Die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
gem. § 79 SGB VIII sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die beiden Städte Wesseling und Brühl mit
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den Betrieb einer gemeinsamen Familien- und
Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft der Stadt Wesseling geregelt.
Die fachliche Ausrichtung und Aufgabenstellung der Wesseling-Brühler Beratungsstelle wurde durch die
beiden Jugendhilfeausschüsse der Städte Wesseling und Brühl im Jahr 2009 festgelegt. Dieses in beiden
Ausschüssen beschlossene Konzept setzt die Angebotspalette und die regionale Präsenz mit einer
Hauptstelle in Wesseling und einer dauerhaften Nebenstelle in Brühl fest. Dieses Konzept erfordert die
personelle Besetzung mit mindestens fünf Vollzeitberaterstellen für die beiden Städte Wesseling und Brühl.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt als Orientierungswert für die
personelle Besetzung von Erziehungsberatungsstellen ein Verhältnis von vier Planstellen auf 10.000 Kinder
und Jugendliche an. Wesseling und Brühl haben insgesamt rund 15.000 Kinder und Jugendliche. Dies würde
zu einer notwendigen Besetzung mit sechs Vollzeitberatungsstellen führen.
Selbst mit vollständiger Besetzung der bisher eingerichteten fünf Stellen bewegt sich die Wesseling-Brühler
Beratungsstelle etwa 17 % unterhalb der Personalempfehlung. Seit Ausgabe der Empfehlung ist zudem die
Aufgabenstellung der Prävention und der Zusammenarbeit mit den Familienzentren hinzugekommen. In
Wesseling und Brühl bestehen in diesem Sommer 10 Familienzentren. Diese zusätzliche Aufgabenstellung
ist in die Personalempfehlung des BMFSFJ noch nicht eingeflossen.
Ohne die Besetzung der jetzt frei werden Stellen in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist die in der
Konzeption vorgesehene Aufgabenspektrum und die regionale Präsenz in Wesseling und Brühl nicht
sicherzustellen.
Die Inanspruchnahme der Familien- und Erziehungsberatungsstelle hat in den letzten Jahren kontinuierlich
zugenommen. Dieser Effekt ist besonders erwünscht, weil mit der Inanspruchnahme der Beratung in der
Familien- und Erziehungsberatung kritischen Entwicklungsverläufen von Kindern und Jugendliche häufig
bereits zu einem frühen Zeitpunkt begegnet werden kann. Dies ist vor allem im Hinblick auf andernfalls
erforderliche Hilfen durch die Jugendämter der beiden beteiligten Städte besonders beabsichtigt.
In dem Maße, wie die Beratung durch die Beratungsstelle nicht sichergestellt ist, schlägt der Beratungsbedarf
oder die spätere Erzieherische Hilfe durch die ASD unmittelbar auf die Belastung der Jugendämter durch und
löst dort zusätzlichen Aufwand aus.
Die Personalkosten für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle werden durch das Land mit einem
Förderbetrag von 51.205,00 € für fünf Vollzeitstellen (Stand 2009) bezuschusst. Die Personal- und
Sachkosten (plus eines Verwaltungsaufschlags von 7,5 %) werden durch die Städte Wesseling und Brühl
nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt und gemeinsam getragen.
Im Zuge der Vorbereitung einer neuen Konzeption und der erfolgten Neuausrichtung wurde die Familien- und
Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl um eine Stelle erweitert. Dies wurde erforderlich, weil
beide Städte die folgenden Ziele aufgestellt bzw. zu erfüllen hatten:
• Regionale Präsenz der Beratungsarbeit in Wesseling und Brühl
• Präsenz und Zusammenarbeit in den Familienzentren in Wesseling und Brühl
• Aufgabenwahrnehmung bei besonderen Beratungsfällen und Hilfen zur Erziehung für die beiden
Jugendämter
Wenn diese bisher nur befristet eingerichtete Stelle nicht unmittelbar und dauerhaft weiterbesetzt wird,
können diese Effekte nicht weiter erzielt werden. In der Folge sind erhöhte Aufwendungen bei den
Jugendämtern zu tragen, weil insbesondere die besonderen Beratungsbedarfe für die Jugendämter nicht
gedeckt werden können und hier dann kostenträchtige Aufträge an andere Anbieter vergeben werden
müssten.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Familien- und Erziehungsberatung bleiben in dem bisherigen Kostenrahmen bestehen. Die
Personalkosten für die Stelle sind in der Aufstellung des Haushaltes bereits berücksichtigt worden.
Die Kosten für die Stelle reduzieren sich um einen Landeszuschuss, der in Höhe von zurzeit 10.291 € (Stand
2009) je Vollzeitmitarbeiter/in in kommunalen Erziehungsberatungsstellen gewährt wird. Die Kosten des
Personals der Beratungsstelle werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
beteiligten Städten aufgeteilt. Die jährlichen Kosten für Wesseling belaufen sich für die Fortführung der Stelle
auf etwa 22.000 €.
Anlage: Vergleichsübersicht: Erziehungsberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis
Personalausstattung (nur Fachkräfte) der EB-Stellen im Rhein-Erft-Kreis
(Stand: 10.12.2009)
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKfE) empfiehlt 4 hauptamtliche Fachkräfte auf 10 000 Kinder- und Jugendliche (also 1 GanztagsFachkraft auf 2500 Klienten). Danach ergeben sich in den Erziehungsberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis folgende Verhältnisse (bei
Zugrundelegung von 18 % Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren an der Gesamtbevölkerung (Quelle: IT NRW)):
Erftstadt
Kerpen
Pulheim
Hürth
Stelle
Kinder u.
Jugendliche
StellenEmpfehlung
BKfE
Vorhandene
Stellen
9 342
Bedburg/
Elsdorf
Frechen
Brühl-Wesseling
Bergheim
11 592
9 756
10 710
8 300
8 820
15 100
11 214
3,7
4,6
3,9
4,3
3,3
3,5
6
4,5
7,18
7,75
4
4
3
3
5
3
1 : 1301
1 : 1496
1 : 2 439
1 : 2 677
1 : 2 766
1 : 2940
1 : 3 020
1 : 3 738
1
2
3
4
5
6
7
8
Schlüssel
(Kinder pro
Berater)
Rangplatz
Anmerkungen:
Die Familien- u. Erziehungsberatung Wesseling u. Brühl liegt im Vergleich zu allen anderen Stellen im Rhein-Erft-Kreis nach wie vor personell auf einem schlechten
(vorletzten) Rangplatz, obwohl sie sich durch die zusätzliche Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle in 2008 vom schlechtesten Rangplatz auf Platz 7 (von 8)
verbessern konnte. Sollte in 2010 die befristete Vollzeitstelle wieder wegf,allen, wäre die personelle Versorgung der Bevölkerung mit institutionaler
Erziehungsberatung auf einem unverantwortbaren Tiefstand. Auf einen Berater fielen dann fast 4.000 Klienten (Kinder und Jugendliche). Die BkfE-Empfehlungen
wären bei weitem nicht eingehalten.