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Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 81/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen III/VD 40 Vorlage für Schulausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche III/VD 40 25.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 81/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 25.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Rat Betreff: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in der Regelbetreuungszeit (8.00 bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 Beitrag je Monat 10 € 32 € 60 € 85 € 110 € 135 € 150 € Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2010 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2010. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund ihrer haushaltswirtschaftlichen Situation ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Sie muss darin beschreiben, mit welchen Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt sie den Haushaltsausgleich wiedererlangt. Zur Begrenzung des Defizits der Ergebnisrechnung wurde bereits im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2009 die Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse der Stadt für die Offenen Ganztagsschulen um 50 € je Schüler und Jahr vorgeschlagen. Mit dieser Maßnahme würde der Haushalt um jährlich 33.000 € entlastet. Als Alternative dazu wurde zuletzt auch eine – abermalige – Anhebung der Elternbeiträge mit derselben Wirkung diskutiert. Dieser Vorschlag, der auch die Erhebung eines Beitragssatzes bei Jahreseinkommen unter 18.000 € vorsieht, wird von Vertretern der Schulpflegschaften präferiert. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt folgende Beitragssätze vor (die mit der 3. Änderungssatzung festgesetzten Beitragssätze sind zum Vergleich ebenfalls angegeben): Jahreseinkommen - neu bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 € über 77.500 € Beitrag - neu 10 € 32 € 60 € 85 € 110 € 135 € 150 € Beitrag - bisher 0€ 25 € 50 € 75 € 100 € 125 € 150 € Nach diesem Vorschlag ist künftig auch bei Jahreseinkommen unter 18.000 € ein Beitrag zu entrichten, der allerdings moderat ausfällt. Auch die Anhebungen der übrigen Beitragssätze sind im Verhältnis zu den bisher geltenden Beitragssätzen vertretbar. Der nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder über „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ vorgeschriebene Höchstbetrag von 150 € monatlich wird – wie bisher – erst bei einem Jahreseinkommen von mehr als 77.500 €) erreicht. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Nach den Modellrechnungen der Verwaltung führen die vorgeschlagenen Beitragsanpassungen zu Mehrerträgen von rd. 35.000 €. Die damit verbundene Entlastung der Ergebnisrechnung entspricht in der Wirkung etwa der zunächst vorgeschlagenen Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für die Offenen Ganztagsschulen.