Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
81/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
III/VD
40
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
III/VD
40
25.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 81/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
25.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an
der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950), in Verbindung mit den §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV
NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV. NRW.
S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 4. Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage zu § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in der Regelbetreuungszeit (8.00 bis 16.00
Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben:
Jahreseinkommen
bis 18.000 €
bis 27.500 €
bis 40.000 €
bis 52.500 €
bis 65.000 €
bis 77.500 €
über 77.500
Beitrag je Monat
10 €
32 €
60 €
85 €
110 €
135 €
150 €
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2010 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2010.
Sachdarstellung:
1. Problem
Aufgrund ihrer haushaltswirtschaftlichen Situation ist die Stadt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept
(HSK) aufzustellen. Sie muss darin beschreiben, mit welchen Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt sie den
Haushaltsausgleich wiedererlangt.
Zur Begrenzung des Defizits der Ergebnisrechnung wurde bereits im Zuge der Aufstellung des Haushalts
2009 die Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse der Stadt für die Offenen Ganztagsschulen um 50 € je
Schüler und Jahr vorgeschlagen. Mit dieser Maßnahme würde der Haushalt um jährlich 33.000 € entlastet.
Als Alternative dazu wurde zuletzt auch eine – abermalige – Anhebung der Elternbeiträge mit derselben
Wirkung diskutiert. Dieser Vorschlag, der auch die Erhebung eines Beitragssatzes bei Jahreseinkommen
unter 18.000 € vorsieht, wird von Vertretern der Schulpflegschaften präferiert.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt folgende Beitragssätze vor (die mit der 3. Änderungssatzung festgesetzten Beitragssätze sind zum Vergleich ebenfalls angegeben):
Jahreseinkommen
- neu bis 18.000 €
bis 27.500 €
bis 40.000 €
bis 52.500 €
bis 65.000 €
bis 77.500 €
über 77.500 €
Beitrag
- neu 10 €
32 €
60 €
85 €
110 €
135 €
150 €
Beitrag
- bisher 0€
25 €
50 €
75 €
100 €
125 €
150 €
Nach diesem Vorschlag ist künftig auch bei Jahreseinkommen unter 18.000 € ein Beitrag zu entrichten, der
allerdings moderat ausfällt. Auch die Anhebungen der übrigen Beitragssätze sind im Verhältnis zu den bisher
geltenden Beitragssätzen vertretbar. Der nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und
Kinder über „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen
im Primarbereich“ vorgeschriebene Höchstbetrag von 150 € monatlich wird – wie bisher – erst bei einem
Jahreseinkommen von mehr als 77.500 €) erreicht.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Nach den Modellrechnungen der Verwaltung führen die vorgeschlagenen Beitragsanpassungen zu Mehrerträgen von rd. 35.000 €. Die damit verbundene Entlastung der Ergebnisrechnung entspricht in der Wirkung
etwa der zunächst vorgeschlagenen Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für die Offenen Ganztagsschulen.