Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
71/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 71/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
22.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013
Beschlussentwurf:
Der Vorschlag zur Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs wird zur Kenntnis genommen.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der konkreten Detailplanung der Ausbaustufen und
Erarbeitung eines Beschlussentwurfs beauftragt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu gewährleisten und den
kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und
die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kontinuierlich
aus. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.09 bereits ausführlich über die Situation in
den städtischen Einrichtungen beraten (Vorlage Nr. 182/2009).
Die Festsetzung der Ausbaustufen für die U 3-Betreuung wird durch den JHA jährlich neu beschlossen. Für
das Kindergartenjahr 2010/2011 wurden die Gruppenformen für alle Kindertageseinrichtungen in der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2010 festgelegt.
Die konkreten Planungen bis zum Beginn des Rechtsanspruches im Jahr 2013 sind bisher noch nicht
beschlossen worden.
Auch für die Plätze in der Kindertagespflege sind Ausbaustufen festzulegen.
2. Lösung
Die allgemeine Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter drei Jahren hat der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2009, Vorlage Nr. 301/2008 wie folgt beschlossen:
Ausbaustufen für die
Betreuung für Kinder unter
drei Jahren 2007 - 2013
Kindergartenjahr
2007 - 2008
2008 - 2009
2009 - 2010
2010 - 2011
2011 - 2012
2012 - 2013
Kita
45
110
133
154
190
222
Ab 01.08.2010 stehen insgesamt 154 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dazu kommen
insgesamt 78 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2010-2011 stehen somit insgesamt
232 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Deckung von
ca. 26 %.
Ausbauplanung und Versorgungsquoten unter Berücksichtigung der Platzaufteilung zwischen Kita
und Tagespflege
Aufteilung der Plätze
*1
Kindergartenjahr
Betreuungsplätze
Versorgungsquote
Kita
Tagespflege
2007 - 2008
85
9,44%
45
40
2008 - 2009
170
18,89%
110
60
2009 - 2010
201
22,33%
133
68
2010 - 2011
232
25,78%
154
78
2011 - 2012
278
30,89%
190
88
2012 - 2013
320
35,56%
222
98
*1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang
Daraus ergibt sich als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von ca. 320 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Die Landesregierung geht davon aus, dass hiervon 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der
Kindertagespflege angeboten werden sollen.
Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit zu geben und die von der Landesregierung
beabsichtigte Versorgungsquote von 35% aller Kinder unter drei Jahren zu erreichen, wird vorgeschlagen die
konkreten Ausbaustufen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu entwickeln und einen entsprechenden
Beschlussvorschlage für Jugendhilfeausschuss und Rat zu erarbeiten.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau
von Räumlichkeiten. Für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor.
Dadurch steigt die Belastung durch höhere Personalkosten (siehe auch Vorlage Nr. 182/2009).
Bei Vorliegen einer konkreten Ausbauplanung können die Mehrkosten detailliert für jedes betreffende
Haushaltsjahr berechnet werden.