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Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013) Beschlussvorlage (Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 71/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 71/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 22.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Beschlussentwurf: Der Vorschlag zur Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 zur Umsetzung des Rechtsanspruchs wird zur Kenntnis genommen. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der konkreten Detailplanung der Ausbaustufen und Erarbeitung eines Beschlussentwurfs beauftragt. Sachdarstellung: 1. Problem Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu gewährleisten und den kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kontinuierlich aus. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.09 bereits ausführlich über die Situation in den städtischen Einrichtungen beraten (Vorlage Nr. 182/2009). Die Festsetzung der Ausbaustufen für die U 3-Betreuung wird durch den JHA jährlich neu beschlossen. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wurden die Gruppenformen für alle Kindertageseinrichtungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2010 festgelegt. Die konkreten Planungen bis zum Beginn des Rechtsanspruches im Jahr 2013 sind bisher noch nicht beschlossen worden. Auch für die Plätze in der Kindertagespflege sind Ausbaustufen festzulegen. 2. Lösung Die allgemeine Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter drei Jahren hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2009, Vorlage Nr. 301/2008 wie folgt beschlossen: Ausbaustufen für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren 2007 - 2013 Kindergartenjahr 2007 - 2008 2008 - 2009 2009 - 2010 2010 - 2011 2011 - 2012 2012 - 2013 Kita 45 110 133 154 190 222 Ab 01.08.2010 stehen insgesamt 154 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dazu kommen insgesamt 78 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2010-2011 stehen somit insgesamt 232 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Deckung von ca. 26 %. Ausbauplanung und Versorgungsquoten unter Berücksichtigung der Platzaufteilung zwischen Kita und Tagespflege Aufteilung der Plätze *1 Kindergartenjahr Betreuungsplätze Versorgungsquote Kita Tagespflege 2007 - 2008 85 9,44% 45 40 2008 - 2009 170 18,89% 110 60 2009 - 2010 201 22,33% 133 68 2010 - 2011 232 25,78% 154 78 2011 - 2012 278 30,89% 190 88 2012 - 2013 320 35,56% 222 98 *1 Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang Daraus ergibt sich als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von ca. 320 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Landesregierung geht davon aus, dass hiervon 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der Kindertagespflege angeboten werden sollen. Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit zu geben und die von der Landesregierung beabsichtigte Versorgungsquote von 35% aller Kinder unter drei Jahren zu erreichen, wird vorgeschlagen die konkreten Ausbaustufen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu entwickeln und einen entsprechenden Beschlussvorschlage für Jugendhilfeausschuss und Rat zu erarbeiten. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau von Räumlichkeiten. Für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor. Dadurch steigt die Belastung durch höhere Personalkosten (siehe auch Vorlage Nr. 182/2009). Bei Vorliegen einer konkreten Ausbauplanung können die Mehrkosten detailliert für jedes betreffende Haushaltsjahr berechnet werden.