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Beschlussvorlage (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße)) Beschlussvorlage (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße)) Beschlussvorlage (25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 50/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 50/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 24.02.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: 25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Brandenburger Straße) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am ........ folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße „Brandenburger Straße“ – von Fuchsweg bis Klobbotzstraße – in Wesseling-Keldenich ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den ab dem Einmündungsbereich Fuchsweg auf einer Länge von ca. 40 m (auf der westlichen Straßenseite) bzw. auf einer Länge von ca. 95 m (auf der östlichen Straßenseite) fehlenden Gehweg endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Die Brandenburger Straße wurde ab der Einmündung Fuchsweg entlang des Grundstücks der Kindertagesstätte „Farbkleckse“ (und damit auf einer Länge von ca. 40 m) wegen des mit 4 m geringen Straßenquerschnitts als Mischfläche, also ohne baulich separierte Gehwege, hergestellt. Auch im weiteren Verlauf der Brandenburger Straße ist auf der östlichen Straßenseite entlang des Grundstücks einer Wohnungsbaugesellschaft (und somit auf einer weiteren Länge von ca. 55 m) ein Gehweg nicht angelegt, da die Wohnungsbaugesellschaft zur Erfüllung ihrer Stellplatzverpflichtungen entlang der Brandenburger Straße 19 Stellplätze auf ihrem Grundstück angelegt hat (die im Übrigen im Bebauungsplan Nr. 23 A auch so festgesetzt sind). Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde daher auf die Anlegung eines Gehweges zwischen der Fahrbahn und den Stellplätzen verzichtet. Die Teilstücke ohne Gehweg sind in der Anlage „schraffiert“ dargestellt. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine