Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
50/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Brandenburger Straße)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.02.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 50/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
24.02.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Brandenburger Straße)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
25. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Brandenburger Straße)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den
jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in
der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt
geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat
der Stadt Wesseling am ........ folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße „Brandenburger Straße“ – von Fuchsweg bis Klobbotzstraße – in Wesseling-Keldenich ist
abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. b) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne den ab dem
Einmündungsbereich Fuchsweg auf einer Länge von ca. 40 m (auf der westlichen Straßenseite) bzw. auf
einer Länge von ca. 95 m (auf der östlichen Straßenseite) fehlenden Gehweg endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Brandenburger Straße wurde ab der Einmündung Fuchsweg entlang des Grundstücks der
Kindertagesstätte „Farbkleckse“ (und damit auf einer Länge von ca. 40 m) wegen des mit 4 m geringen
Straßenquerschnitts als Mischfläche, also ohne baulich separierte Gehwege, hergestellt. Auch im weiteren
Verlauf der Brandenburger Straße ist auf der östlichen Straßenseite entlang des Grundstücks einer
Wohnungsbaugesellschaft (und somit auf einer weiteren Länge von ca. 55 m) ein Gehweg nicht angelegt, da
die Wohnungsbaugesellschaft zur Erfüllung ihrer Stellplatzverpflichtungen entlang der Brandenburger Straße
19 Stellplätze auf ihrem Grundstück angelegt hat (die im Übrigen im Bebauungsplan Nr. 23 A auch so
festgesetzt sind). Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde daher auf die Anlegung eines Gehweges
zwischen der Fahrbahn und den Stellplätzen verzichtet. Die Teilstücke ohne Gehweg sind in der Anlage
„schraffiert“ dargestellt.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine