Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
35/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterschulungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.02.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 35/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger /
Markus Kröger
08.02.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010
Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterschulungen für 2010 wie folgt fest:
Gefördert werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen mit Hauptwohnsitz in Wesseling. Der Kreis der zuschussberechtigten Teilnehmerinnen
und Teilnehmer wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder
mit Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder
Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischen Bedarf.
Der Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 9,00 €. Die
Träger sind verpflichtet, die Zuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die
zuschussberechtigten Teilnehmer einzusetzen.
Die Zuschüsse der Stadt Wesseling werden zukünftig zielgerichtet nur an die vormals
sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ausgezahlt, da diese Förderung zu einer deutlichen
Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die entsprechende Person führt und erst so deren Teilnahme
ermöglicht wird.
Darüber hinaus werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Mitarbeiterschulungen mit Hauptwohnsitz in Wesseling bezuschusst, wenn der Träger der Maßnahme seinen
Sitz in Wesseling hat und für Wesselinger Kinder und Jugendliche Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
anbietet. Träger außerhalb Wesselings können nur bezuschusst werden, soweit sie nachweislich für
Wesselinger Kinder- und Jugendliche Angebote durchführen.
Die Förderung für einen Teilnehmer beträgt pro Tag 10,00 € bei mehrtägigen bzw. 4,00 € bei eintägigen
Schulungsmaßnahmen.
Die allgemeinen Zuschussvoraussetzungen bleiben unverändert.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden die Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von
ca. 9.000 Euro entnommen.
....
...
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2009 wurden Mittel in Höhe von 20.000,00 € an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen und Angebote einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß) ausgezahlt.
Aktuell wurden alle Träger der o.g. Maßnahmen aus dem Jahr 2009 angeschrieben und um Angaben zu
ihren geplanten Maßnahmen für das Jahr 2010 gebeten. Die Mitteilungen der Träger zu ihren bisherigen
Planungen ergeben für dieses Jahr einen Finanzierungsbedarf von ca. 15.000,00 €, wenn die bisherigen
Förderrichtlinien und -höhen angewendet würden.
2. Lösung
Die Förderung der Stadt Wesseling für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen dient grundsätzlich dazu, Kindern
und Jugendlichen die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu erleichtern oder überhaupt erst zu
ermöglichen. Dies trifft für Kinder und Jugendliche aus Familien mit mehreren Kindern, Kindern von
Alleinerziehenden und einkommensschwachen Familien in besonderem Maße zu. Die Teilnahme an Freizeitund Bildungsmaßnahmen hat ihre Bedeutung sowohl für die Lösung der Betreuungszeiten in den Schulferien
als auch für die Erholung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, gerade dann wenn die Eltern dies
auf anderem Wegen nicht ermöglichen können. Die städtische Förderung dient diesem Ziel und dies gilt
besonders für die Kinder und Jugendlichen, deren Teilnahme sonst nicht möglich wäre.
Deshalb wird unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt vorgeschlagen, die bisherige Förderung
insgesamt nicht einzustellen, aber in der Höhe etwas abzusenken und gleichzeitig auf die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer zu konzentrieren, die einer besonderen Unterstützung bedürfen.
Darüber hinaus werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Mitarbeiterschulungen der Träger
bezuschusst, damit den Trägern auch weiterhin genügend (ehrenamtliche) Helfer bei ihren Maßnahmen zur
Verfügung stehen und sie in der Lage sind, weiterhin Freizeit- und Bildungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterschulungen für 2010 wie folgt fest:
Gefördert werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen mit Hauptwohnsitz in Wesseling. Der Kreis der zuschussberechtigten Teilnehmerinnen
und Teilnehmer wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder
mit Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder
Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischen Bedarf.
Der Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 9,00 €. Die
Träger sind verpflichtet, die Zuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die
zuschussberechtigten Teilnehmer einzusetzen.
Die Zuschüsse der Stadt Wesseling werden zukünftig zielgerichtet nur an die vormals
sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ausgezahlt, da diese Förderung zu einer deutlichen
Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die entsprechende Person führt und erst so deren Teilnahme
ermöglicht wird.
Darüber hinaus werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Mitarbeiterschulungen mit Hauptwohnsitz in Wesseling bezuschusst, wenn der Träger der Maßname seinen
Sitz in Wesseling hat und für Wesselinger Kinder und Jugendliche Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
anbietet. Träger außerhalb Wesselings können nur bezuschusst werden, soweit sie nachweislich für
Wesselinger Kinder- und Jugendliche Angebote durchführen.
Die Förderung für einen Teilnehmer beträgt pro Tag 10,00 € bei mehrtägigen bzw. 4,00 € bei eintägigen
Schulungsmaßnahmen.
Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens
15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Kinder, Jugend & Familie eingereicht worden
sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Diese allgemeinen Zuschussvoraussetzungen sind gegenüber den letzten Jahren unverändert.
Für eine so gefasste Förderung werden voraussichtlich ca. 9.000 € für das Jahr 2010 benötigt.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden die Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von
ca. 9.000 Euro entnommen.
3. Alternative
Die Förderrichtlinien und Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterschulungen für 2010 werden wie folgt festgesetzt. Dabei werden gegenüber der bisherigen
Förderung die Zuschusssätze reduziert (in Klammern sind die bisherigen Fördersätze angegeben).
Die Förderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie
Mitarbeiterschulungen erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach folgenden Richtlinien:
1. Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
10,00 €
4,00 €
(12,00 €)
( 5,00 €)
2,00 €.
2,00 €.
( 3,00 €)
( 3,00 €)
2,00 €
2,00 €
( 3,00 €)
( 3,00 €)
2,00 €
2,00 €
( 3,00 €)
( 3,00 €)
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3. Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5. Fahrten in die Partnerstädte
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
4,00 €
2,00 €
( 6,00 €)
( 6,00 €)
8,00 €
2,00 €
( 10,00 €)
( 3,00 €)
6. Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung
Tagesssatz für eine Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung:
Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre
Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2 Wochen vor der Maßnahme
Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung
Veranstaltungsort: Wesseling
Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit
7. Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g.
Maßnahmen einheitlich 7,00 € (bisher auch 7,00 €). Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen
Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse
ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer
eingesetzt werden dürfen.
Sonderzuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder mit
Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder
Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
8.
Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen:
d)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens
15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Kinder, Jugend & Familie eingereicht worden
sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
e)
f)
d)
e)
f)
Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden bei Anwendung der Alternative die Mittel aus den Erträgen der
Jugendstiftung in Höhe von ca. 11.000 Euro entnommen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage der erfolgten Trägerabfrage berechnet worden.
Nach Auswertung der bewilligten Zuschüsse im Jahr 2009 und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen
für die Zuschüsse nach dem Beschlussentwurf für das Jahr 2010, ist von einem Mittelbedarf für dieses Jahr
in Höhe von ca. 9.000,00 € auszugehen.
Finanzielle Auswirkungen zur o.g. Alternative:
Der Finanzierungsbedarf im Jahr 2010 beträgt anhand der durchgeführten Maßnahmenabfrage bei
Anwendung der unter Punkt 3 genannten Alternative ca. 11.000,00 €.
Zur Finanzierung der Förderung werden die erforderlichen Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in
Höhe von ca. 9.000 Euro bzw. ca. 11.000,00 € (bei Anwendung der Alternative) entnommen.
Als Erträge aus der Jugendstiftung stehen insgesamt 29.000,00 € zur Verfügung. Es ist der Verwaltung
jedoch bereits jetzt bekannt, dass die Ev. Kirchengemeinde Wesseling (CVJM) im Jugendhilfeausschuss im
April 2010 einen Antrag zur Förderung ihres Kinder- und Jugendtreffs stellen wird. Im Jahr 2009 hat der
Jugendhilfeausschuss hierfür 16.000,00 € aus den Erträgen der Jugendstiftung bewilligt. Im Übrigen steht im
Jahr 2010 steht keine zusätzliche „Budgetaufstockung Jugendhilfe“ im Haushalt zur Verfügung.
Die Verwaltung hat die Träger auf Grund der Finanzlage der Stadt darauf hingewiesen, dass dem
Jugendhilfeausschuss auf der Basis der erfolgten Trägermeldungen ein Beschluss vorgeschlagen wird, und
dass Maßnahmen, die bisher nicht benannt worden sind, voraussichtlich nicht zusätzlich gefördert werden
können.