Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen) Beschlussvorlage (Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen)

öffnen download melden Dateigröße: 131 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 35/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 35/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger / Markus Kröger 08.02.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe 2010 Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen für 2010 wie folgt fest: Gefördert werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen mit Hauptwohnsitz in Wesseling. Der Kreis der zuschussberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder mit Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischen Bedarf. Der Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 9,00 €. Die Träger sind verpflichtet, die Zuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die zuschussberechtigten Teilnehmer einzusetzen. Die Zuschüsse der Stadt Wesseling werden zukünftig zielgerichtet nur an die vormals sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ausgezahlt, da diese Förderung zu einer deutlichen Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die entsprechende Person führt und erst so deren Teilnahme ermöglicht wird. Darüber hinaus werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mitarbeiterschulungen mit Hauptwohnsitz in Wesseling bezuschusst, wenn der Träger der Maßnahme seinen Sitz in Wesseling hat und für Wesselinger Kinder und Jugendliche Freizeit- und Bildungsmaßnahmen anbietet. Träger außerhalb Wesselings können nur bezuschusst werden, soweit sie nachweislich für Wesselinger Kinder- und Jugendliche Angebote durchführen. Die Förderung für einen Teilnehmer beträgt pro Tag 10,00 € bei mehrtägigen bzw. 4,00 € bei eintägigen Schulungsmaßnahmen. Die allgemeinen Zuschussvoraussetzungen bleiben unverändert. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden die Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von ca. 9.000 Euro entnommen. .... ... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2009 wurden Mittel in Höhe von 20.000,00 € an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen und Angebote einer verlässlichen Ferienbetreuung (Ferienspaß) ausgezahlt. Aktuell wurden alle Träger der o.g. Maßnahmen aus dem Jahr 2009 angeschrieben und um Angaben zu ihren geplanten Maßnahmen für das Jahr 2010 gebeten. Die Mitteilungen der Träger zu ihren bisherigen Planungen ergeben für dieses Jahr einen Finanzierungsbedarf von ca. 15.000,00 €, wenn die bisherigen Förderrichtlinien und -höhen angewendet würden. 2. Lösung Die Förderung der Stadt Wesseling für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen dient grundsätzlich dazu, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Dies trifft für Kinder und Jugendliche aus Familien mit mehreren Kindern, Kindern von Alleinerziehenden und einkommensschwachen Familien in besonderem Maße zu. Die Teilnahme an Freizeitund Bildungsmaßnahmen hat ihre Bedeutung sowohl für die Lösung der Betreuungszeiten in den Schulferien als auch für die Erholung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, gerade dann wenn die Eltern dies auf anderem Wegen nicht ermöglichen können. Die städtische Förderung dient diesem Ziel und dies gilt besonders für die Kinder und Jugendlichen, deren Teilnahme sonst nicht möglich wäre. Deshalb wird unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt vorgeschlagen, die bisherige Förderung insgesamt nicht einzustellen, aber in der Höhe etwas abzusenken und gleichzeitig auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu konzentrieren, die einer besonderen Unterstützung bedürfen. Darüber hinaus werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Mitarbeiterschulungen der Träger bezuschusst, damit den Trägern auch weiterhin genügend (ehrenamtliche) Helfer bei ihren Maßnahmen zur Verfügung stehen und sie in der Lage sind, weiterhin Freizeit- und Bildungsmaßnahmen durchzuführen. Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen für 2010 wie folgt fest: Gefördert werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen mit Hauptwohnsitz in Wesseling. Der Kreis der zuschussberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder mit Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischen Bedarf. Der Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 9,00 €. Die Träger sind verpflichtet, die Zuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die zuschussberechtigten Teilnehmer einzusetzen. Die Zuschüsse der Stadt Wesseling werden zukünftig zielgerichtet nur an die vormals sonderzuschussberechtigten Teilnehmer/-innen ausgezahlt, da diese Förderung zu einer deutlichen Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die entsprechende Person führt und erst so deren Teilnahme ermöglicht wird. Darüber hinaus werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mitarbeiterschulungen mit Hauptwohnsitz in Wesseling bezuschusst, wenn der Träger der Maßname seinen Sitz in Wesseling hat und für Wesselinger Kinder und Jugendliche Freizeit- und Bildungsmaßnahmen anbietet. Träger außerhalb Wesselings können nur bezuschusst werden, soweit sie nachweislich für Wesselinger Kinder- und Jugendliche Angebote durchführen. Die Förderung für einen Teilnehmer beträgt pro Tag 10,00 € bei mehrtägigen bzw. 4,00 € bei eintägigen Schulungsmaßnahmen. Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen: a) b) c) d) e) f) Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gefördert. Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Kinder, Jugend & Familie eingereicht worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind:  Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit  Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Diese allgemeinen Zuschussvoraussetzungen sind gegenüber den letzten Jahren unverändert. Für eine so gefasste Förderung werden voraussichtlich ca. 9.000 € für das Jahr 2010 benötigt. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden die Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von ca. 9.000 Euro entnommen. 3. Alternative Die Förderrichtlinien und Fördersätze an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen für 2010 werden wie folgt festgesetzt. Dabei werden gegenüber der bisherigen Förderung die Zuschusssätze reduziert (in Klammern sind die bisherigen Fördersätze angegeben). Die Förderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach folgenden Richtlinien: 1. Mitarbeiterschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 10,00 € 4,00 € (12,00 €) ( 5,00 €) 2,00 €. 2,00 €. ( 3,00 €) ( 3,00 €) 2,00 € 2,00 € ( 3,00 €) ( 3,00 €) 2,00 € 2,00 € ( 3,00 €) ( 3,00 €) 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer). 3. Tagesmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 5. Fahrten in die Partnerstädte Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 4,00 € 2,00 € ( 6,00 €) ( 6,00 €) 8,00 € 2,00 € ( 10,00 €) ( 3,00 €) 6. Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung Tagesssatz für eine Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). Zuschussvoraussetzungen für Maßnahmen einer verlässlichen Ferienbetreuung: Teilnehmeralter: 6 –17 Jahre Schriftlicher Antrag im Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling: 2 Wochen vor der Maßnahme Frist Verwendungsnachweis: 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme Veranstaltungsdauer: Mindestens 4-5 Tage ohne Unterbrechung Veranstaltungsort: Wesseling Veranstaltungsart: Offenes Angebot der Kinder- und Jugendarbeit 7. Sonderzuschüsse Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei allen o.g. Maßnahmen einheitlich 7,00 € (bisher auch 7,00 €). Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen. Sonderzuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr Kindern, Kinder mit Behinderung, Kinder aus Familien im SGBII- oder SGB XII-Bezug, Kinder alleinerziehender Eltern oder Kinder aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. 8. Allgemeine Zuschussvoraussetzungen für alle Maßnahmen: d) Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gefördert. Bei allen anderen Maßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Kinder, Jugend & Familie eingereicht worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind: e) f) d) e) f)  Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit  Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden bei Anwendung der Alternative die Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von ca. 11.000 Euro entnommen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage der erfolgten Trägerabfrage berechnet worden. Nach Auswertung der bewilligten Zuschüsse im Jahr 2009 und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Zuschüsse nach dem Beschlussentwurf für das Jahr 2010, ist von einem Mittelbedarf für dieses Jahr in Höhe von ca. 9.000,00 € auszugehen. Finanzielle Auswirkungen zur o.g. Alternative: Der Finanzierungsbedarf im Jahr 2010 beträgt anhand der durchgeführten Maßnahmenabfrage bei Anwendung der unter Punkt 3 genannten Alternative ca. 11.000,00 €. Zur Finanzierung der Förderung werden die erforderlichen Mittel aus den Erträgen der Jugendstiftung in Höhe von ca. 9.000 Euro bzw. ca. 11.000,00 € (bei Anwendung der Alternative) entnommen. Als Erträge aus der Jugendstiftung stehen insgesamt 29.000,00 € zur Verfügung. Es ist der Verwaltung jedoch bereits jetzt bekannt, dass die Ev. Kirchengemeinde Wesseling (CVJM) im Jugendhilfeausschuss im April 2010 einen Antrag zur Förderung ihres Kinder- und Jugendtreffs stellen wird. Im Jahr 2009 hat der Jugendhilfeausschuss hierfür 16.000,00 € aus den Erträgen der Jugendstiftung bewilligt. Im Übrigen steht im Jahr 2010 steht keine zusätzliche „Budgetaufstockung Jugendhilfe“ im Haushalt zur Verfügung. Die Verwaltung hat die Träger auf Grund der Finanzlage der Stadt darauf hingewiesen, dass dem Jugendhilfeausschuss auf der Basis der erfolgten Trägermeldungen ein Beschluss vorgeschlagen wird, und dass Maßnahmen, die bisher nicht benannt worden sind, voraussichtlich nicht zusätzlich gefördert werden können.