Daten
Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
4/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage des TuS -Leichtathletikabteilung-: Aufstellung eines Bürocontainers im Ulrike-MeyfarthStadion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.01.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 4/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
08.01.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Anfrage des TuS -Leichtathletikabteilung-: Aufstellung eines Bürocontainers im Ulrike-Meyfarth-Stadion
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Der TuS Wesseling –Leichtathletikabteilung- möchte auf dem Gelände des Ulrike-Meyfarth-Stadion
dauerhaft einen Bürocontainer aufstellen. Der Container (Maße 7 m x 3 m x 2,50 m) soll auf Höhe der Startund Ziellinie oberhalb der Zuschauertribüne zwischen den Bäumen aufgestellt werden (siehe Anlage 1).
Der TuS möchte zukünftig aus dem Container heraus die Wettkampf-Zeitmessung betreiben, außerdem soll
darin das Leichtathletik-Wettkampfgerät gelagert werden.
Die Zeitmessanlage wurde bisher vor jedem Einsatz im Stadioninnenraum aufgebaut und konnte dort nur
unzulänglich unter Pavillons o.ä. gegen Witterungseinflüsse geschützt werden. Ein weiteres Problem ist die
Stromversorgung im Stadioninnenraum. Es gibt keine Kabelschächte unter der Tartanbahn. Deshalb muss
eine behelfsmäßige „Oberleitung“ zwischen den Bäumen am Rande des Stadions und einer ebenfalls
behelfsmäßigen Stangenkonstruktion im Innenraum gespannt werden.
Der TuS ist bereit, einen Bürocontainer auf eigene Kosten zu beschaffen und zu transportieren und fragt an
-ob die Stadt mit der Aufstellung im Ulrike-Meyfarth-Stadion einverstanden ist,
-ob die Stadt die Kosten für ein Standfundament übernimmt,
-ob die Stadt die Kosten für den Stromanschluss übernimmt (Stadiongebäude – Container).
2. Lösung
Stellungnahmen der Fachbereiche:
Von Seiten der Stadtplanung werden keine Bedenken gegen den gewünschten Standort erhoben. Der
Fachbereich Bauaufsicht weist darauf hin, dass ein (vereinfachter) Bauantrag zu stellen ist.
Der Betriebshof der Stadt Wesseling schätzt die Kosten für die Errichtung eines 6-Punkt-Fundamentes -je
nach Ausführung- auf ca. 920,00 € (Schraubfundament) bzw. 1.010,00 € (Betonfundament).
Der Fachbereich Immobilienmanagement schätzt die Kosten für die Schachtarbeiten zur unterirdischen
Stromversorgung zwischen Stadiongebäude und Container einschließlich der Elektroinstallationsarbeiten auf
ca. 2.000,00 €. Der Betriebshof kalkuliert die Schachtarbeiten mit ca. 1.100,00 € (ohne die Elektroarbeiten).
Nach Einschätzung des Betriebshofes ist die Ausschachtung eines (Punkt-)Fundamentes wegen des engen
Baumbewuchses bzw. des Wurzelwerkes an dieser Stelle problematisch. Der Betriebshof empfiehlt daher,
einen Baum zu entfernen, der sich aufgrund der Gemengelage zu anderen Bäumen nicht besonders weiter
entwickeln kann. Die Kosten für die Baumfällarbeiten schätzt der Betriebshof auf 380,00 €.
Der exponierte Standort des Containers oberhalb der Zuschauertribüne ist von den Besuchern des Stadions
und auch von der Jahnstrasse deutlich zu sehen. Die vom Betriebshof angeratene Baumfällung wird die
auffällige Wirkung des Containers noch verstärken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch
andere Vereine mit dem Wunsch nach einem eigenen Lagercontainer an die Stadt wenden, und dass diese
dann störend wirken.
Der Aufstellung des Containers wird nicht zugestimmt, eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt kann
nicht in Aussicht gestellt werden. Dem TuS wird geraten, die für die Beschaffung und Aufstellung eines
Bürocontainers erforderlichen Mittel stattdessen zur Anschaffung eines geeigneten Schutzzeltes o.ä
einzusetzen. Auch sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Zeitmessanlage am äußeren Rand (zur Tribüne)
der Laufbahn aufzubauen, damit die Errichtung der Kabelbrücke entbehrlich wird.
3. Alternativen
Der Aufstellung des Containers wird zugestimmt, wenn der Verein alle im Zusammenhang mit der
Aufstellung entstehenden Kosten übernimmt und der Container sich (farblich) in die Umgebung einfügt. Das
neue Stadiongebäude wird im Wesentlichen durch das Grau des Metalls des Obergeschosses bestimmt. Der
Anbau am Hauptgebäude ist ebenfalls aus grauem Stahl/Alu. Der in unmittelbarer Nachbarschaft aufgestellte
Container soll deshalb farblich angepasst sein.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie oben beschrieben.
Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Wesseling und unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf die Stadt Wesseling nur Aufwendungen entstehen
lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.