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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.12.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 11.12.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2010 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Beschlussfassung im Januar, die zweite im Juli 2010. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2009 hat der Rat der Stadt Wesseling Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 536,86 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 123,87 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Zusätzlich wurde für eine Klausurtagung im Jahr ein Grundbetrag von 255,65 € je Fraktion und ein Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied von 51,13 € beschlossen. Durch die Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder von 38 auf 42 und die Bildung zweier neuer Fraktionen würden bei Beibehaltung der bisherigen Höhe der Zuwendungen jährliche Mehrkosten von knapp 19.000 € entstehen. Die angespannte Haushaltssituation macht es jedoch notwending Einsparungen vorzunehmen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den monatlichen Grundbetrag je Fraktion auf 300,00 € und den monatlichen Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied auf 128 € festzusetzen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Beschlussfassung im Januar, die zweite im Juli 2010. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen - wie im Vorjahr 2009 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.