Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der
Fraktionen für 2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.12.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
11.12.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für
2010
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Beschlussfassung im
Januar, die zweite im Juli 2010.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die
Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den
Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser
Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Für das Kalenderjahr 2009 hat der Rat der Stadt Wesseling Zuwendungen zu den sächlichen und
personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 536,86 € (mtl. Grundbetrag
je Fraktion) und 123,87 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Zusätzlich wurde für eine
Klausurtagung im Jahr ein Grundbetrag von 255,65 € je Fraktion und ein Erhöhungsbetrag je
Fraktionsmitglied von 51,13 € beschlossen.
Durch die Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder von 38 auf 42 und die Bildung zweier neuer Fraktionen
würden bei Beibehaltung der bisherigen Höhe der Zuwendungen jährliche Mehrkosten von knapp 19.000 €
entstehen.
Die angespannte Haushaltssituation macht es jedoch notwending Einsparungen vorzunehmen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den monatlichen Grundbetrag je Fraktion auf 300,00 € und den monatlichen
Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied auf 128 € festzusetzen. Die Mittel für die Durchführung einer
Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt nach Beschlussfassung im
Januar, die zweite im Juli 2010.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die
Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.02. für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
- wie im Vorjahr 2009 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.