Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP836/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung
von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die
Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlgen in der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2010.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs.
1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen dient.
Kosten:
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese
Leistungen betragen 18,56 €/cbm, zuzüglich Mehrwertsteuer, ergibt einen Betrag von 22,09
€/cbm.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten der
Klärschlammbehandlung sind diesjährig wieder geringfügig durch den Erftverband
angehoben worden. Die Kosten hierfür betragen für 2009:
-Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
18,40 €/cbm
-Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/.l
36,20 €/cbm
-abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
1,80 €/cbm
-abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
18,40 €/cbm.
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
18,40 €/cbm
40,49 €/cbm
2,02 €/cbm
42,51 €/cbm
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
36,20 €/cbm
58,29 €/cbm
2,91 €/cbm
61,20 €/cbm
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP8-36/2009
22,09 €/cbm
1,80 €/cbm
23,89 €/cbm
1,19 €/cbm
25,08 €/cbm
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
18,40 €/cbm
40,49 €/cbm
2,02 €/cbm
42,51 €/cbm
Gegenüberstellung
Bezeichnung
2009
€
2010
€
%Differenz
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000
mg/l
41,57
59,42
24,98
41,57
42,51
61,20
25,09
42,51
+2,2 %
+2,9
+0.4
+2,2
Grundsätzlich ergibt sich die Erhöhung der Kosten für die Klärschlammbeseitigung aus der
Erhöhung der Abwasser- und Klärschlammbehandlung durch den Erftverband.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11. November 2009
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-36/2009
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