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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP836/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlgen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen dient. Kosten: Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 18,56 €/cbm, zuzüglich Mehrwertsteuer, ergibt einen Betrag von 22,09 €/cbm. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten der Klärschlammbehandlung sind diesjährig wieder geringfügig durch den Erftverband angehoben worden. Die Kosten hierfür betragen für 2009: -Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l 18,40 €/cbm -Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/.l 36,20 €/cbm -abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l 1,80 €/cbm -abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 18,40 €/cbm. Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 18,40 €/cbm 40,49 €/cbm 2,02 €/cbm 42,51 €/cbm Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 36,20 €/cbm 58,29 €/cbm 2,91 €/cbm 61,20 €/cbm Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz Beschlussvorlage WP8-36/2009 22,09 €/cbm 1,80 €/cbm 23,89 €/cbm 1,19 €/cbm 25,08 €/cbm Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 18,40 €/cbm 40,49 €/cbm 2,02 €/cbm 42,51 €/cbm Gegenüberstellung Bezeichnung 2009 € 2010 € %Differenz Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 41,57 59,42 24,98 41,57 42,51 61,20 25,09 42,51 +2,2 % +2,9 +0.4 +2,2 Grundsätzlich ergibt sich die Erhöhung der Kosten für die Klärschlammbeseitigung aus der Erhöhung der Abwasser- und Klärschlammbehandlung durch den Erftverband. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11. November 2009 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-36/2009 Seite 3