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Beschlussvorlage (Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
198 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 182/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.10.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 182/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 16.10.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Beschlussentwurf: Der Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt. Sachdarstellung: Einleitung Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu gewährleisten und dem kommenden Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren erfüllen zu können, baut die Stadt Wesseling die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kontinuierlich aus. Hierzu werden die bestehenden Einrichtungen teilweise umgebaut und erweitert. Die Ausbauplanung der Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder ab 2 Jahren für den Zeitraum 2009-2013 ist in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.01.2009 einstimmig beschlossen worden. Die konkrete Planung wird im Folgenden aufgeführt. 1. Problem: Planungen für 2010 und 2011 2010 und 2011 sollen die in der Tabelle aufgeführten Einrichtungen insbesondere zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren umgebaut werden. Diese Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind notwendig, um die vom Landesjugendamt festgelegten Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren umsetzen zu können. Das Landesjugendamt hat in allen aufgeführten Einrichtungen eine Begehung durchgeführt und die jeweiligen Erlaubnisse für den Betrieb der Einrichtungen nur befristet ausgestellt. Innerhalb dieser Befristung ist die Stadt Wesseling verpflichtet für jede Einrichtung eine Planung für die Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorzulegen. Am 01.08.08 übernahm die Stadt Wesseling die Kindertageseinrichtung Westring vom katholischen Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld. Zurzeit werden in der Einrichtung 45 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Am 31.03.2009 fand seitens des Landesjugendamtes eine Gebäudebesichtigung statt, um insbesondere über die Rahmenbedingungen für eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zu beraten. Als Ergebnis dieser Begehung teilte das Landesjugendamt am 02.04.09 folgendes schriftlich mit (Auszug aus dem Schreiben vom 02.04.09): „Es wurde einvernehmlich festgehalten, dass die räumlichen Rahmenbedingungen eine qualifizierte Aufnahme von Kindern unter drei Jahren nicht erfüllen. Die Räume entsprechen in keiner Weise dem heutigen Qualitätsstandard an Anzahl und Größe auch nicht für die Gruppenform III. Da für alle Gruppenformen die Räume nicht geeignet sind, sollten Sie abwägen, inwieweit ein Umbau mit Kernsanierung oder ein Neubau besser umsetzbar sind.“ Die zurzeit gültige Betriebserlaubnis der Kita Westring wurde seitens des Landesjugendamtes nur unter dem Vorbehalt ausgestellt, dass die Stadt Wesseling bis zum 31.12.09 verbindlich mitteilt, wie ein qualifiziertes Raumprogramm mit den erforderlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung der Kinder geschaffen werden soll. Um eine qualifizierte Betreuung und Förderung von Kindern auch unter 3 Jahren zu gewährleisten und um die notwendige Betriebserlaubnis zu bekommen, sind für die Kindertageseinrichtung Westring folgende Räumlichkeiten nach den Empfehlungen des Landes vorzuhalten: Mindestanforderungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 2 Gruppenräume mit Nebenraum und Sanitärbereich und Abstellraum, Pflegebereiche im Sanitärbereich, 1 Ruheraum/Differenzierungsraum, 1 Mehrzweckraum, 1 Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, sowie Küche und Personalräume. Die Betriebserlaubnis für die Kita Westring ist befristet bis 31.07.2010. Eine Stellungnahme mit verbindlicher Erklärung ist von der Stadt Wesseling bis zum 31.12.2009 abzugeben. 2. Lösung: Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren bis 2011 Nr. 1. 2. Einrichtung städt. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" städt. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Straße 1a 1b Im Blauen Garn 80 Im Blauen Garn 80 0 1c 2a 2b 2c 3a 3b Plätze gesamt 3c neue U3Plätze Bemerkung 20 20 10 25 20 95 10 2010-2011 Anbau 40 20 10 25 20 115 6 2010-2011 Anbau 20 21 5 20 23 95 6 2010-2011 Anbau 30 45 5 2010-2011 U3 integr. 3. städt. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 4. städt. Kindertagesstätte Taunusstr. Taunusstraße 1 5. städt. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Lahnstraße 22 22 44 6 2010-2011 Umbau 6. städt. Kindertagesstätte Waldstr. Waldstr. 102 20 20 40 12 2010-2011 Umbau 7. städt. Kindertagesstätte Westring Westring 3 8. städt. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 6 15 3 17 20 0 0 0 3 22 65 2010-2011 Ersatzbau in den Kitas Im Blauen Garn und Jahnstraße 12 2010-2011 Umbau Kindertageseinrichtung Westring Um dieses Raumprogramm in der Kindertageseinrichtung Westring umzusetzen, wären folgende Erweiterungsmaßnahmen notwendig: Umbau/Anbau Kita Westring Anbau eines Nebenraumes (20qm), Erweiterung des bestehenden Nebenraumes (um 10qm), Anbau eines Ruheraumes (20qm), Herrichtung der ehemaligen Bibliothek zu einem Mehrzweckraum mit Zugang vom bestehenden Gebäude, evtl. Erweiterung der Sanitärräume wegen der Schaffung von Pflegebereichen, Überprüfung und Sanierung der Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Wärmedämmung etc. Die baulichen Voraussetzungen (Treppen, Geländebeschaffenheit und Größe des verbleibenden Außengeländes lassen einen Ausbau für die Schaffung von Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht zu. Aber auch für die Nutzung ohne Plätze für Kinder unter drei Jahren, ist die Einrichtung in fast gleicher Weise zu erweitern. Ein auch für die bisherige Nutzung für Kinder ab 3 Jahren erforderlicher Umbau müsste jedoch ohne Zuschüsse allein durch die Stadt Wesseling finanziert werden. Alternativvorschlag Statt das 47 Jahre alte Gebäude zu sanieren und zu erweitern, ist auch denkbar, dass Gebäude und das Grundstück aufzugeben und die beiden Gruppen als Anbau an bestehende städtische Einrichtungen neu zu errichten. Wegen der räumlichen Nähe kommen die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Villa Sonnenschein (Im Blauen Garn) und Villa Kunterbunt (Jahnstraße) mit jeweils einer zusätzlichen Gruppe in Betracht. Durch diese Aufteilung ergibt sich für die Eltern und Kinder des bisherigen Einzugsbereiches der Kita Westring etwa gleich lange Wege zur neuen Einrichtung. Beide Einrichtungen verfügen über ausreichend große Grundstücke, um einen Anbau einer weiteren Gruppe zu gewährleisten. Die Kita Villa Sonnenschein, Im Blauen Garn würde dann über insgesamt sechs Gruppen plus der Funktion als Familienzentrum verfügen, die Kita Villa Kunterbunt würde durch den Anbau um eine fünfte Gruppe erweitert. Kosten und Finanzierungspläne für beide Alternativen A. Kosten der Umbaumaßnahmen für die Kita Westring Die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes ca. 400.000,00 € Zuschüsse des Landes NRW für die Schaffung von Plätzen unter 3 Jahren entfallen Städtischer Eigenanteil an den Umbaukosten: -/ca. 400.000,00 € B. Anbau der Gruppen als Ersatzlösungen an bestehende städtische Einrichtungen Kosten für zwei Gruppen, bestehend aus Gruppenraum, Nebenraum Sanitärbereich, Ruheraum, Herrichtung des Außengeländes etc: Zuschüsse des Landes NRW für die Schaffung von 12 Plätzen unter 3 Jahren: Städtischer Eigenanteil (Zwischensumme): Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks der bisherigen Kita Westring (ermittelt nach Bodenrichtwertkarte des Rhein-Erft-Kreises) Städtischer Eigenanteil : ca. 500.000,00 € - 216.000,00 € ca. 284.000,00 € ./. ca. 185.000,00 € ca. 99.000,00 € Zusammenfassung Kita Westring Die kostengünstigste Lösung zum Erhalt der Gruppen der Kindertageseinrichtung Westring ist eindeutig eine Schaffung von zwei Ersatzgruppen als Anbau in den beiden bestehenden Einrichtungen Villa Sonnenschein und Villa Kunterbunt. Darstellung der Ausbauplanungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen bis 2011 Für die übrigen von Um- oder Ausbaumaßnahmen betroffenen Einrichtungen ergibt sich die folgende Maßnahmen- und Zeitübersicht. Umbau und Anbauplanungen 2010-2011 (2012) Strasse Betriebserlaubni s befristet bis: Stellungnahm e bis Geplante Maßnahmen 1 städt. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 31.12.2012 31.03.2010 Anbau Räume für Gruppenform II 2 städt. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 3 städt. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 4 städt. Kindertagesstätte Taunusstr. Taunusstraße 1 5 städt. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" Lahnstraße 6 städt. Kindertagesstätte Waldstr. Waldstr. 102 städt. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 Nr. Einrichtung 31.12.2012 31.07.2009 31.03.2010 erledigt neue U3 Plätze Zeitplan 10 Sommer 2011 Anbau 6 Sommer 2011 Anbau Anbau Räume für Gruppenform I Anbau Räume für Gruppenform I 5 Sommer 2011 Anbau Sommer 2011 U3 integr. 6 Sommer 2011 Umbau 6 7 31.07.2009 unbefristet 31.07.2011 unbefristet erledigt keine 01.05.2010 keine Umbau zu einer integrativen Einrichtung Umbau der Räumlichkeiten für 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren Umbau der Räumlichkeiten für 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren 12 Anbau Ruheraum 12 Sommer 2011 Umbau Sommer 2010 Umbau Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Planungskosten der Um- und Ausbaumaßnahmen Damit das Landesjugendamt die befristet ausgestellten Betriebserlaubnisse verlängert, bzw. unbefristet ausstellen kann, muss die Stadt Wesseling eine genaue Zeit- und Kostenplanung für die Baumaßnahmen darstellen und das entsprechende Raumprogramm nach den Richtlinien des Landesjugendamtes sicherstellen. Das Immobilienmanagement beauftragt ein externes Architektenbüro mit der Detailplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI für die dargestellten Maßnahmen. Die erforderlichen Mittel stehen im Sondervermögen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Dem Bau- und Vergabeausschuss werden die auf die Ausführung gerichteten Planungen für alle Maßnahmen rechtzeitig vorgelegt. 3. Alternativen: Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Aus- und Anbau von Gruppen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist gemäß KiBiz eine Aufstockung von Personalstunden in den beschriebenen Einrichtungen notwendig. Unter Einbeziehung des vorhandenen Personals in der Kindertagesstätte Westring, und Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 110.000,00 € (Anteil der Stadt abzüglich Landeszuschuss) für insgesamt 5,1 Vollzeitstellen. Für die Bewirtschaftung, Reinigung und Versicherungen der zusätzlichen Räumlichkeiten entstehen jährliche Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 € Für die Ausführung der Baumaßnahmen zum Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren sind im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Kindertageseinrichtung in den Jahren 2010 und 2011 Mittel bereitzustellen. Maßnahmen für diesen U3-Ausbau werden mit 90 % von 20.000 € je Platz für ein Kind unter 3 Jahren aus dem Sonderprogramm des Bundes durch das Landesjugendamt bezuschusst. Die erforderlichen Maßnahmen dienen der Sicherstellung gesetzlicher Pflichtaufgaben und sind deshalb unabweisbar.