Daten
Kommune
Wesseling
Größe
198 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
182/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen
Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.10.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 182/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
16.10.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen
Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Beschlussentwurf:
Der Ausbauplanung zur Schaffung eines qualifizierten Raumprogramms in den städtischen
Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Einleitung
Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu gewährleisten und
dem kommenden Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren erfüllen zu können, baut die Stadt Wesseling
die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kontinuierlich aus. Hierzu werden die bestehenden
Einrichtungen teilweise umgebaut und erweitert. Die Ausbauplanung der Kindertageseinrichtungen zur
Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder ab 2 Jahren für den Zeitraum 2009-2013 ist in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 21.01.2009 einstimmig beschlossen worden. Die konkrete Planung wird im
Folgenden aufgeführt.
1. Problem:
Planungen für 2010 und 2011
2010 und 2011 sollen die in der Tabelle aufgeführten Einrichtungen insbesondere zur Schaffung von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren umgebaut werden. Diese Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind notwendig,
um die vom Landesjugendamt festgelegten Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Betreuung und
Förderung von Kindern unter drei Jahren umsetzen zu können.
Das Landesjugendamt hat in allen aufgeführten Einrichtungen eine Begehung durchgeführt und die
jeweiligen Erlaubnisse für den Betrieb der Einrichtungen nur befristet ausgestellt. Innerhalb dieser Befristung
ist die Stadt Wesseling verpflichtet für jede Einrichtung eine Planung für die Schaffung eines qualifizierten
Raumprogramms für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorzulegen.
Am 01.08.08 übernahm die Stadt Wesseling die Kindertageseinrichtung Westring vom katholischen
Kirchengemeindeverband Wesseling-Mitte/Urfeld.
Zurzeit werden in der Einrichtung 45 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut.
Am 31.03.2009 fand seitens des Landesjugendamtes eine Gebäudebesichtigung statt, um insbesondere
über die Rahmenbedingungen für eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zu beraten.
Als Ergebnis dieser Begehung teilte das Landesjugendamt am 02.04.09 folgendes schriftlich mit (Auszug aus
dem Schreiben vom 02.04.09):
„Es wurde einvernehmlich festgehalten, dass die räumlichen Rahmenbedingungen eine qualifizierte
Aufnahme von Kindern unter drei Jahren nicht erfüllen.
Die Räume entsprechen in keiner Weise dem heutigen Qualitätsstandard an Anzahl und Größe auch nicht für
die Gruppenform III.
Da für alle Gruppenformen die Räume nicht geeignet sind, sollten Sie abwägen, inwieweit ein Umbau mit
Kernsanierung oder ein Neubau besser umsetzbar sind.“
Die zurzeit gültige Betriebserlaubnis der Kita Westring wurde seitens des Landesjugendamtes nur unter dem
Vorbehalt ausgestellt, dass die Stadt Wesseling bis zum 31.12.09 verbindlich mitteilt, wie ein qualifiziertes
Raumprogramm mit den erforderlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung der Kinder geschaffen
werden soll.
Um eine qualifizierte Betreuung und Förderung von Kindern auch unter 3 Jahren zu gewährleisten und um
die notwendige Betriebserlaubnis zu bekommen, sind für die Kindertageseinrichtung Westring folgende
Räumlichkeiten nach den Empfehlungen des Landes vorzuhalten:
Mindestanforderungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
2 Gruppenräume mit Nebenraum und Sanitärbereich und Abstellraum,
Pflegebereiche im Sanitärbereich,
1 Ruheraum/Differenzierungsraum,
1 Mehrzweckraum,
1 Abstellmöglichkeit für Kinderwagen,
sowie Küche und Personalräume.
Die Betriebserlaubnis für die Kita Westring ist befristet bis 31.07.2010. Eine Stellungnahme mit
verbindlicher Erklärung ist von der Stadt Wesseling bis zum 31.12.2009 abzugeben.
2. Lösung:
Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren bis 2011
Nr.
1.
2.
Einrichtung
städt.
Kindertagesstätte
"Villa
Sonnenschein"
städt.
Kindertagesstätte
"Villa
Sonnenschein"
Straße
1a
1b
Im Blauen Garn 80
Im Blauen Garn 80
0
1c
2a
2b
2c
3a
3b
Plätze
gesamt
3c
neue U3Plätze
Bemerkung
20
20
10
25
20
95
10 2010-2011 Anbau
40
20
10
25
20
115
6 2010-2011 Anbau
20
21
5
20
23
95
6 2010-2011 Anbau
30
45
5 2010-2011 U3 integr.
3.
städt.
Kindertagesstätte
"Villa Kunterbunt"
Jahnstraße
4.
städt.
Kindertagesstätte
Taunusstr.
Taunusstraße 1
5.
städt.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe"
Lahnstraße
22
22
44
6 2010-2011 Umbau
6.
städt.
Kindertagesstätte
Waldstr.
Waldstr. 102
20
20
40
12 2010-2011 Umbau
7.
städt.
Kindertagesstätte
Westring
Westring 3
8.
städt.
Kindertagesstätte
"Regenbogen"
Bonner Straße 90
6
15
3
17
20
0
0
0
3
22
65
2010-2011 Ersatzbau
in den Kitas Im Blauen
Garn und Jahnstraße
12 2010-2011 Umbau
Kindertageseinrichtung Westring
Um dieses Raumprogramm in der Kindertageseinrichtung Westring umzusetzen, wären folgende
Erweiterungsmaßnahmen notwendig:
Umbau/Anbau Kita Westring
Anbau eines Nebenraumes (20qm),
Erweiterung des bestehenden Nebenraumes (um 10qm),
Anbau eines Ruheraumes (20qm),
Herrichtung der ehemaligen Bibliothek zu einem Mehrzweckraum mit Zugang vom bestehenden Gebäude,
evtl. Erweiterung der Sanitärräume wegen der Schaffung von Pflegebereichen,
Überprüfung und Sanierung der Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Wärmedämmung etc.
Die baulichen Voraussetzungen (Treppen, Geländebeschaffenheit und Größe des verbleibenden
Außengeländes lassen einen Ausbau für die Schaffung von Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht zu.
Aber auch für die Nutzung ohne Plätze für Kinder unter drei Jahren, ist die Einrichtung in fast gleicher Weise
zu erweitern. Ein auch für die bisherige Nutzung für Kinder ab 3 Jahren erforderlicher Umbau müsste jedoch
ohne Zuschüsse allein durch die Stadt Wesseling finanziert werden.
Alternativvorschlag
Statt das 47 Jahre alte Gebäude zu sanieren und zu erweitern, ist auch denkbar, dass Gebäude und das
Grundstück aufzugeben und die beiden Gruppen als Anbau an bestehende städtische Einrichtungen neu zu
errichten. Wegen der räumlichen Nähe kommen die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Villa
Sonnenschein (Im Blauen Garn) und Villa Kunterbunt (Jahnstraße) mit jeweils einer zusätzlichen Gruppe in
Betracht. Durch diese Aufteilung ergibt sich für die Eltern und Kinder des bisherigen Einzugsbereiches der
Kita Westring etwa gleich lange Wege zur neuen Einrichtung. Beide Einrichtungen verfügen über
ausreichend große Grundstücke, um einen Anbau einer weiteren Gruppe zu gewährleisten. Die Kita Villa
Sonnenschein, Im Blauen Garn würde dann über insgesamt sechs Gruppen plus der Funktion als
Familienzentrum verfügen, die Kita Villa Kunterbunt würde durch den Anbau um eine fünfte Gruppe erweitert.
Kosten und Finanzierungspläne für beide Alternativen
A. Kosten der Umbaumaßnahmen für die Kita Westring
Die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes
ca. 400.000,00 €
Zuschüsse des Landes NRW für die Schaffung von
Plätzen unter 3 Jahren entfallen
Städtischer Eigenanteil an den Umbaukosten:
-/ca. 400.000,00 €
B. Anbau der Gruppen als Ersatzlösungen an bestehende städtische Einrichtungen
Kosten für zwei Gruppen, bestehend aus Gruppenraum, Nebenraum
Sanitärbereich, Ruheraum, Herrichtung des Außengeländes etc:
Zuschüsse des Landes NRW für die Schaffung von
12 Plätzen unter 3 Jahren:
Städtischer Eigenanteil (Zwischensumme):
Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks der bisherigen Kita Westring
(ermittelt nach Bodenrichtwertkarte des Rhein-Erft-Kreises)
Städtischer Eigenanteil
:
ca.
500.000,00 €
-
216.000,00 €
ca.
284.000,00 €
./. ca.
185.000,00 €
ca.
99.000,00 €
Zusammenfassung Kita Westring
Die kostengünstigste Lösung zum Erhalt der Gruppen der Kindertageseinrichtung Westring ist eindeutig eine
Schaffung von zwei Ersatzgruppen als Anbau in den beiden bestehenden Einrichtungen Villa Sonnenschein
und Villa Kunterbunt.
Darstellung der Ausbauplanungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen bis 2011
Für die übrigen von Um- oder Ausbaumaßnahmen betroffenen Einrichtungen ergibt sich die folgende
Maßnahmen- und Zeitübersicht.
Umbau und Anbauplanungen 2010-2011 (2012)
Strasse
Betriebserlaubni
s befristet bis:
Stellungnahm
e bis
Geplante
Maßnahmen
1
städt.
Kindertagesstätte
"Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn
80
31.12.2012
31.03.2010
Anbau Räume für
Gruppenform II
2
städt.
Kindertagesstätte
"Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn
80
3
städt.
Kindertagesstätte
"Villa Kunterbunt"
Jahnstraße
4
städt.
Kindertagesstätte
Taunusstr.
Taunusstraße 1
5
städt.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe"
Lahnstraße
6
städt.
Kindertagesstätte
Waldstr.
Waldstr. 102
städt.
Kindertagesstätte
"Regenbogen"
Bonner Straße 90
Nr. Einrichtung
31.12.2012
31.07.2009
31.03.2010
erledigt
neue
U3
Plätze Zeitplan
10
Sommer
2011
Anbau
6
Sommer
2011
Anbau
Anbau Räume für
Gruppenform I
Anbau Räume für
Gruppenform I
5
Sommer
2011
Anbau
Sommer
2011
U3 integr.
6
Sommer
2011
Umbau
6
7
31.07.2009
unbefristet
31.07.2011
unbefristet
erledigt
keine
01.05.2010
keine
Umbau zu einer
integrativen
Einrichtung
Umbau der
Räumlichkeiten
für 2 Gruppen für
Kinder ab 2
Jahren
Umbau der
Räumlichkeiten für
2 Gruppen für
Kinder ab 2 Jahren
12
Anbau Ruheraum
12
Sommer
2011
Umbau
Sommer
2010
Umbau
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Planungskosten der Um- und Ausbaumaßnahmen
Damit das Landesjugendamt die befristet ausgestellten Betriebserlaubnisse verlängert, bzw. unbefristet
ausstellen kann, muss die Stadt Wesseling eine genaue Zeit- und Kostenplanung für die Baumaßnahmen
darstellen und das entsprechende Raumprogramm nach den Richtlinien des Landesjugendamtes
sicherstellen.
Das Immobilienmanagement beauftragt ein externes Architektenbüro mit der Detailplanung mit den
Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI für die dargestellten Maßnahmen. Die erforderlichen Mittel stehen im
Sondervermögen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Dem Bau- und Vergabeausschuss werden die auf die Ausführung gerichteten Planungen für alle
Maßnahmen rechtzeitig vorgelegt.
3. Alternativen:
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch den Aus- und Anbau von Gruppen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist gemäß KiBiz eine
Aufstockung von Personalstunden in den beschriebenen Einrichtungen notwendig. Unter Einbeziehung des
vorhandenen Personals in der Kindertagesstätte Westring, und Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen,
entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 110.000,00 € (Anteil der Stadt abzüglich Landeszuschuss) für
insgesamt 5,1 Vollzeitstellen.
Für die Bewirtschaftung, Reinigung und Versicherungen der zusätzlichen Räumlichkeiten entstehen jährliche
Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 €
Für die Ausführung der Baumaßnahmen zum Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren sind im
Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Kindertageseinrichtung in den Jahren 2010 und 2011 Mittel
bereitzustellen. Maßnahmen für diesen U3-Ausbau werden mit 90 % von 20.000 € je Platz für ein Kind unter
3 Jahren aus dem Sonderprogramm des Bundes durch das Landesjugendamt bezuschusst.
Die erforderlichen Maßnahmen dienen der Sicherstellung gesetzlicher Pflichtaufgaben und sind deshalb
unabweisbar.