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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
22.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 224/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.12.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Wahlleiter STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 224/2009 Der Wahlleiter Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Julia Baß 21.12.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss wird hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling am 07. Februar 2010 eingereichten Wahlvorschläge folgender Beschluss gefasst: Alle für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen sind dies die Wahlvorschläge folgender Wählergruppen bzw. Einzelbewerber (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Ausländerbeiratswahl und –falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt– nach Datum und ggf. Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags): Wählergruppe/Einzelbewerber/in Bewerber(innen) Christian von Bismarck Christian von Bismarck Evald Kalmann Evald Kalmann Vedat Dural Vedat Dural Tuncay Erdemir Tuncay Erdemir Junge Liste Rahman Olgun Burak Can Engin Atasoy Vitaliy Levit Vitaliy Levit Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der Wahlauschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. 30.12.2009) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG, der Satzung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Wesseling oder allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. Für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling haben beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 21. Dezember 2009, 18:00 Uhr) folgende Gruppen von Wahlberechtigten und Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Ausländerbeiratswahl und –falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt– nach Datum und ggf. Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags): Wählergruppe/Einzelbewerber/in Bewerber(innen) Christian von Bismarck Christian von Bismarck Evald Kalmann Evald Kalmann Vedat Dural Vedat Dural Tuncay Erdemir Tuncay Erdemir Junge Liste Rahman Olgun Burak Can Engin Atasoy Vitaliy Levit Vitaliy Levit Sonstige Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerber/innen sind nicht eingereicht worden. Die gemäß § 18 KWahlG von mir als Wahlleiter durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt: Bezeichnung der Wählergruppe, der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers Unterzeichnung des Wahlvorschlags Person des Bewerbers/ der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine