Daten
Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
22.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
224/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
Vorlage für
Wahlausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling
am 07. Februar 2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.12.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Wahlleiter
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 224/2009
Der Wahlleiter
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Julia Baß
21.12.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Wahlausschuss
Betreff:
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am
07. Februar 2010
Beschlussentwurf:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch
den Wahlausschuss wird hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Integrationsrates der Stadt
Wesseling am 07. Februar 2010 eingereichten Wahlvorschläge folgender Beschluss gefasst:
Alle für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und
fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen sind dies die
Wahlvorschläge folgender Wählergruppen bzw. Einzelbewerber (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl
der Stimmen bei der letzten Ausländerbeiratswahl und –falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt– nach
Datum und ggf. Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags):
Wählergruppe/Einzelbewerber/in
Bewerber(innen)
Christian von Bismarck
Christian von Bismarck
Evald Kalmann
Evald Kalmann
Vedat Dural
Vedat Dural
Tuncay Erdemir
Tuncay Erdemir
Junge Liste
Rahman Olgun
Burak Can
Engin Atasoy
Vitaliy Levit
Vitaliy Levit
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der Wahlauschuss spätestens am 39.
Tage vor der Wahl (d.h. 30.12.2009) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum
Integrationsrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das
KWahlG, der Satzung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Wesseling oder allgemeinen
Wahlrechtsgrundsätzen aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung
nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung
unzulässig sind.
Für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling haben beim Wahlleiter der Stadt Wesseling
fristgerecht (letzter Abgabetermin: 21. Dezember 2009, 18:00 Uhr) folgende Gruppen von Wahlberechtigten
und Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl der Stimmen
bei der letzten Ausländerbeiratswahl und –falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt– nach Datum und ggf.
Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags):
Wählergruppe/Einzelbewerber/in
Bewerber(innen)
Christian von Bismarck
Christian von Bismarck
Evald Kalmann
Evald Kalmann
Vedat Dural
Vedat Dural
Tuncay Erdemir
Tuncay Erdemir
Junge Liste
Rahman Olgun
Burak Can
Engin Atasoy
Vitaliy Levit
Vitaliy Levit
Sonstige Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerber/innen sind nicht eingereicht worden.
Die gemäß § 18 KWahlG von mir als Wahlleiter durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im
Besonderen auf folgende Punkte erstreckt:
Bezeichnung der Wählergruppe, der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers
Unterzeichnung des Wahlvorschlags
Person des Bewerbers/ der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit
2. Lösung
Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG entsprechen und dass
kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des
Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist.
3. Alternativen
Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht,
so hat er diesen zurückzuweisen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine