Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
170/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.09.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 170/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
16.09.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, die Straßen
a) Igelweg
b) Eburonenweg – Stichstraße – (diese zweigt westlich in Höhe zwischen der Straße Im Kaninsberg und
Burgstraße vom Hauptzug des Eburonenweges ab)
als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten
straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist
Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine