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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 170/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.09.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 170/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 16.09.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, die Straßen a) Igelweg b) Eburonenweg – Stichstraße – (diese zweigt westlich in Höhe zwischen der Straße Im Kaninsberg und Burgstraße vom Hauptzug des Eburonenweges ab) als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sachdarstellung: 1. Problem Die im Beschlussentwurf genannten Straßen werden entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland ist Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine