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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 316/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 316/2004)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 316/2004 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen zur Allgemeinen Gebührensatzung vom 18.12.2001 Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2004 (GV NRW S. 96), und der §§ 1, 2 , 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV. NRW. S. 228), i.V.m. § 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV. NRW. S. 766), hat der Kreistag des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 23.06.2004 folgende 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen beschlossen: 1. Tarifstelle 10 des Gebührentarifs erhält folgende Fassung: „10: Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei Ausschreibungen nach den VOB und VOL Gebühr in Euro 10.1 10.2 2. bis 40 Seiten für jede angefangene Seite für jede weitere Seite 0,08 0,07“ Der Gebührentarif wird um folgende Tarifstelle ergänzt: Gebühr in Euro „13a 3. Kosten für die Versendung von Verwaltungsakten Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2004 in Kraft. 5 – 100“