Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
17/2010
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.01.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 17/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
13.01.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Neuanmeldung zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, am
01.08.2010. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem
31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit
besitzen (Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter
Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer
Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem
01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Anmeldung
möglich. Der/Die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der
vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der
nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen.
In der Zeit vom 28.10. bis zum 30.10.2010 konnten die Erziehungsberechtigten der infrage kommenden
Kinder ihre Anmeldungen in der von ihnen gewünschten Schule vornehmen. Alle Erziehungsberechtigten der
schulpflichtigen Kinder haben einen entsprechenden Bescheid der Stadt Wesseling erhalten. Ein Verzeichnis
aller Wesselinger Grundschulen war diesem Schreiben beigefügt.
Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr im Vergleich
zu den Anmeldezahlen der vergangenen drei Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass die
Schulbezirksgrenzen ab dem Schuljahr 2008/2009 weggefallen sind und bei der Anmeldung freie Schulwahl
bestand, gibt es keine dramatischen Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern. Es gibt auch keine
Kapazitätsengpässe in einzelnen Schulen und keine Notwendigkeit, Anmeldungen abzulehnen.
Insgesamt gehen die Schülerzahlen in den sieben Grundschulen der Stadt im Schuljahr 2010/2011
gegenüber dem Schuljahr 2009/2010 um 5,4 % zurück.