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Mitteilungsvorlage (Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Mitteilungsvorlage (Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011) Mitteilungsvorlage (Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011) Mitteilungsvorlage (Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 17/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neuanmeldungen zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.01.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 17/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 13.01.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Neuanmeldung zu den Grundschulen zum Schuljahr 2010/2011 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2010. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.08.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen seit dem 01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Anmeldung möglich. Der/Die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen. In der Zeit vom 28.10. bis zum 30.10.2010 konnten die Erziehungsberechtigten der infrage kommenden Kinder ihre Anmeldungen in der von ihnen gewünschten Schule vornehmen. Alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder haben einen entsprechenden Bescheid der Stadt Wesseling erhalten. Ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen war diesem Schreiben beigefügt. Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr im Vergleich zu den Anmeldezahlen der vergangenen drei Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schulbezirksgrenzen ab dem Schuljahr 2008/2009 weggefallen sind und bei der Anmeldung freie Schulwahl bestand, gibt es keine dramatischen Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern. Es gibt auch keine Kapazitätsengpässe in einzelnen Schulen und keine Notwendigkeit, Anmeldungen abzulehnen. Insgesamt gehen die Schülerzahlen in den sieben Grundschulen der Stadt im Schuljahr 2010/2011 gegenüber dem Schuljahr 2009/2010 um 5,4 % zurück.