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Verwaltungsergänzung (Stilllegung Zentrale Mülldeponie Mechernich hier: Zustimmung zur Rekultivierung der Ablagerungsbereiche für Bodenaushub und Bauschutt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Stilllegung Zentrale Mülldeponie Mechernich
hier: Zustimmung zur Rekultivierung der Ablagerungsbereiche für Bodenaushub und Bauschutt)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 309/2004 Datum: 11.05.2004 Stilllegung Zentrale Mülldeponie Mechernich hier: Zustimmung zur Rekultivierung der Ablagerungsbereiche für Bodenaushub und Bauschutt Für den Ablagerungsbereich für Bauschutt und Bodenaushub bestand das Erfordernis der Diskussion von technischen Maßnahmen im Rahmen der Stilllegung der ZMM. Mit den Aufsichtsund Genehmigungsbehörden sind dazu verschiedene Abstimmungstermine durchgeführt worden. Als abschließendes Ergebnis ist festzuhalten, dass auf der Grundlage der durchgeführten Gefährdungsabschätzung die Rekultivierung der Böschungsbereiche entsprechend der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 03.07.1978 genehmigungskonform erfolgt ist und damit lediglich noch der Plateaubereich dieses Ablagerungsbereiches zu rekultivieren ist. Danach ist diese Fläche mit einer r. 1,00 m starken Schicht aus Mutterboden, kulturfähigem Bodenaushub, mit Kompost oder ähnlichem zu belegen und anschließend zu bepflanzen. Es ist vorgesehen, die Rekultivierungsmaßnahmen auf dem Plateaubereich im November 2004 abzuschließen. gez. Rosenke ____________________________ Landrat