Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
69/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr
2010;
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 69/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel,
Herr Hummelsheim
22.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010;
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2010
Beschlussentwurf:
Die von Herrn Rainer Söntgen mit Schreiben vom 17.03.2010 eingelegten Einwendungen gegen den Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, zu den Einwendungen mit der in der Vorlage enthaltenen Sachdarstellung genüber Herrn Söntgen
Stellung zu nehmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 17.03.2010 erhebt Herr Rainer Söntgen Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010. Er trägt insbesondere vor, er sehe nicht ein, dass Geld für Volksfeste und das Stadtfest ausgegeben werde, „andererseits aber Kita-Gebühren erhöht und Sozialleistungen
heruntergefahren werden, keine Gelder für Sanierungen von Schulen vorhanden sind und an allen Stellen
gekürzt werden muss“. Das Schreiben von Herrn Söntgen ist in der Anlage beigefügt.
2. Lösung
Es ist zutreffend, dass der Entwurf des Haushaltsplans 2010 Mittel für Volksfeste in Höhe von 32.500 € und
für das Stadtfest in Höhe von 20.000 € enthält.
Die Mittel für Volksfeste sind dafür vorgesehen, die Karnevalsumzüge zu ermöglichen und die anschließende
Reinigung der Straßen durchzuführen. Zudem werden die Mittel für die Aufstellung und den Abbau der Tribünen auf dem Rathausplatz (Weiberfastnacht) und am Kinderzug und an den Karnevalszügen benötigt. Der
Auf- und Abbau der Tribünen wird vom Betriebshof vorgenommen.
Die Haushaltsmittel für das Stadtfest werden im Wesentlichen ebenfalls für Leistungen des Betriebshofs
eingesetzt, und zwar insbesondere für das Aufstellen von Beschilderungen, für Absperrmaßnahmen und
Transportleistungen. Anders als in Vorjahren, sind keine Mittel für das Open-Air-Konzert und das Feuerwerk
vorgesehen.
Gegenüber den Vorjahren wurden die Haushaltsansätze sowohl für die Betriebsaufwendungen Volksfeste als
auch das Stadtfest deutlich zurückgefahren.
Es wird vorgeschlagen, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen,
gegenüber Herrn Söntgen zu den Einwendungen mit der in der Vorlage enthaltenen Sachdarstellung Stellung
zu nehmen.