Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Drucksache: WP826/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 32 /2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, folgende Mitglieder für die Dauer der
laufenden Wahlperiode 8 in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden:
1. Herrn Bürgermeister Koerdt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
2. Frau/Herrn _________________________________
3. Frau/Herrn _________________________________
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse
Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an:
1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde
Elsdorf
2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadt-/Gemeinderäten der Städte Bergheim,
Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf
[ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen
Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Städten
Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf insgesamt mindestens 10
Fraktionssitze auf sich vereinigt ]
...
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs.
1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
[Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.]
Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit
der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein.
Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates,
welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3
desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein
Stimmrecht.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande,
so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend
dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
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Sitzungsvorlage
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch
Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei
gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem
Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher
das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten die Regelungen in
§ 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung (Zuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer) erst mit Ende der
Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft.
In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Mitglieder in den Regionalbeirat Erft der
Kreissparkasse Köln entstandt:
1. Bürgermeister Koerdt
2. Stadtverordneter Dr. Georg Kippels (CDU)
3. Stadtverordneter Horst Druch (SPD)
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.11.2009
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
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