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Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP826/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Entsendung von Mitgliedern in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, folgende Mitglieder für die Dauer der laufenden Wahlperiode 8 in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln zu entsenden: 1. Herrn Bürgermeister Koerdt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 2. Frau/Herrn _________________________________ 3. Frau/Herrn _________________________________ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln gehören dem Regionalbeirat u. a. an: 1. die Bürgermeister der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf 2. jeweils zwei Vertreter aus den Stadt-/Gemeinderäten der Städte Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf [ 3. ein Vertreter aus den Räten der im Beirat vertretenen Kommunen, dessen Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2 vertreten wird, die aber in den Städten Bergheim, Bedburg, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf insgesamt mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt ] ... Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Entsendung der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 2 durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde. [Der Vorstand der Kreissparkasse Köln benennt die Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.] Die Amtszeit des Regionalbeirates stimmt gemäß § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft überein. Die Ausschließungsgründe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Regionalbeirates, welche als Anlage 1 beigefügt ist, sind zu beachten. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden Beschlussvorlage WP8-26/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. (1) Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger. 1) Nach Artikel XII Abs. 2 des GO-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) treten die Regelungen in § 50 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 der Gemeindeordnung (Zuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer) erst mit Ende der Wahlperiode der Vertretungen am 20. Oktober 2009 in Kraft. In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Mitglieder in den Regionalbeirat Erft der Kreissparkasse Köln entstandt: 1. Bürgermeister Koerdt 2. Stadtverordneter Dr. Georg Kippels (CDU) 3. Stadtverordneter Horst Druch (SPD) Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-26/2009 Seite 3