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Beschlussvorlage (Niederschrift Flurbereinigung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Beschlussvorlage (Niederschrift Flurbereinigung) Beschlussvorlage (Niederschrift Flurbereinigung) Beschlussvorlage (Niederschrift Flurbereinigung)

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Inhalt der Datei

Seite 1 von 3 Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 33.6 - Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV Az.: 16 04 2 Mönchengladbach, den 25.11.2009 Niederschrift zum Erörterungstermin der allgemeinen Grundsätze der im Flurbereinigungsgebiet durchzuführenden Maßnahmen gem. § 38 FlurbG am 23.11.2009 im Rathaus der Stadt Bedburg Beginn: 9:45 Uhr Von der Flurbereinigungsbehörde erschienen: RVD Merten ORVR Haase RVAR Lenz als Terminsleiter als zuständiger Dezernent für Planung und Ausführung als Sachgebietsleiter Von den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) erschienen die in der Anwesenheitsliste, die einen Bestandteil der Niederschrift bildet, aufgeführten Personen. Der Terminsleiter begrüßte die Erschienenen und dankte den Vertretern der Stadt Bedburg für die Bereitstellung der Räumlichkeit. Er stellte die Vertreter der Flurbereinigungsbehörde – soweit noch nicht bekannt – vor und erläuterte den vorgesehenen Ablauf des Termins. Ziel des Termins sei die Abstimmung der mit der Einladung zugesendeten Grundzüge der Planung mit den Trägern öffentlicher Belange. Im gleichen Zuge sei abzustimmen, ob und ggf. wie Planungen anderer Träger die geplanten Maßnahmen beeinflussen. Anschließend erläuterte der Planungsdezernent die wesentlichen Grundzüge des 2004 eingeleiteten Flurbereinigungsverfahrens Fortuna-Garsdorf IV: Träger des Verfahrens nach § 86 Abs.2 Ziff. 2 FlurbG ist die RWE Power AG. Unter Berücksichtigung der im Einleitungsbeschluss der vereinfachten Flurbereinigung FortunaGarsdorf IV aufgeführten Gründe können Maßnahmen anderer Träger durch die Flurbereinigung nur in beschränktem Maße und unter Wahrung der Privatnützigkeit unterstützt werden. In jedem Fall müssten derartige Planungen umsetzbar vorliegen. Vom Terminsleiter wurde darauf hingewiesen, dass eine umgehende Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG abgestrebt werde, um die Maßnahmen in der laufenden EU-Förderperiode 2007-2013 (und zwar in den Haushaltsjahren 2010/11) mit Unterstützung der EU auszuführen. Die vorgestellten Grundsätze, insbesondere bzgl. der landwirtschaftlichen Grunderschließung mit einem bituminös befestigten Weg in Nord-Süd-Richtung und der in Ost-West verlaufenden Gemeindeverbindungsstraße sowie eine Kammerung mit vorhandenen/auszubauenden Wegen werden bestätigt. Das Erfordernis einer landschaftspflegerischen Begleitplanung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund der Lage des Verfahrensgebietes im verritzten Gelände nicht gesehen. Im Anschluss an die Vorstellung der Planungsgrundsätze wurden von den Terminsteilnehmern einige allgemeine Anregungen und Hinweise gegeben: 1. Die geplante Verbindung von Erft und Peringsmaar im Bereich der aufgegebenen Abraumbandanlage soll dargestellt und im laufenden Verfahren – nach Zuziehung - flächenmäßig reguliert werden. Es werden Probleme gesehen bei der zusätzlichen Planung eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstrasse (GVS) von Rath nach Bedburg, und zwar im Bereich des zu kreuzenden Gewässers Buchholzer Graben. (Erftverband) 2. Es wird auf die beabsichtigte Verfahrenserweiterung zur Regulierung von Eigentumsverhältnissen im Rahmen des Projektes Terra nova hingewiesen. (RWE Power AG) 3. Entlang der GVS soll ein Radweg eingeplant werden. Dieser soll nach Möglichkeit auch als Wirtschaftsweg für die Landwirtschaft fungieren. Die Befestigung muss geeignet sein. (Stadt Bedburg) 4. Entlang der GVS ist zu prüfen, ob nicht weitere Wirtschaftswege in Absprache mit den betroffenen dort angrenzenden Eigentümern erforderlich sind. (Vorstand der TG, LWK NRW) 5. Es soll nach Möglichkeit in der Kartendarstellung auch auf die Festsetzungen aus dem Abschlussbetriebsplan eingegangen werden, zumindest was die Darstellung von außerlandwirtschaftlichen landschaftsgliedernden Elementen ( Baumreihen, Flächenpflanzungen, Wald ) anbelangt. (Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde) T:\Dez33\dez 33.6 Haase\Fortuna Garsdorf IV\Plan n § 41\Niederschrift T. § 38 .doc Seite 2 von 3 6. Im Hinblick auf die Nutzungsartenverteilung laut Abschlussbetriebsplan wird angeregt, bei den flächenhaften „Grün“darstellungen zwischen Wald und Grünland tatsächlich zu unterscheiden. (Landesbetrieb Wald u. Holz) Zum zeitlichen Ablauf der im Plan dargestellten Maßnahmen Dritter wird mitgeteilt, dass die GVS ab FJ 2010 gebaut werde, die Baggertransporttrasse gegen Ende 2010 rekultiviert sei und die Maßnahme aus dem Terranova-Projekt ebenfalls in 2010 ausgeführt werden soll. Es werden daher allgemein erhebliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Bearbeitung erwartet, so dass eine besonders exakte Abstimmung aller Baumaßnahmen erforderlich ist, um die Beeinträchtigungen zu minimieren. Sodann wurden die Vertreter der TÖB gebeten, in der Reihenfolge der Ladungsliste ihre Stellungnahmen abzugeben. 1. Der Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis weist noch einmal auf die aus seiner Sicht notwendige weitere Erschließung entlang der GVS hin. Er bittet ferner um Überprüfung des Ausbauzustandes/der Standfestigkeit der vorhandenen, nicht zum Ausbau vorgesehenen Wege. 2. Der Vertreter der Stadt Bergheim regt an, den Weg nördlich parallel des terra-nova- Weges (Nr. 111) entfallen zu lassen, da die LN-Flächen vom terra-nova-Weg aus erschlossen werden. 3. Die Vertreter der Stadt Bedburg regen nochmals die Ausweisung von Wirtschaftswegen entlang der GVS an, die auch als Radwege zu nutzen sind. Es besteht Übereinstimmung, dass ein separater Radweg (bei unmittelbar parallel laufender bituminös befestigter Straße) nur dann angenommen und genutzt wird, wenn der Radweg ebenfalls bituminös befestigt ist. Zuwendungen der Flurbereinigung für den bituminösen Radwegebau sind nicht möglich, daher wird die Stadt prüfen, ob sie die Mehrkosten (ca. 100.000 € => Diff. Schotter zu Bitumen) aufbringen kann. Ein politischer Beschluss wird erforderlich sein. 4. Die Vertreterin des Rhein-Erft-Kreises legt Wert auf die Klärung der Radwegeproblematik (incl. einer sicheren Anbindung am westlichen/östlichen Ende) und schließt sich den oben stehenden Anregungen hinsichtlich der Darstellung der „Grün“-elemente an. 5. Der Vertreter der Bergbehörde regt nochmals einen Abgleich des örtlichen Bestandes und der vorliegenden Planung mit dem Abschlussbetriebsplan an. Andernfalls müssen zum gegebenen Zeitpunkt die vorgeschriebenen Verfahren zur Änderung des Abschlussbetriebsplans durchgeführt werden. 6. Die Vertreter des Erftverbandes regen nochmals die Erweiterung des Verfahrensgebietes im Bereich der ehemaligen Abraumbandanlage sowie die Darstellung des geplanten verbindenden Gewässers an. Sie weisen nochmals auf die Problematik des Radweges bei der Querung des „Buchholzer Grabens“ hin, da möglicherweise der Stauraum unzulässig verringert werden würde. 7. Der Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz wiederholt seine Anregung, die Karten-darstellung von Wald- und Grünlandflächen zu trennen. Er wünscht eine abschließende Prüfung mit RWE Power AG, ob die im Abschlussbetriebsplan festgesetzten 450 ha Wald auch tatsächlich umgesetzt wurden. Der Vertreter von RWE Power sagt dies zu 8. Der Träger des Unternehmens, die RWE Power AG regt an, an der anstehenden Planung hinsichtlich der Radwegeverbindung beteiligt zu werden. Es wird weiter angeregt, den Weg Nr. 116 in N-S-Richtung zu drehen und den Weg Nr. 111 entfallen zu lassen. Der vorhandene Weg zwischen Nr. 106/3 und Nr. 106/4 kann entfallen und soll - soweit noch erforderlich - rekultiviert werden. 9. Die Vertreter der Teilnehmergemeinschaft regen an, den Weg zwischen terra-nova-Weg und Verfahrensgrenze entfallen zu lassen, da die gesamte Fläche südlich des Weges nach Änderung des Abschlussbetriebsplanes als LN-Fläche en bloc genutzt werden kann. Die am Verfahrensrand liegende kleine Pflanzfläche muss dann verlegt werden. Die Vertreterin des Rhein-Erft-Kreises stimmt dem zu. Der mehrfach vorgetragenen Anregung auf nachrichtliche Darstellung der „Grünflächen“ gemäß Abschlussbetriebsplan schließt sich der Vorstand an. Hinsichtlich des Ausbaues soll eine enge Abstimmung mit ihm erfolgen. 10. Ein Vertreter des Landesbetriebs Strassenbau NRW ist nicht erschienen. Ausweislich der E-mail vom 20.11.2009 wird auf eine Teilnahme verzichtet, Die mail wird als Anlage zur Niederschrift genommen. 11. Nicht erschienen oder reagiert haben: Bezirksregierung Köln, Bezirksstelle für Agrarstruktur Köln, das gemeinsame Büro der anerkannten Naturschutzverbände. Deren Zustimmung zur vorgelegten Planung kann daher unterstellt werden. . Weitere Stellungnahmen wurden nicht abgegeben. Mit Dank für die rege Teilnahme wurde der Termin geschlossen. Ende: 12:00 Uhr T:\Dez33\dez 33.6 Haase\Fortuna Garsdorf IV\Plan n § 41\Niederschrift T. § 38 .doc Seite 3 von 3 ( Haase ) ( Merten ) T:\Dez33\dez 33.6 Haase\Fortuna Garsdorf IV\Plan n § 41\Niederschrift T. § 38 .doc ( Lenz )