Daten
Kommune
Jülich
Größe
109 kB
Datum
27.08.2012
Erstellt
09.10.12, 18:28
Aktualisiert
09.10.12, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 9. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
am 27.08.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.
Vorhaben- und Erschließungsplan "Energiepark Am Lindchen"
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlage-Nr. 359/2012)
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 27.08.2012
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Eingangs erläutert Beigeordneter Schulz, dass ursprünglich eine größere Fläche vorgesehen
war. Dies wurde seitens der Bezirksregierung nicht genehmigt. Es sei aber nicht
auszuschließen, dass im Rahmen des Gebietsentwicklungsplanes weitere Flächen
hinzukommen könnten.
Auf Fragen von StV Laufs erläutert Beigeordneter Schulz, dass die Beauftragung des Büro
Fehrs für den Vorhaben- und Erschließungsplan durch den Vorhabenträger erfolgt ist der
auch die Kosten trägt. Die Stadt Jülich selbst hat dieses Büro auch schon mehrmals
beauftragt. Das Büro hat z.B. für dass Vorhaben Jugendgästehaus gearbeitet. Eine
Ausschreibung solcher Leistungen ist aufgrund des geringen Auftragswertes nicht
notwendig.
Bezüglich der übrigen Flächen teilt Herr Rehers mit, wurde bei der Bezirksregierung
hinsichtlich der Ausweisung als Gewerbegebiet ein Antrag auf Änderung des Regionalplans
gestellt. Die nördl. Fläche entfällt ganz, da sie zu weit in die Landschaft ragt.
StV Gussen weist darauf hin, dass das Plangebiet größer ist als die umzäunte Fläche und
auch Ackerflächen betroffen sind. Er spricht sich gegen eine Nutzung von Ackerflächen für
die Anlage von Solaranlagen aus. Auch StV Frey spricht sich gegen eine Nutzung von
Ackerland aus.
Auf Frage von SB Talarek teilt Herr Rehers mit, dass nur im Bereich der Solaranlage Bäume
gefällt werden.
StV Gussen bemängelt, das auch Ackerflächen durch Aufforstung von Ausgleichsflächen
betroffen sind. Man solle versuchen, die Ausgleiche im Rahmen der Artenschutzmaßnahmen
der RWE abzuwickeln.
Herr Rehers weist darauf hin, dass, wenn dem Beschlussvorschlag entsprechend beschlossen
wird, auch die Ackerflächen als Ausgleichsflächen mit einbezogen werden. Wenn dies nicht
gewollt ist, kann der Plan so nicht beschlossen werden.
Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, dass die Angelegenheit zur weiteren
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat verwiesen wird. Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, hinsichtlich der Acker- und Ausgleichflächen einen
Empfehlungsbeschluss an den Haupt- und Finanzausschuss zu richten.
Der Ausschuss beschließt bei 1- Gegenstimme:
1. Außerhalb der bestehenden Einzäunung darf kein Ackerland für den Aufbau von
Solaranlagen genutzt werden.
2. Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichmaßnahmen im Rahmen des RWE
Artenschutzprogramm / Fledermausprogramm ausgeführt werden können.
Beschlussentwurf:
a) Die Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Düren und des NABU Kreisverband Düren werden
berücksichtigt:
Beschluss der Sitzungwie
desfolgt
Planungs-,
Umwelt- und Bauausschusses vom 27.08.2012
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Die beiden Stellungnahmen beziehen sich auf die ursprünglich vorgesehene Größe des VEP-
Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 27.08.2012
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