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Verwaltungsergänzung (Bahnverbindung des Kreises Euskirchen an den Flughafen Köln-Bonn Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Bahnverbindung des Kreises Euskirchen an den Flughafen Köln-Bonn
Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Bahnverbindung des Kreises Euskirchen an den Flughafen Köln-Bonn
Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 75/2004 Datum: 13.05.2004 Az.: 60.13 Abteilung: 60.13 Bahnverbindung des Kreises Euskirchen an den Flughafen Köln-Bonn Antrag der SPD-Fraktion Der Vorlage 4/21/04/2.11 für den Hauptausschuss des Zweckverbandes VRS am 09.03.2004 bzw. für die Verbandsversammlung VRS am 23.03.2004 ist zu entnehmen, dass am 13.06.2004 die Inbetriebnahme der Flughafenschleife Köln/Bonn erfolgt, die erstmals eine Einbindung des Konrad-Adenauer-Flughafens in das Fahrplanangebot von Schienennah- und -fernverkehr (SPNV und SPNF) erlaubt. Im Bereich des SPNV, für den der Zweckverband VRS Aufgabenträger ist, wird die Linie 13 das Rückgrat der direkten Verkehrsbedienung darstellen. Während der Hauptverkehrszeit verkehren die Züge von/nach Horrem, in den übrigen Zeiten verkehrt die S 13 zwischen Köln/Hansaring und Troisdorf. Zusätzlich wird die Linie RE 8 (Mönchengladbach – Köln – Koblenz) im Stundentakt über die Flughafenschleife geführt. Dadurch werden 40 Städte mit insgesamt 80 SPNV-Stationen direkt an den Flughafen Köln/Bonn Allerdings widersprechen diese Planungen Zusagen der DB AG, den Flughafen weiträumig regional durch einen zusätzlichen „Airport-Express“ auf der Relation Siegen- Flughafen – Köln Hbf – Aachen anzubinden. Diese Anbindung konnte aufgrund des fehlenden Infrastrukturausbaus, insbesondere im Knoten Köln, nicht realisiert werden. Die Zweckverbandsversammlung hat daher in einer Resolution an die DB AG diese aufgefordert, den infrastrukturellen Ausbau für die kurzfristige Realisierung des zusätzlichen Airport-Express herzustellen. Mit einmaligem Umsteigen in Köln bzw. Troisdorf werden 40 Städte mit ca. 80 Stationen mindestens einmal stündlich an den Flughafen Köln/Bonn angebunden. Eine solche Umsteigeverbindung existiert auch für die Eifelstrecke. Nach Aussagen des VRS in der o.a. Vorlage wird eine Ausdehnung der Direktverbindungen angestrebt. Dazu sollen in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Landesverkehrsministerium, den Aufgabenträgern im SPNV, der DB sowie dem Landesgutachterbüro gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden. Die Verwaltung des Kreises Euskirchen hat diese Aussage zum Anlass genommen, eine umsteigefreie Verbindung des Kreises Euskirchen über die Eifelstrecke zu fordern und diese Forderung gutachterlich überprüfen zu lassen. Die Ausarbeitung des Arbeitskreises Eifelbahnen, nach der eine Anbindung problemlos zu realisieren sei, wurde dazu dem VRS zur Kenntnis gegeben. Aus dem Antwortschreiben der VRS GmbH geht hervor, dass das Befahren des Flughafenbogens mit Dieselzügen grundsätzlich verboten ist und daher eine Durchbindung der Dieseltriebfahrzeuge der Eifelstrecke technisch nicht möglich ist. Die bei der DB Netz AG zuständigen Stellen hätten diesbezüglich mitgeteilt, dass der Flughafentunnel nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien errichtet worden sei. Berücksichtigt worden seien hierbei ausschließlich die Brandlasten der elektrischen Fahrzeuge. Das Brandschutzkonzept im Tunnelbereich sei nicht auf den Betrieb von Dieselzügen ausgelegt. Für den Betrieb mit dieselgetriebenen Fahrzeugen seien andere Sicherheitsvorkehrungen im Seite - 2 Tunnelbereich erforderlich, die eine völlige Neuplanung der Anlage erforderlich machen würden. Dies sei in absehbarer Zeit nicht denkbar. Die Einfahrt eines dieselgetriebenen Fahrzeuges in den Tunnel führe aufgrund der Emissionen automatisch zu einem Auslösen der Brandmeldeanlagen und damit zu einem Alarm bei der Berufsfeuerwehr Köln und der Flughafenfeuerwehr. Nur in Notfällen (z.B. Anschleppen eines Zuges bei gestörter Oberleitung) sei die Einfahrt einer dieselbetriebenen Hilfslok in den Tunnel zulässig. In diesem Fall müssten jedoch in Abstimmung mit den Feuerwehren die Brandmeldeanlagen abgeschaltet und zusätzliche Brandwachen gestellt werden. Für den Betrieb mit Regelzügen sei dieses Verfahren aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Die ab dem 13. Juni 2004 vorgesehenen Anschlusszeiten in Köln Hbf sehen wie folgt aus: Ankunft Köln Hbf von der Eifelstrecke: 10:39 Uhr (RE12) 11:12 Uhr (RB24) 11:39 Uhr (RE 22) Abfahrt Köln Hbf zum Flughafen: 10:40 Uhr (S13), 11:00 Uhr (S13) 11:20 Uhr (S13) 11:38 Uhr (RE8) 11:40 Uhr (S13) Ankunft Köln Hbf vom Flughafen: 11:19 Uhr (S13) 11:22 Uhr (RE8) 11:39 Uhr (S13) 11:59 Uhr (S13) Abfahrt Köln Hbf zur Eifelstrecke: 11:21Uhr (RE12) 11:47 Uhr (RB24) 12:21 Uhr (RE 22) Da einige der dargestellten Anschlussbeziehungen nur sehr kurze Übergangszeiten beinhalten, wurde die VRS GmbH um ergänzende Auskunft gebeten, ob eine Führung der Züge von der Eifelstrecke über die S-Bahnsteige in Köln Hbf möglich ist, um einen erleichterten Umstieg in die „Flughafen-S-Bahn zu ermöglichen. Dies ist jedoch nicht möglich. Eine Begründung ergibt sich aus den Auskünften der DBNetz AG: „Von den vorhandenen Gleisverbindungen wäre im Ausnahmefall (Störungsfall) heute eine Fahrt aus Richtung Eifel (Euskirchen) nach Köln Hbf Gleis 10 möglich. Konsequenz: Halt Köln West kann nicht bedient werden. Aufgrund nur geringer Geschwindigkeit der befahrenen Strecke erheblicher Fahrzeitverlust. Fahrplantechnisch nicht realisierbar, da in Köln West die Güterzugstrecke gekreuzt werden muss und bei der Einfahrt nach Köln Hbf, Gleis 10 alle Ausfahrten in der Fernbahn Richtung Westen (Bonn, Euskirchen, Aachen, Mönchengladbach und Neuss) ausgeschlossen sind. Die Belegung der S-Bahn-Stammstrecke mit 4 Linien im 20-Min-Takt und einer Linie im 30-MinTakt lässt keine Fahrplanlücke für eine RE 12 erkennen. Zudem fehlt die signaltechnische Fahrt von Gleis 10 in die Fernbahngleise auf die Hohenzollernbrücke Richtung Köln-Deutz. Somit ist die RE 12 in Köln Hbf im Regelbetrieb nicht über die Gleise 10 und 11 durchführbar.“ Aus Sicht des Kreises Euskirchen gelten damit zunächst die oben dargestellten, nicht optimalen Anschlussbeziehungen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass insbesondere Flugreisende sichere Anschlüsse mit einem „Verspätungspuffer“ bevorzugen und auch ein längerer Umstieg aufgrund des in der Regel schwereren Gepäcks erforderlich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Anschlussbeziehungen als akzeptabel zu bezeichnen. Trotzdem sollte sich der Kreis Euskirchen in den Gremien des VRS weiterhin für eine direkte Bahnanbindung des Kreises Euskirchen an den Flughafen Köln/Bonn einsetzen. gez. Rosenke