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Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ)) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP816/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 32 /2 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen (KDVZ) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur’ (KDVZ) als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn ____________________________und als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ____________________________zu bestellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). Zweckverbandes Kommunale Gemäß § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. In der abgelaufenen Wahlperiode wurden Herr Stadtverordneter Matthias Heinen (CDU) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Martin Vogelsang (CDU) in die Verbandsversammlung der KDVZ bestellt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-16/2009 Seite 2