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Beschlusstext (Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11
Beschlusstext (Sportförderungsrichtlinien)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 16. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 15.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Sportförderungsrichtlinien (Vorlagen-Nr.463/2012) Ausschussmitglied Dr. Baumgarten bittet um Prüfung, ob die Aussage in Ziff. 4, Abs. 5, noch zutreffend ist, dass die BSG Forschungsanlage in Anerkennung ihrer Jugendarbeit unabhängig von der Anzahl der jugendlichen Mitglieder einen Pauschalzuschuss in Höhe von 600,-- € erhält. Die Verwaltung sagt eine Prüfung bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bleser zu der Auszahlung von Zuschüssen zu Sportbauvorhaben in drei Raten erklärt Amtsleiter Marx, dass die Vereine die z.B. von einem Architekten ermittelten Gesamtkosten des Vorhabens incl. Eigenleistung vorlegen und nach Prüfung zu den Gesamtkosten einen Zuschuss von 25% erhalten. Im Vergleich zu der bisher geltenden Regelung von einem Zuschuss von 50 % der Materialkosten seien die Vereine jetzt nicht schlechter gestellt, da von den Gesamtkosten etwa 50 % Materialkosten und 50% Lohnkosten sind. Somit ist eine Förderung von 25% der Gesamtkosten ähnlich hoch wie eine Förderung von 50% der Materialkosten. Beschlussentwurf: Einstimmig 1. Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich in ihrer Fassung vom 01.08.2012 werden aufgehoben. 2. Gleichzeitig treten die neuen Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 in Kraft.