Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
16.01.13, 12:11
Aktualisiert
16.01.13, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 16. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport
am 15.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
9.
Sportförderungsrichtlinien
(Vorlagen-Nr.463/2012)
Ausschussmitglied Dr. Baumgarten bittet um Prüfung, ob die Aussage in Ziff. 4, Abs. 5,
noch zutreffend ist, dass die BSG Forschungsanlage in Anerkennung ihrer Jugendarbeit
unabhängig von der Anzahl der jugendlichen Mitglieder einen Pauschalzuschuss in Höhe
von 600,-- € erhält. Die Verwaltung sagt eine Prüfung bis zur nächsten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses zu.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bleser zu der Auszahlung von Zuschüssen zu
Sportbauvorhaben in drei Raten erklärt Amtsleiter Marx, dass die Vereine die z.B. von
einem Architekten ermittelten Gesamtkosten des Vorhabens incl. Eigenleistung vorlegen
und nach Prüfung zu den Gesamtkosten einen Zuschuss von 25% erhalten. Im Vergleich
zu der bisher geltenden Regelung von einem Zuschuss von 50 % der Materialkosten seien
die Vereine jetzt nicht schlechter gestellt, da von den Gesamtkosten etwa 50 %
Materialkosten und 50% Lohnkosten sind. Somit ist eine Förderung von 25% der
Gesamtkosten ähnlich hoch wie eine Förderung von 50% der Materialkosten.
Beschlussentwurf:
Einstimmig
1. Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich in ihrer Fassung vom 01.08.2012
werden aufgehoben.
2. Gleichzeitig treten die neuen Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 in Kraft.