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Mitteilungsvorlage (Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Rheinufer Kostenübersicht)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
142 kB
Datum
05.05.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Mitteilungsvorlage (Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Rheinufer
Kostenübersicht) Mitteilungsvorlage (Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Rheinufer
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Kostenübersicht)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 89/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Rheinufer Kostenübersicht Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.04.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 89/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 13.04.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Rheinufer Kostenübersicht Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.03.2010 mit der Vorlage einer Kostenübersicht zur Neugestaltung des Rheinufers beauftragt. Die vorliegende Kostenübersicht ist in die drei Baulose Ruttmanns Wiese, Rheinpark und Rheinsteg unterteilt und orientiert sich an der Gliederung der DIN 276 (vgl. Anlage). Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Einzelpositionen der Kostenübersicht erläutert. 2.1.1 Sicherungsmaßnahmen Die Sicherungsmaßnahmen dienen in erster Linie dem Schutz bestehender Einrichtungen während der Bauphase. Anzuführen sind z.B. der Einzelbaumschutz oder Suchschlitze/Sondierungen zur Ortung der vorhandenen Leitungstrassen. 2.1.2 Abbruchmaßnahmen Die Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers erfordert eine Reihe von Abbruchmaßnahmen wie z.B. das Aufnehmen von Asphalt- und Pflasterflächen oder das Entfernen von Mauern und Treppen. Neben Abbrucharbeiten umfasst diese Position das Abbauen und Einlagern von bestehendem Mobiliar wie Bänken, Papierkörben, Kunstwerken oder Straßenleuchten. 2.1.4 Herrichten der Geländeoberfläche Die Herrichtung der Geländeoberfläche umfasst das Entfernen bestehender Vegegationsflächen wie Rasen sowie die Rodung von Aufwuchs, Sträuchern und einzelnen Bäumen. Weitere Bestandteile dieser Kostenposition sind die Aufnahme und Zwischenlagerung von Oberboden sowie Vermessungsarbeiten, die bei der Neugestaltung von Wegen und Grünflächen erforderlich werden. 5.1.1 Geländebearbeitung Insbesondere im Rheinpark sowie im Bereich des neuen Rheinstegs sind im Rahmen der Neugestaltung des Rheinufers große Bodenmassen zu bewegen. Teilweise wird Boden an der einen Stelle ausgehoben, um andernorts im Plangebiet zur Geländemodellierung wieder eingesetzt zu werden. Neben den Kosten für den Bodenaushub und seinen Wiedereinbau sind in Position 5.1.1 der Wiederauftrag von Oberboden für die neu anzulegenden Rasen- und Staudenflächen enthalten. 5.1.2 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung Diese Position enthält die notwendigen Arbeitsschritte der Lockerung und erstmaligen Düngung der neu angelegten Vegetationsflächen. 5.1.4 Pflanzen Im Plangebiet werden an vielen Stellen Neupflanzungen vorgenommen. Neben der Anpflanzung von Staudenflächen und Hecken sind in der Position Pflanzen die Vorbereitung der Pflanzflächen mit einem speziellen Substrat sowie die erstjährige Anwuchspflege inbegriffen. 5.1.5 Rasen Die Position Rasen beinhaltet die Herstellung und erstmalige Pflege von Rasen auf ebenen Flächen und auf Böschungen. 5.1.7 Wasserflächen Die Position Wasserflächen umfasst im vorliegenden Fall die Herstellung des neuen Wasserspiels am Eingang zum Rheinpark an der Bonner Straße. 5.2.1 Wege, Plätze, Höfe Durch die Neuausrichtung der Wege im Rheinpark, die Pflasterung des Rheinsteges sowie die Anlage von Platzflächen werden aufwändige Gründungs- und Pflasterarbeiten erforderlich. Die Position Wege, Plätze, Höfe beinhaltet die Erstellung der notwendigen Tragschichten, der wassergebundenen Wegedecken und Pflasterungen einschließlich ihrer Randeinfassungen. 5.2.6 Spielplatzflächen Um den Anforderungen an sichere und moderne Spielplatzflächen zu genügen, werden große Bereiche des Spielbalkons und des Kleinkinderspielplatzes auf dem Rheinsteg mit sogenannten Fallschutzplatten aus weichem Kunststoff ausgestattet. Eine Verlegung der Boulebahn führt im Vergleich zur Beibehaltung des derzeitigen Standortes zu einer Einsparung in Höhe von ca. 3.000 €, da damit eine kostenaufwändigere Wegeführung vermieden wird. 5.3.2 Schutzkonstruktion Unter die Position Schutzkonstruktion fallen Geländer und Handläufe, die z.B. entlang der Rheinstegkante, an Treppen oder auf den „Balkonen“ im Rheinpark vorgesehen sind. 5.3.3 Mauern Mauern umfassen insbesondere Stützmauern (z.B. an Ruttmanns Wiese, am Spielbalkon oder an der barrierefreien Rampe), die Sockelmauer entlang des Böschungsfußes und die Winkelstützwand nebst Gründung zur Befestigung der Rheinuferkante. 5.3.4 Rampen, Treppen, Tribünen In dieser Position sind die Bauelemente der Freitreppe und weiterer Betontreppen im Plangebiet enthalten. 5.3.6 Brücken, Stege Diese Position enthält die drei Gangways als markante Abgänge vom Rheinpark auf den neuen Rheinsteg. 5.4.6 Starkstromanlagen Als Starkstromanlagen gelten die neu geplanten Mastleuchten sowie die gewünschten zwei Elektranten für Veranstaltungen (für Stadtfest und Musikmuschel). 5.5.1 Allgemeine Einbauten Bei den allgemeinen Einbauten handelt es sich im Wesentlichen um Bänke, Papierkörbe, Absperrpfosten, Beschilderungen und Spielgeräte. 5.9.1 Baustelleneinrichtung Zur Einrichtung der Baustelle werden insbesondere Bauzäune und Container erforderlich. 5.9.6 Recycling, Zwischendeponierung, Entsorgung Die Position Recycling, Zwischendeponierung und Entsorgung stellt einen nicht unerheblichen Anteil an den Baukosten dar. Inhaltlich umfasst die Position die entsorgungspflichtigen Abfälle wie z.B. Bodenüberschuss, Asphalt, Asphalt teerhaltig, Beton, Holz und Bauschutt. Im Rahmen bodenhygienischer Untersuchungen im Plangebiet wurden Verunreinigungen festgestellt, die sich insbesondere bei der Entsorgung von überschüssigem Boden kostensteigernd auswirken. Im Folgenden wird dargelegt, um welche Arten von Verunreinigungen es sich handelt und welchen Einfluss sie auf die Baumaßnahme und die Baukosten haben. Zur Ermittlung der Gründungsmöglichkeiten der Stützmauern, der Rheinstegkante und der Gangways wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Im Ergebnis stellt das Gutachten massive Aufschüttungen im Bereich des künftigen Rheinstegs sowie in weiteren Teilbereichen fest. Im Zuge von Bodensondierungen wurden Bohrkerne aus der Asphaltdecke der heutigen Rheinpromenade und von Asphaltflächen im Rheinpark entnommen, um diese auf ihren PAK-Gehalt (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe/ Teergehalt) zu untersuchen. Bodenproben aus dem Bereich der Aufschüttungen wurden zur Untersuchung auf Verunreinigungen und zur Einstufung des erforderlichen Entsorgungsweges an ein Speziallabor weitergeleitet. Die bestehende Asphaltdecke im Bereich der Rheinpromenade weist entlang der Wasserseite zum Teil deutliche Spuren von PAK auf. Die PAK-Gehalte der Asphaltproben im oberen Rheinpark und im landseitigen Bereich der Promenade hingegen lagen unterhalb der Nachweisgrenze – es konnten keine Teergehalte ausgemacht werden. Die Entsorgung teerhaltigen Asphalts ist teurer als diejenige von unbelastetem Asphalt. Die Kosten für die Entsorgung des teerhaltigen Asphalts sind bereits in der vorliegenden Kostenaufstellung enthalten. Von größerer Relevanz für die Entsorgungskosten sind die 0,5 bis 4,5 m starken Aufschüttungen im Plangebiet. In Teilen der Aufschüttungsbereiche wurden wie bei den Asphaltproben Spuren von PAK gemessen. Als weitere Verunreinigungen konnten Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt werden. Die Bodenverunreinigungen haben zur Folge, dass der abzutragende belastete Boden je nach Verunreinigungsgrad nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen als Einbaumaterial im Plangebiet oder an anderer Stelle wiederverwendet werden kann. Rechtliche Grundlage zur Beurteilung der Wiedereinbaufähigkeit ist die sog. „LAGA-Richtlinie“. Diese unterteilt die mineralischen Reststoffe/ Abfälle nach Abhängigkeit ihres Schadstoffgehaltes in die Einbauklassen Z 0, Z 1 und Z 2. Liegen die Schadstoffgehalte unterhalb der Zuordnungwerte von Z 0, können die untersuchten Reststoffe uneingeschränkt wiedereingebaut werden. Reststoffe unterhalb der Zuordnungswerte von Z 1 können offen auf Flächen wiedereingebaut werden, die im Hinblick auf ihre Nutzung als unempfindlich gelten (z.B.im Straßenbau und bei begleitenden Erdbaumaßnahmen, für Industrie-, Gewerbe- und Lagerflächen sowie für Parkanlagen mit geschlossenener Vegetationsdecke). Wesentlicher Parameter ist hierbei die hydrogeologische Situation. In Überschwemmungsgebieten z.B. ist der Wiedereinbau aufgrund der Gefahr von Schadstoffeinträgen in das Oberflächengewässer unzulässig. Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Reststoffe, die die Obergrenzen von Z 2 überschreiten, dürfen grundsätzlich nicht wiederverwertet werden und müssen auf einer geeigneten Deponie abgelagert werden. Der in den belasteten Aufschüttungsbereichen anfallende Boden liegt gemäß der analysierten Mischproben teilweise unterhalb der Zuordnungswerte von Z 1.2 (Unterklasse von Z1), teilweise oberhalb der Zuordnungswerte von Z 2. Anschüttungsmaterial unterhalb der Zuordnungswerte Z 1.2 kann z.T. im Rheinpark und somit außerhalb des Überschwemmungsgebietes wieder eingebracht werden. Überschuss dieser Einbauklasse kann außerhalb des Plangebietes verwertet werden (z.B. im Straßenbau), so dass hierfür in der Baukostenaufstellung lediglich Transportkosten kalkuliert sind. Zur Ermittlung der Entsorgungskosten der stärker belasteten Bodenmassen (> Z 2) wurde von dem beauftragten Bodenlabor zusätzlich eine Untersuchung entsprechend der Deponieverordnung (DepV) durchgeführt. Für die mit Mineralölkohlenwasserstoffen und PAK belasteten Bereiche der Aufschüttung (> der Zuordnungswerte von Z 2) erfolgt eine abfallrechtliche Einstufung in die Deponieklasse DK 1. Die Ablagerungskosten von verunreinigtem Boden in dieser Deponieklasse wird von dem Bodenlabor nach Voranfrage bei verschiedenen regionalen Entsorgern auf ca. 25-30 €/t netto (inkl. Transport) geschätzt. Die entsprechend kalkulierten Entsorgungskosten für diese Bodenmassen sind bereits in der vorliegenden Kostenaufstellung enthalten. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die, wohl seit langer Zeit, vorhandenen Bodenverunreinigungen nach Auskunft der Bodengutachter keine Gefahr für Anwohner oder Besucher des Rheinufers darstellen. Bei Durchführung von Veränderungen der Bestandssituation, wie im Rahmen der Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers vorgesehen, müssen die Verunreinigungen jedoch in den Eingriffsbereichen entfernt werden. Die Möglichkeit der Bodensanierung im Zuge der Regionale 2010 sollte als Chance verstanden werden, um die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe der für das Rheinufer- Projekt bereitgestellten Fördermittel durchführen zu können. Zu ergänzen ist, dass es auch während der Baumaßnahme beim Aushub des verunreinigten Bodens bzw. bei der Entfernung des teerhaltigen Asphalts in Anbetracht der erforderlichen Maßnahmen zur Baustellensicherung sowie zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen nicht zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Anwohnern und Besuchern kommen wird. Gesamtkosten Wie der beigefügten Kostenübersicht zu entnehmen ist, belaufen sich die Nettobaukosten für die Gesamtmaßnahme der Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers auf gerundete 5.200.000 €. Die in der beigefügten Kostenaufstellung erfassten Positionen basieren auf Erfahrungswerten und zum Teil auf gezielt eingeholten Angeboten (z.B. für die Bodenentsorgung) und beinhalten das Risiko möglicher Preisveränderungen bis zum Beginn der Bauphase. Neben den Baukosten fallen sog. Baunebenkosten an die sich aus folgenden Positionen zusammensetzen: Überabeitung des Wettbewerbsergebnisses durch das Planungsbüro Atelier Loidl Honorar des Planungsbüros Atelier Loidl gemäß HOAI und dem abgeschlossenen Architektenvertrag Honorare für Fachplaner mit einem Ansatz von 7 % der Nettobaukosten (z.B. für Statik, Bodengutachten, Landschaftspflegerischen Begleitplan etc.) Sonstige Nebenkosten mit einem Ansatz von 5 % der Nettobaukosten In der Summe ergeben sich Baunebenkosten von 1.309.126 € netto Nettobaukosten und Nettobaunebenkosten ergeben zusammen 6.509.126 €. Zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwert-/bzw. Umsatzsteuer von 19 % belaufen sich die Gesamtkosten für die Neugestaltung des Rheinufers auf 7.745.860 €. Anlage: Kostenübersicht Neugestaltung Rheinufer